Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 499 vom 27.11.2019

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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Verwaltungsvorschrift

2030.8.7-F
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Beamte (einschl. Verwaltungsvorschriften, die Beamte und andere Angehörige des öffentlichen Dienstes betreffen)
  • Beamtenrechtliche Fürsorgepflichten
  • Sonstige alimentative Leistungen und Kostenerstattung

2030.8.7-F

Achtzehnte Änderung
der Fahrkostenzuschuss-Bekanntmachung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

vom 12. November 2019, Az. 24-P 1728-3/10

§ 1

Die Fahrkostenzuschuss-Bekanntmachung (FkzBek) des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 15. November 2001 (FMBl. S. 471, ber. 2002 S. 69; StAnz. 2002 Nr. 27), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 17. August 2018 (FMBl. S. 162; StAnz. Nr. 44; JMBl. S. 120) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nr. 2.1 Satz 2 werden die Wörter „zwölf Ringe“ durch die Wörter „die Tarifzonen M bis einschließlich 4“ ersetzt.
2.
In Nr. 3.2 wird die Angabe „86 €“ durch die Angabe „81 €“ ersetzt.
3.
Nr. 10.1 wird wie folgt geändert:
a)
In Spiegelstrich 1 wird die Angabe „KR 3a bis KR 9a“ durch die Angabe „KR 5 bis KR 9“ ersetzt.
b)
In Spiegelstrich 3 werden nach der Angabe „Entgeltgruppe 9 TV-L“ die Wörter „(ab 1. Januar 2019: Entgeltgruppe 9a oder Entgeltgruppe 9b TV-L)“ eingefügt.

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Harald Hübner

Ministerialdirektor