Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 100 vom 04.03.2020

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Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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Sonstige Bekanntmachung

Aufstellung und Vollzug der Haushaltspläne der Kommunen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

vom 13. Februar 2020, Az. B4-1512-11-20

Gemeinden
Verwaltungsgemeinschaften
Landkreise
Bezirke
kommunale öffentlich-rechtliche Verbände
Rechtsaufsichtsbehörden

Inhaltsübersicht

1.
Orientierungsdaten
1.1
Allgemeine finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen
1.2
Ergebnisse der Steuerschätzung
1.3
Entwicklung der Gewerbesteuerumlage 2020
2.
Entwicklung des kommunalen Finanzausgleichs 2020
2.1
Volumen
2.2
Allgemeiner Steuerverbund/Schlüsselzuweisungen
2.3
Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund
2.4
Investitionsförderung
3.
Rechtsaufsichtsbehörden
1.
Orientierungsdaten
1.1
Allgemeine finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen
1.1.1
1Die deutsche Wirtschaft überwindet allmählich ihre Schwächephase. 2Die konjunkturelle Dynamik bleibt dabei zum Jahresauftakt 2020 noch verhalten. 3Im weiteren Verlauf dürfte die Wirtschaft nach Einschätzung der Bundesregierung in ihrem Ende Januar 2020 vorgelegten Jahreswirtschaftsbericht wieder leicht an Fahrt aufnehmen.
1.1.2
1Im vergangenen Jahr hat sich die Konjunktur deutlich verlangsamt. 2Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt der deutschen Wirtschaft erhöhte sich nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes lediglich mit einer Rate von 0,6 Prozent. 3Nach einem langjährigen Aufschwung durchlief die deutsche Wirtschaft eine Schwächephase. 4Ausschlaggebend hierfür war der globale Abschwung der Industriekonjunktur zusammen mit einem rückläufigen Welthandel. 5Die weltweit gestiegene politische Unsicherheit und internationale Handelskonflikte dämpften die Auslandsnachfrage nach Investitionsgütern. 6Hinzu kam die weltweite Schwäche im Fahrzeugbau, die auch strukturelle Ursachen hat. 7Diese Entwicklungen setzten der exportorientierten deutschen Industrie besonders hart zu. 8Für das Jahr 2020 erwartet die Bundesregierung eine Zunahme des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts in Höhe von 1,1 Prozent. 9Im laufenden Jahr dürfte demnach die Konjunktur von der Binnenwirtschaft weiter Wachstumsimpulse erhalten. 10Die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt setzt sich – mit gedrosseltem Tempo – fort. 11Steigende Löhne sowie Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger bei Steuern und Abgaben und steigende Altersrenten sorgen für Einkommenszuwächse und stützen den privaten Konsum.
1.1.3
1Im Frühjahr des Jahres 2019 verlangsamte sich der Beschäftigungsaufbau deutlich, seit dem dritten Quartal 2019 entwickelt sich die Erwerbstätigkeit aber relativ stabil weiter aufwärts. 2Dabei zeigten sich deutliche Unterschiede zwischen den Wirtschaftsbereichen: 3Während die Beschäftigung im verarbeitenden Gewerbe seit Jahresbeginn 2019 saisonbereinigt tendenziell rückläufig war, expandierte die Beschäftigung vor allem in den Bereichen Gesundheitswesen sowie in der öffentlichen Verwaltung weiter stark. 4Im Jahr 2020 dürfte die Beschäftigung, unterstützt durch die leichte konjunkturelle Erholung, nach Einschätzung der Bundesregierung weiter zunehmen, allerdings mit gemäßigtem Tempo. 5So soll mit einem Zuwachs der Erwerbstätigkeit um 190 000 Personen eine neue Rekordmarke von durchschnittlich 45,4 Millionen Personen erreicht werden. 6Der im Verlauf des Jahres 2019 weitgehend zum Erliegen gekommene Abbau der Arbeitslosigkeit soll sich im späteren Jahresverlauf 2020 allmählich wieder fortsetzen, weswegen die Bundesregierung damit rechnet, dass die Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt bei 5,0 Prozent verbleibt.
1.1.4
1Die nominalen verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte werden nach Einschätzung der Bundesregierung in diesem Jahr mit rund 2,8 Prozent ähnlich stark wie im Vorjahr sowie im langfristigen Vergleich überdurchschnittlich steigen und eine weitere robuste Zunahme des Konsums der privaten Haushalte begünstigen. 2Nach Abzug der moderaten Preissteigerung dürfte der private Konsum um 1,3 Prozent steigen.
1.1.5
1Aufgrund eines gesamtstaatlichen Finanzierungsüberschusses von 49,8 Milliarden Euro ist die gesamtstaatliche Schuldenquote 2019 auf voraussichtlich rund 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gesunken, womit erstmals seit 2002 der Maastricht-Referenzwert von 60 Prozent nicht überschritten wird. 2Die Bundesregierung möchte diesen Kurs einer soliden Finanzpolitik fortsetzen und hat für 2020 einen Bundeshaushalt ohne Nettoneuverschuldung auf den Weg gebracht. 3Bis zum Jahr 2023 erwartet die Bundesregierung einen weiteren Rückgang der Schuldenquote auf 54 Prozent, wobei die Finanzpolitik durch den Hochlauf bei Investitionen und die Senkung von Steuern und Abgaben expansiv ausgerichtet bleibt.
1.1.6
1Maßstab für eine kommunale (Neu-)Verschuldung bleibt die dauernde Leistungsfähigkeit, die es bei entsprechender Finanzausstattung der Kommune ermöglichen kann, durch zusätzliche Investitionen die örtliche Wirtschaft zu stärken. 2Rechtsaufsichtlich beauflagte Sanierungskonzepte sind grundsätzlich fortzuführen. 3Für Kommunen mit Haushaltsproblemen muss es weiterhin oberstes Ziel bleiben, durch Einsparungen einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen und eine geordnete Haushaltswirtschaft bzw. die dauernde Leistungsfähigkeit sicherzustellen. 4Sanierungskonzepte (zum Beispiel Verbot der Netto-Neuverschuldung) sollten nur dann ausnahmsweise kurzfristig ausgesetzt werden, wenn für unabweisbare Maßnahmen eine Kreditfinanzierung unumgänglich ist. 5Die Genehmigung genehmigungspflichtiger Rechtsgeschäfte durch die Rechtsaufsicht darf den Zielen der Wiederherstellung einer geordneten Haushaltswirtschaft und der dauernden Leistungsfähigkeit nicht widersprechen (vgl. auch Art. 69 Abs. 4 Satz 3 GO, Art. 63 Abs. 4 Satz 3 LKrO, Art. 61 Abs. 4 Satz 3 BezO); dies ist gegebenenfalls durch geeignete Bedingungen und Auflagen sicherzustellen.
1.2
Ergebnisse der Steuerschätzung

Auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 7. November 2019 (BayMBl. Nr. 493) wird hingewiesen.

1.3
Entwicklung der Gewerbesteuerumlage 2020

1Die Gewerbesteuerumlage beträgt 35 Prozentpunkte und setzt sich wie folgt zusammen:

Bundesvervielfältiger (§ 6 Abs. 3 Satz 2 GFRG) 14,5 Prozentpunkte
Landesvervielfältiger (§ 6 Abs. 3 Satz 3 GFRG) 20,5 Prozentpunkte
Vervielfältiger insgesamt 35,0 Prozentpunkte

2Die erhöhte Gewerbesteuerumlage zur Mitfinanzierung der Integration der neuen Länder in den Länderfinanzausgleich ist mit Ablauf des Jahres 2019 entfallen (§ 6 Abs. 3 Satz 5 GFRG in der bis 31. Dezember 2019 geltenden Fassung).

2.
Entwicklung des kommunalen Finanzausgleichs 2020
Kommunaler Finanzausgleich
Regierungsentwurf
Stamm-HH
2019
NHH
2020
Veränderung 2020
gegen 2019
Mio. € Mio. € Mio. € in %
A. Leistungen aus den Steuerverbünden        
I. Allg. Steuerverbund (12,75 % und ab 2018 inkl. 155 Mio. €) (4.989,952 3) (5.160,365 3) (170,413 0) (3,4 %)
abzgl.1. Verstärkung Art. 10 BayFAG für Schulen u. a.(= B.9b) (–406,218 8) (–456,218 8) (–50,000 0) (12,3 %)
2. Verstärkung Investitionspauschale(= B.10) (–446,000 0) (–446,000 0) (0,000 0) (0,0 %)
3. Verstärkung Bedarfszuweisungen(= B.13) (–98,400 0) (–68,400 0) (30,000 0) (–30,5 %)
4. Verstärkung Art. 15 BayFAG für Bezirke(= B.14b) (–131,600 0) (–131,600 0) (0,000 0) (0,0 %)
verbleiben für die Schlüsselmasse 3.907,733 5 4.058,146 5 150,413 0 3,8 %
davon1. Schlüsselzuweisungen (3.903,198 5) (4.053,524 5) (150,326 0) (3,9 %)
2. Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband (4,335 0) (4,422 0) (0,087 0) (2,0 %)
3. Bayerisches Selbstverwaltungskolleg (0,200 0) (0,200 0) (0,000 0) (0,0 %)
II. Kfz-Steuerersatzverbund (54,5 %; ab 2020: 70,0 %) (844,002 9) (1.084,040 4) (240,037 5) (28,4 %)
davon1. Abwasserförderung (StMUV) 70,250 0 70,250 0 0,000 0 0,0 %
2. ÖPNV-Betriebskosten, BayÖPNVG (StMB) 94,300 0 94,300 0 0,000 0 0,0 %
3. ÖPNV-Investitionsförderung, BayGVFG (StMB) 76,135 0 76,135 0
4. ÖPNV-Investitionsförderung, Härtefonds 67,300 0 67,300 0 0,000 0 0,0 %
5. Straßenbau und -unterhalt, Pauschalen und Härtefonds 358,252 9 359,155 4 0,902 5 0,3 %
6. Straßenausbaupauschalen 35,000 0 85,000 0 50,000 0 142,9 %
7. kommunaler Straßenbau, BayGVFG (StMB) 40,000 0 160,000 0 120,000 0 300,0 %
8. kommunale Umgehungsstraßen (StMB)(= B.18b) (33,900 0) (33,900 0) (0,000 0) (0,0 %)
9. Verstärkung Art. 15 BayFAG für Bezirke(= B.14c) (145,000 0) (138,000 0) (–7,000 0) (–4,8 %)
III. Grunderwerbsteuerverbund (8/21) 737,904 8 811,123 9 73,219 1 9,9 %
IV. Einkommensteuerersatz 634,004 8 650,435 2 16,430 4 2,6 %
B.  Leistungen außerhalb der Steuerverbünde        
