Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 495 vom 27.11.2019

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): 34C5EC7412E762874DA1D8F49E893166D001BE7D3426AFE11A5EAA2E2DEA89C7

Satzung

Haushaltssatzung des Zweckverbandes Bayerische Musikakademie Alteglofsheim für das Haushaltsjahr 2019

Bekanntmachung des Zweckverbandes Bayerische Musikakademie Alteglofsheim

vom 8. November 2019

Auf Grund der Art. 40 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 (GVBl. S. 555, 1995 S. 98, BayRS 2020-6-1-I), das zuletzt durch § 1 Abs. 43 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband Bayerische Musikakademie Alteglofsheim für das Haushaltsjahr 2019 folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2 381 570 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 113 710 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Eine Verpflichtungsermächtigung wurde nicht festgesetzt.

§ 4

(1) Die Verbandsumlage nach § 15 Abs. 2 der Verbandssatzung wird auf 1 393 800,00 € festgesetzt.
(2) Der Freistaat Bayern hat gemäß § 15 Abs. 4 der
Verbandssatzung die Hälfte der Verbandsumlage zu tragen, das sind

696 900,00 €
Der verbleibende Betrag wird gemäß § 15 Abs. 5 der Verbandssatzung folgendermaßen umgelegt:
Bezirk Niederbayern 278 760,00 €
Bezirk Oberpfalz 278 760,00 €
Landkreis Regensburg 83 628,00 €
Stadt Regensburg 27 876,00 €
Gemeinde Alteglofsheim 27 876,00 € 696 900,00 €
1 393 800,00 €

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200 000 € festgesetzt.

§ 6

Eine Finanzplanung wird nicht erstellt (Art. 41 Abs. 2 KommZG).

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft.

Tanja Schweiger

Landrätin

Verbandsvorsitzende