Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 503 vom 27.11.2019

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): FF570665D2FD4493D59F29E3D1FD8F8FECADCD0F62733786F6E6652448ADD89D

Verwaltungsvorschrift

2126.0-G
  • Verwaltung
  • Gesundheitswesen und Umweltschutz
  • Krankheitsverhütung und -bekämpfung, Krankenhauswesen
  • Gesundheitsvorsorge, Gesundheitshilfe

2126.0-G

Änderung der Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten
sowie von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im ländlichen Raum

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege

vom 8. November 2019, Az. 32b-G8060-2018/9-41

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit über die Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten sowie von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im ländlichen Raum vom 2. Oktober 2013 (AllMBl. S. 420), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 25. Juli 2018 (AllMBl. S. 564) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
In der Inhaltsübersicht wird die Nr. 12 aufgehoben.
1.2
In Abschnitt I Nr. 6.2 werden die Wörter „Art. 1 des Bayerischen Subventionsgesetzes, BayRS 453-1-W“ durch die Wörter „Art. 1 des Bayerischen Strafrechtsausführungsgesetzes“ ersetzt.
1.3
Abschnitt III wird wie folgt geändert:
1.3.1
Nr. 11 wird wie folgt geändert:
1.3.1.1
In Satz 1 Halbsatz 2 wird die Angabe „31. Dezember 2019“ durch die Angabe „31. Dezember 2020“ ersetzt.
1.3.1.2
Satz 2 wird aufgehoben.
1.3.2
Nr. 12 wird aufgehoben.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2019 in Kraft.

Ruth Nowak

Ministerialdirektorin