1. Finanzzuweisungen – Pro-Kopf-Beträge (Art. 7 BayFAG) 483,500 0 487,000 0 3,500 0 0,7 %
2. Gebührenaufkommen der Landkreise 240,000 0 240,000 0 0,000 0 0,0 %
3. Geldbußen und Verwarnungsgelder 80,000 0 80,000 0 0,000 0 0,0 %
4. Zuweisungen für Verbraucherschutz und Heimaufsicht 65,500 0 65,500 0 0,000 0 0,0 %
5. Zuweisungen für Wasserwirtschaftsämter 2,450 0 2,450 0 0,000 0 0,0 %
6. Nutzungsentgelt Datenbank Bayern.Recht 0,090 0 0,095 0 0,005 0 5,6 %
7. Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche (StMUK, StMWK) 4,300 0 4,300 0 0,000 0 0,0 %
8. Krankenhausfinanzierung nach dem BayKrG 643,432 2 643,432 2 0,000 0 0,0 %
9. Zuweisung nach Art. 10 BayFAG für Schulen, Kindertageseinrichtungen u. a. 550,000 0 600,000 0 50,000 0 9,1 %
davona) allgemeine Haushaltsmittel (143,781 2) (143,781 2) (0,000 0) (0,0 %)
b) Verstärkung aus allg. Steuerverbund (406,218 8) (456,218 8) (50,000 0) (12,3 %)
10. Investitionspauschale 446,000 0 446,000 0 0,000 0 0,0 %
Verstärkung aus allg. Steuerverbund (446,000 0) (446,000 0) (0,000 0) (0,0 %)
11. Zuweisungen für Altlasten und Abfall (StMUV) 3,675 0 3,675 0 0,000 0 0,0 %
12. Zuweisungen zur Schülerbeförderung 320,000 0 323,000 0 3,000 0 0,9 %
13. Allgemeine Bedarfszuweisungen / Stabilisierungshilfen 150,000 0 120,000 0 –30,000 0 –20,0 %
davona) allgemeine Haushaltsmittel (51,600 0) (51,600 0) (0,000 0) (0,0 %)
b) Verstärkung aus allg. Steuerverbund (98,400 0) (68,400 0) (–30,000 0) (–30,5 %)
14. Zuweisungen an die Bezirke 691,481 7 691,481 7 0,000 0 0,0 %
davona) allgemeine Haushaltsmittel (414,881 7) (421,881 7) (7,000 0) (1,7 %)
b) Verstärkung aus allg. Steuerverbund (131,600 0) (131,600 0) (0,000 0) (0,0 %)
c) Verstärkung aus Kfz-Steuerersatzverbund (145,000 0) (138,000 0) (–7,000 0) (–4,8 %)
15. Jugendhilfeausgleich 16,870 0 16,870 0 0,000 0 0,0 %
16. Belastungsausgleich Hartz IV (StMAS) 40,400 0 39,300 0 –1,100 0 –2,7 %
17. Zuweisungen für den ÖPNV nach GVFG (StMB) 131,135 0 55,000 0 –76,135 0 –58,1 %
Zuweisung für den Straßenbau nach Entflechtungsgesetz (StMB) 120,000 0 –120,000 0 –100,0 %
18. Sonderbaulastprogramm, kommunale Umgehungsstraßen (StMB) 40,000 0 40,000 0 0,000 0 0,0 %
davona) allgemeine Haushaltsmittel (6,100 0) (6,100 0) (0,000 0) 0,0 %
b) Mittel aus Kfz-Steuerersatzverbund (33,900 0) (33,900 0) (0,000 0) (0,0 %)
C. FA-Leistungen insgesamt 9.973,579 9 10.289,949 9 316,370 0 3,2 %
Kommunalanteil am KHG –341,896 7 –300,482 0 41,414 7 –12,1 %
Bundesleistungen nach dem Entflechtungsgesetz/GVFG –251,135 0 –55,000 0 196,135 0 –78,1 %
D. Reine Landesleistungen 9.380,548 2 9.934,467 9 553,919 7 5,9 %
2.1
Volumen

