Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 469 vom 13.11.2019

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Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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Sonstige Bekanntmachung

Durchführung der Zwischenprüfung 2020
in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Steuer

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

vom 28. Oktober 2019, Az. 26-P 3532-3/8

1In der Zeit vom 16. bis 24. April 2020 findet die Zwischenprüfung 2020 für die Steuerinspektoranwärter und Steuerinspektoranwärterinnen 2019 und für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die dritte Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2019 mit der Ausbildung dazu begonnen haben.

2Sofern die Durchführung einer Wiederholungsprüfung erforderlich werden sollte, wird sie voraussichtlich in der Zeit vom 9. bis 17. Juli 2020 abgehalten.

3Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Teils (§§ 33 bis 49) der Steuerbeamtenausbildungs- und Prüfungsordnung (StBAPO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Oktober 1996 (BGBl. I S. 1581), die zuletzt durch Art. 1 der Verordnung vom 26. Februar 2019 (BGBl. I S. 171) geändert worden ist.

4Zur Durchführung der §§ 33 ff. StBAPO wird für die Zwischenprüfung 2020 Folgendes bestimmt:

Zu § 35

5Anträge auf Nachteilsausgleich sind bis zum 10. Januar 2020 auf dem Dienstweg der den Vorsitz des Prüfungsausschusses führenden Person vorzulegen. 6Später eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.

Zu § 47 Abs. 1

7Steuerinspektoranwärter und Steuerinspektoranwärterinnen, die auch die Wiederholungsprüfung nicht bestehen, scheiden mit Aushändigung der Mitteilung über das endgültige Nichtbestehen der Zwischenprüfung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf aus; für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die dritte Qualifikationsebene endet diese mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.

Harald Hübner

Ministerialdirektor