Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 517 vom 11.12.2019

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2030.3-K
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Beamte (einschl. Verwaltungsvorschriften, die Beamte und andere Angehörige des öffentlichen Dienstes betreffen)
  • Dienstpflichten

2030.3-K

Änderung der Dienstordnung für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern
(Lehrerdienstordnung – LDO)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 12. November 2019, Az. II.5-BP4011.1/3

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über die Dienstordnung für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern (Lehrerdienstordnung – LDO) vom 5. Juli 2014 (KWMBl. S. 112), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 5. August 2019 (BayMBl. Nr. 331) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
In § 8 Satz 3 Halbsatz 1 werden das Wort „Bekanntmachung“ durch das Wort „Richtlinien“, die Wörter „(Teilhaberichtlinien – TeilR) vom 19. November 2012“ durch die Wörter „(Bayerische Inklusionsrichtlinien – BayInklR) vom 29. April 2019“ und das Wort „Fürsorge“ durch das Wort „Inklusion“ ersetzt.
1.2
§ 12 Abs. 3 Nr. 2 wird wie folgt geändert:
1.2.1
Nach Buchst. a) werden folgende neue Buchst. b) und c) eingefügt:
„b)
Realschulen,
c)
Beruflichen Oberschulen und“
1.2.2
Der bisherige Buchst. b) wird Buchst. d).
1.3
§ 13 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 wird wie folgt geändert:
1.3.1
Nach Buchst. a) werden folgende neue Buchst. b) und c) eingefügt:
„b)
Realschulen,
c)
Beruflichen Oberschulen und“
1.3.2
Der bisherige Buchst. b) wird Buchst. d).
1.4
In § 22 Abs. 1 Satz 4 werden nach den Wörtern „Fachbetreuerin oder dem Fachbetreuer“ die Wörter „bzw. der Fachschaftsleiterin oder dem Fachschaftsleiter“ eingefügt.
1.5
In § 27 Abs. 4 Satz 3 werden nach den Wörtern „Fachbetreuerin oder dem Fachbetreuer“ die Wörter „bzw. der Fachschaftsleiterin oder dem Fachschaftsleiter“ eingefügt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Prof. Dr. Michael Piazolo

Staatsminister