Die Finanzausgleichsleistungen insgesamt steigen 2020 um rund 316 Millionen Euro oder 3,2 Prozent und überschreiten mit einer neuen Rekordsumme von rund 10,29 Milliarden Euro erstmals die 10-Milliarden-Euro-Marke.

2.2
Allgemeiner Steuerverbund/Schlüsselzuweisungen

1Der Kommunalanteil am allgemeinen Steuerverbund bleibt bei 12,75 Prozent. 2Hinzu kommt seit dem Jahr 2018 der auf Bayern entfallende Umsatzsteuer-Länderanteil aus der 5-Milliarden-Euro-Entlastung der Kommunen durch den Bund in Höhe von 155 Millionen Euro. 3Die Schlüsselzuweisungen sind ein wichtiger Baustein in der Finanzausstattung der Gemeinden und Landkreise. 4Sie wachsen 2020 um rund 150 Millionen Euro auf nunmehr rund 4,05 Milliarden Euro.

2.3
Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund

1Der Kommunalanteil am Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund wird haushaltsneutral von bisher 54,5 Prozent auf künftig 70 Prozent erhöht. 2Dies entspricht einem Anstieg um 240 Millionen Euro. 3Dadurch wird die Erhöhung der Straßenausbaupauschalen und die Integration der bisher im kommunalen Finanzausgleich ausgereichten, ab 2020 entfallenden Bundesmittel nach dem Entflechtungsgesetz in den Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund ermöglicht (Nr. 2.4).

2.4
Investitionsförderung

1Die Investitionstätigkeit der Kommunen wird durch hohe Leistungen zu Investitionsmaßnahmen nachhaltig unterstützt:

die Investitionspauschalen werden 2020 in bisheriger Höhe (446 Millionen Euro) fortgeführt,
die staatlichen Zuweisungen für den kommunalen Hochbau, insbesondere zum Bau von Schulen und Kindertageseinrichtungen, steigen 2020 auf 600 Millionen Euro (+ 50 Millionen Euro) und
die 2019 eingeführten Straßenausbaupauschalen wachsen 2020 auf 85 Millionen Euro (+ 50 Millionen Euro) an.

2Gleichzeitig werden die Ende 2019 ausgelaufenen Leistungen des Bundes aus dem Entflechtungsgesetz für den kommunalen Straßenbau (120 Millionen Euro) und für die ÖPNV-Investitionsförderung (rund 76 Millionen Euro) vollumfänglich durch Landesmittel kompensiert (Nr. 2.3).

3.
Rechtsaufsichtsbehörden

Die Rechtsaufsichtsbehörden legen bei ihrer rechtsaufsichtlichen Tätigkeit die vorstehenden Ausführungen zugrunde, wobei örtliche Besonderheiten zu berücksichtigen sind.

Dr. Winfried Brechmann

Ministerialdirektor