Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 116 vom 18.03.2020

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

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Schulversuch „Werte.BS – Werte und Demokratie
an der Berufsschule erfahren und erleben“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 27. Februar 2020, Az. IV.11-BS9641.2-7b.2 469

Die Stiftung Bildungspakt Bayern führt auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen den Schulversuch „Werte.BS – Werte und Demokratie an der Berufsschule erfahren und erleben“ nach der Maßgabe der nachfolgenden Regelungen durch:

1.Inhalte und Ziele

1Der Schulversuch verfolgt vier zentrale Zielstellungen:

  • Intensivierung und Ausbau der Wertebildung und Demokratieerziehung in allen drei Handlungsfeldern der Schulentwicklung (Organisations-, Personal- und Unterrichtsentwicklung) an der Berufsschule und Berufsfachschule;
  • Schaffen von Gelegenheiten für eine intensivere Erfahr- und Erlebbarkeit von Werten und Demokratie;
  • systematische fächerübergreifende Verankerung von Wertebildung und Demokratieerziehung;
  • Einbringen der entwickelten Maßnahmen bei der Einführung des neuen Lehrplans Politik und Gesellschaft und bei der Neustrukturierung und Weiterentwicklung der Berufsvorbereitung und Berufsintegration an der Berufsschule.

2Konkret sind insbesondere folgende Entwicklungsaufgaben umzusetzen:

  • Unterrichtsentwicklung, dabei u. a.
  • Etablierung fächerübergreifender Strukturen, z. B. durch Entwicklung von aufeinander abgestimmten Didaktischen Jahresplänen;
  • Realisierung innovativer methodischer Ansätze, z. B. „Lernen durch Engagement“;
  • Aufgreifen zukunftsweisender Themenfelder, wie Digitale Ethik, Ökologie und Nachhaltigkeit, Vielfalt und interkulturelle Kompetenz;
  • begleitende Maßnahmen bei der Implementierung des neuen Lehrplans Politik und Gesellschaft sowie bei der Neustrukturierung und Weiterentwicklung der Berufsvorbereitung und Berufsintegration an der Berufsschule;
  • Ausbau der Schülermitverantwortung (SMV) durch Konzeption und Erprobung neuer Beteiligungsformate, auch in digitaler Form;
  • Einbeziehen der Ausbildungsbetriebe im Rahmen der Lernortkooperation;
  • Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements an beruflichen Schulen (QmbS).

2.Durchführung

1Der Schulversuch wird von der Stiftung Bildungspakt Bayern durchgeführt. 2Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt durch Prof. Dr. Rico Behrens (Katholische Universität Ingolstadt-Eichstätt) und Prof. Dr. Karl-Heinz Gerholz (Otto-Friedrich-Universität Bamberg).

3.Laufzeit

Der Schulversuch beginnt zum Schulhalbjahr 2019/2020 und endet mit Ablauf des ersten Schulhalbjahres 2022/2023.

4.Modellschulen

1Folgende Schulen haben sich erfolgreich beworben und nehmen am Schulversuch teil:

Schule

Adresse

Schulnr.

Rg.-Bez.

1 Staatliche Berufsschule Eichstätt Burgstraße 22
85072 Eichstätt
1646 Obb.
2 Berufliches Schulzentrum Mühldorf am Inn Innstraße 41
84453 Mühldorf am Inn
Z103 Obb.
3 Staatliche Berufsschule II Deggendorf Egger Straße 30
94469 Deggendorf
3026 Ndb.
4 Staatliches Berufliches Schulzentrum Weiden in der Oberpfalz Stockerhutweg 52
92637 Weiden
Z311 Opf.
5 Staatliches Berufliches Schulzentrum Wiesau Pestalozzistraße 2
95676 Wiesau
Z309 Opf.
6 Staatliche Berufsschule II Bamberg Dr.-von-Schmitt-Straße 12
96050 Bamberg
5021 Ofr.
7 Staatliche Berufsschule III Bamberg Dr.-von-Schmitt-Straße 12
96050 Bamberg
5015 Ofr.
8 Staatliches Berufliches Schulzentrum Ansbach-Triesdorf Brauhausstraße 9b
91522 Ansbach
Z510 Mfr.
9 Staatliches Berufliches Schulzentrum Nürnberger Land Rudolfshofer Straße 30
91207 Lauf a.d. Pegnitz
Z521 Mfr.
10 Berufliches Schulzentrum Scheinfeld Goethestraße 6
91443 Scheinfeld
Z515,
6204
Mfr.
11 Franz-Oberthür-Schule Würzburg, Städtisches Berufliches Schulzentrum I Zwerchgraben 2
97074 Würzburg
7064 Ufr.
12 Staatliche Berufsschule Ostallgäu Peter-Dörfler-Straße 20
87616 Marktoberdorf
8044 Schw.

2Mit der Teilnahme am Schulversuch verpflichten sich die Modellschulen neben der zielgerichteten Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben zur regelmäßigen Teilnahme an Arbeitstagungen sowie zur Mitarbeit an der Multiplikation und Evaluation der Ergebnisse.

5.Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 15. Februar 2020 in Kraft und mit Ablauf des 17. Februars 2023 außer Kraft.

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin