Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 506 vom 04.12.2019

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium der Justiz

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Verwaltungsvorschrift

301-J
  • Rechtspflege
  • Gerichtsverfassung, Gerichtsorganisation, Justizverwaltung und Berufsrecht der Rechtspflege
  • Richterrecht (Öffentliches Dienstrecht im Bereich der Justiz siehe unter 203)

301-J

Änderung der Bekanntmachung über Anforderungsprofile
für Richter und Staatsanwälte

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

vom 11. November 2019, Az. A3 - 2200 - III - 7934/19

1.
Die Bekanntmachung über Anforderungsprofile für Richter und Staatsanwälte (AnfoRiStABek) vom 30. September 2003 (JMBl S. 199), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 21. Juni 2011 (JMBl S. 74) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
In der Überschrift werden die Wörter „und für Verbraucherschutz“ gestrichen.
1.2
Nach Nr. 3.2.1 wird folgende Nr. 3.2.2 eingefügt:
„3.2.2
Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht

besonders ausgeprägte Fähigkeit zur auf wissenschaftlichem Niveau vertieften Auseinandersetzung mit schwierigen und grundlegenden Rechtsfragen sowie komplizierten Sachverhalten, auch in Spezialgebieten, sowie Fähigkeit, diese Rechtsfragen und Sachverhalte auf das Wesentliche zurückzuführen und verständlich sowie mit großer juristischer Präzision darzustellen“.

1.3
Die bisherige Nr. 3.2.2 wird Nr. 3.2.3 und die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„3.2.3
Zusätzlich zu Nr. 3.2.1 beim Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht und am Landgericht und zusätzlich zu Nr. 3.2.2 beim Vorsitzenden Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht“.
1.4
Die bisherige Nr. 3.2.3 wird Nr. 3.2.4.
1.5
Die bisherige Nr. 3.2.4 wird Nr. 3.2.5 und in der Überschrift werden die Wörter „weiterer Aufsicht führender Richter am Land- und Amtsgericht und Oberstaatsanwälte als Hauptabteilungsleiter bei den Staatsanwaltschaften“ durch die Wörter „Leitender Oberstaatsanwalt bei den Generalstaatsanwaltschaften, Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter bei den Staatsanwaltschaften, Leiter einer Hauptabteilung an den Amtsgerichten und weiterer aufsichtführender Richter am Land- und Amtsgericht“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2019 in Kraft.

Prof. Dr. Frank Arloth

Ministerialdirektor