Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 46 vom 06.02.2019

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Auswahlverfahren für die Ausbildungsplätze in der öffentlichen Verwaltung
und der Justiz (Ausbildungsbeginn Herbst 2020)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 23. Januar 2019, Az. II.3-M1350/45/2

Die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses hat mit Bekanntmachung vom 15. Januar 2019 (Veröffentlichung im Bayer. Staatsanzeiger Nr. 4) die Durchführung des Auswahlverfahrens für die Ausbildungsplätze (zweite Qualifikationsebene) in der öffentlichen Verwaltung und der Justiz, die im Herbst 2020 zu vergeben sind, ausgeschrieben. Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens ist eine Prüfung abzulegen, die am 8. Juli 2019 stattfinden wird.

Zum Auswahlverfahren werden Bewerber/innen (m/w/d) zugelassen, die

1.
Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen oder diese bis zum Einstellungstermin erwerben,
2.
mindestens den qualifizierenden Abschluss einer Haupt- oder Mittelschule oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen bzw. bis spätestens zum Einstellungstermin voraussichtlich erwerben werden bzw. für die Ausbildung im allgemeinen Vollzugsdienst bei den Justizvollzugsanstalten einen Abschluss einer Haupt- oder Mittelschule mit förderlicher Berufsausbildung nachweisen können und
3.
grundsätzlich zum Einstellungszeitpunkt das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (gemäß § 5 Abs. 4 der Verordnung zur Regelung der besonderen Auswahlverfahren für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich der Leistungslaufbahn ist eine Zulassung zum Auswahlverfahren bei Überschreiten der vorgenannten Altersgrenze in der Regel nicht möglich) bzw.
für die Ausbildung im allgemeinen Vollzugsdienst bei den Justizvollzugsanstalten das 18. Lebensjahr bereits vollendet und das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Bewerber/innen (m/w/d), die an einer Einstellung als Beamter/Beamtin (m/w/d) in der zweiten Qualifikationsebene bei den staatlichen und nichtstaatlichen Verwaltungen interessiert sind, können bis zum 8. Mai 2019 bei der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses die Zulassung zum Auswahlverfahren beantragen. Dies ist einfach und papierlos über den Online-Antrag auf der Internetseite

http://www.lpa.bayern.de

möglich. Dort sind zudem die Einzelheiten zum Ablauf des Auswahlverfahrens und Details zu den unterschiedlichen Ausbildungsberufen abrufbar. Für den Fall einer Verlängerung des Anmeldezeitraums wird dies – ggf. auch kurzfristig – über diese Internetseite bekannt gegeben.

Das Ergebnis der Auswahlprüfung wird mit den Schulnoten der Fächer Deutsch und Mathematik oder Rechnungswesen zu einer Gesamtnote verrechnet. Für die Bestätigung der Noten erhalten die Prüfungsteilnehmer/innen (m/w/d) am Prüfungstag ein Formblatt, mit dem die Schulen die einzubeziehenden Noten über eine spezielle Eingabemaske im Schulportal des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.

Die Schulen werden gebeten, die in Betracht kommenden Schüler/innen (m/w/d) auf das Auswahlverfahren und den Bewerbungstermin aufmerksam zu machen. Sie werden ferner gebeten, den Prüfungstag von schriftlichen Leistungsfeststellungen freizuhalten.

Insbesondere für Schüler/innen (m/w/d) mit Schwerbehinderung bestehen im öffentlichen Dienst gute Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten. Die Schulen werden deshalb aufgefordert, gezielt auch schwerbehinderte Schüler/innen (m/w/d) auf das Auswahlverfahren hinzuweisen.

Die Auswahlprüfung für die Studienplätze an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern wird am 7. Oktober 2019 stattfinden. Zu Beginn des Anmeldezeitraums Ende März 2019 wird hierzu eine gesonderte Bekanntmachung veröffentlicht.

Herbert Püls

Ministerialdirektor