Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 452 vom 06.11.2019

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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Satzung

Haushaltssatzung 2019 des Zweckverbandes Bayerische Landschulheime
– Träger öffentlicher Heimschulen in Bayern –
Körperschaft des öffentlichen Rechts, München

Bekanntmachung des Zweckverbandes Bayerische Landschulheime

vom 24. Juni 2019

Auf Grund der Art. 40 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 (GVBl. S. 555, 1995 S. 98, BayRS 2020-6-1-I), das zuletzt durch § 1 Abs. 43 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 Abs. 38 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, und der §§ 10, 18, 19, 20 und 22 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Bayerische Landschulheime – Träger öffentlicher Heimschulen in Bayern – Körperschaft des öffentlichen Rechts, München in der Fassung der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 3. Mai 2018 (AllMBl. S. 406) beschließt die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Bayerische Landschulheime folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 45 366 152 Euro
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 5 707 602 Euro
festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 Euro festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf 0 Euro festgesetzt.

§ 4

(1) Der Gesamtbedarf gemäß § 19 der Satzung des Zweckverbandes beträgt 30 681 412 Euro.
(2) Die Leistungen des Freistaats Bayern betragen gemäß § 19 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung 26 079 200 Euro.
(3) Die Leistungen der übrigen Mitglieder gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 der Zweckverbandssatzung betragen 4 602 212 Euro.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5 000 000 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft.

Zweckverband Bayerische Landschulheime
– Träger öffentlicher Heimschulen in Bayern –
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Für die Verbandsversammlung

Der Verbandsvorsitzende

Florian Töpper

Landrat des Landkreises Schweinfurt