Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 53 vom 06.02.2019

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Staatsministerium der Justiz

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Stellenausschreibung

Stellenausschreibungen
im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

Stellenausschreibungen

I.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der Nrn. 2, 3 und 7 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:

  1. 1.  Richter am Oberlandesgericht
    (Besoldungsgruppe R 2)

    in Bamberg
  2. 2.  Präsident des Landgerichts
    (Besoldungsgruppe R 4)

    in Aschaffenburg
  3. 3.  Direktoren der Amtsgerichte
    (Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)

    in Gemünden a. Main und Sonthofen
  4. 4.  Richter am Amtsgericht als ständiger Vertreter des Direktors dieses Gerichts
    (Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)

    in Aschaffenburg
  5. 5.  Richter am Amtsgericht als ständiger Vertreter des Direktors dieses Gerichts
    (Besoldungsgruppe R 2)

    in Wunsiedel
  6. 6.  Richter an den Amtsgerichten als weitere aufsichtführende Richter
    (Besoldungsgruppe R 2)

    in Bayreuth und Erding
  7. 7.  Leitender Oberstaatsanwalt
    (Besoldungsgruppe R 3)

    in Ansbach
  8. 8.  Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts
    (Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)

    in Coburg
  9. 9.  Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft
    (Besoldungsgruppe R 2)

    in Kempten (Allgäu)
  10. 10. Staatsanwälte als Gruppenleiter
    (Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)

    in Landshut und München I.

Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Hinsichtlich des Anforderungsprofils dieser Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. September 2003 (JMBl. S. 199), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 21. Juni 2011 (JMBl. S. 74), Bezug genommen.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen gilt, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (a. a. O., Nr. III 1.3).

Bewerbungsfrist: 27. Februar 2019.

Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.

II.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen:

  1. 1.  Dienstleiter bei dem Oberlandesgericht Bamberg in BesGr. A 14 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 16. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben.
  2. 2.  Geschäftsleiter bei dem Amtsgericht Rosenheim in BesGr. A 13 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 15. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger ab der BesGr. A 12, bei denen Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht.
  3. 3.  Geschäftsleiter bei dem Amtsgericht Traunstein in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 14. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger ab der BesGr. A 12, bei denen Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht.
  4. 4.  Geschäftsleiter bei dem Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
  5. 5.  Gruppenleiter bei dem Landgericht München I in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
  6. 6.  Gruppenleiter bei dem Amtsgericht Augsburg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
  7. 7.  Leiter des Referats E (Entwicklung II) des IT-Servicezentrums der bayerischen Justiz bei dem Oberlandesgericht Nürnberg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Zum Referat gehören die Sachgebiete „Grundbuch- und Schiffsregister“, „Registergerichte“, „Justizverwaltungs-Programme“, „Bewährungshilfe“, „Eigenentwicklungen & Intra-/Internet“ und „Datenbankgrundbuch“. Erwartet werden Erfahrung in der Führung größerer Personalkörper, Erfahrungen in der Leitung von größeren Projekten, strategisches Denken und sehr gute Kommunikationsfähigkeit. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung. Mögliche Dienstorte sind Amberg und München.
  8. 8.  Bezirksrevisor bei dem Landgericht Würzburg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13.
  9. 9.  Gerichtsvollzieherprüfungsbeamter bei dem Landgericht Traunstein in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12. Der Dienstposten ist auch für Beamte geeignet, die sich modular für Ämter ab der BesGr. A 10 qualifiziert haben.

Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 1 bis 6 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 22. Juli 2014 (JMBl. S. 130) Bezug genommen. Hinsichtlich des Aufgabenkreises der unter Nr. 8 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 18. Oktober 2005 (JMBl. S. 147) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nr. 9 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 22. Dezember 2008 (JMBl. 2009, S. 13) Bezug genommen.

Die ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.

Bewerbungsfrist: 27. Februar 2019.

III.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Notarstellen entgegengesehen:

Freie Notarstellen:
Ingolstadt
frei seit 1. Januar 2019
(bisheriger Inhaber:
Notar Michael Blomeier
evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit Notarin Dr. Andrea Lichtenwimmer)

Dingolfing
frei seit 1. Februar 2019

(bisheriger Inhaber:

Notar Bernhard Weiß
evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit Notar Michael Gutfried)

Weiden i. d. OPf.
frei seit 1. Februar 2019
(bisheriger Inhaber:
Notar Dr. Damian Najdecki
evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit Notar Dr. Thomas Schiffner)
freiwerdende Notarstelle:
Dachau
frei ab 1. Juni 2019
(derzeitiger Inhaber:
Notar Karl Bock
evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit Notarin Dr. Monika Triller)

Notarassessorinnen und Notarassessoren können sich um alle ausgeschriebenen Notarstellen bewerben. Es wird Bewerbungen von Notarassessorinnen und Notarassessoren entgegengesehen, die zum 1. Juli 2019 eine dreijährige Mindestanwärterzeit (§ 7 Abs. 1 BNotO) vollendet haben. Der genannte Stichtag gilt für Notare entsprechend hinsichtlich der Mindestverweildauer am bisherigen Amtssitz.

Die Bewerber haben anzugeben, ob sie bereit sind, eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung einzugehen, ob ihre Bewerbung nur für den Fall gilt, dass eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung zustande kommt, oder ob die Bewerbung auch dann gelten soll, wenn eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung nicht vereinbart wird.

Wird eine Bewerbung nur für den Fall abgegeben, dass eine gemeinsame Berufsausübung zustande kommt, gilt sie auch dann, wenn der verbleibende Notar gemäß Abschnitt V Nr. 4 Buchst. b der Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Landesnotarkammer Bayern nach § 67 Abs. 2 BNotO die Übergabe der vollwertigen Notarstelle des ausgeschiedenen Notars anbietet.

Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass sich Änderungen im Umfang des Amtsbereichs ergeben können, sofern eine Anpassung der Amtsbereichsgrenzen an geänderte Verwaltungsbezirksgrenzen notwendig ist.

Bewerbungsfrist: 11. März 2019.

Das Bewerbungsgesuch ist bei der Landesnotarkammer Bayern einzureichen.