Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 90 vom 13.03.2019

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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Verwaltungsvorschrift

73-I
  • Wirtschaftsrecht
  • Öffentliches Auftragswesen

73-I

Änderung der Bekanntmachung über die Vergabe von Aufträgen
im kommunalen Bereich

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

vom 27. Februar 2019, Az. B3-1512-30-75

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich vom 31. Juli 2018 (AllMBl. S. 547) wird im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 1.1.1 Spiegelstrich 1 wird die Angabe „22. Juni 2016 (BAnz. AT 01.07.2016 B4)“ durch die Angabe „31. Januar 2019 (BAnz. AT 19.02.2019 B2)“ ersetzt.
1.2
In Nr. 1.2.7 Satz 3 wird die Angabe „Abs. 4“ durch die Angabe „Abs. 3“ ersetzt.
1.3
Nr. 1.2.8 wird wie folgt geändert:
1.3.1
Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:

2Für Bauleistungen zu Wohnzwecken ist eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis zu einer Wertgrenze von 1 000 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) je Gewerk zulässig.“

1.3.2
Der bisherige Satz 2 wird Satz 3 und nach dem Wort „Teilnahmewettbewerb“ werden die Wörter „ohne weitere Einzelbegründung“ eingefügt.
1.4
Nr. 1.2.9 wird wie folgt geändert:
1.4.1
Der Wortlaut wird Satz 1 und die Angabe „Abs. 4“ wird durch die Angabe „Abs. 3“ ersetzt.
1.4.2
Es wird folgender Satz 2 angefügt:

2Für Bauleistungen zu Wohnzwecken ist eine Verhandlungsvergabe bis zu einer Wertgrenze von 100 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) je Gewerk zulässig.“

1.5
In Nr. 1.10.4 wird die Angabe „§ 20“ durch die Angabe „§ 20 Abs. 1 und 2“ ersetzt.
2.
Die Bekanntmachung über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich, die durch Nr. 1 dieser Bekanntmachung geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wie folgt geändert:
2.1
Nr. 1.2.8 wird wie folgt geändert:
2.1.1
Satz 2 wird aufgehoben.
2.1.2
Satz 3 wird Satz 2.
2.2
Nr. 1.2.9 wird wie folgt geändert:
2.2.1
In Satz 1 wird die Satznummerierung gestrichen.
2.2.2
Satz 2 wird aufgehoben.
3.
1Diese Bekanntmachung tritt am 14. März 2019 in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 tritt Nr. 2 am 1. Januar 2022 in Kraft.

Karl Michael Scheufele

Ministerialdirektor