Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 121 vom 18.03.2020

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Ausschreibung der Stellen für Ständige Vertreter und Außenstellenleiter (m/w/d)
an staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 28. Februar 2020, Az. VI.7-BO9001.1-7a.14 648

1.Rücknahme der Ausschreibung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin (m/w/d) des Schulleiters an folgender Schule:

Staatliche Berufsschule Weißenburg i.Bay.

Die mit Bekanntmachung vom 29. Januar 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 42) unter Nr. 2.3 veröffentlichte Ausschreibung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin (m/w/d) des Schulleiters der Staatlichen Berufsschule Weißenburg i.Bay. zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird zurückgenommen.

2.Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin (m/w/d) des Schulleiters ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt an folgender Schule zu besetzen:

Staatliches Berufliches Schulzentrum II Weiden mit Staatlicher Wirtschaftsschule Eschenbach i.d.OPf. und mit Staatlicher Wirtschaftsschule Weiden i.d.OPf.

Die Staatliche Wirtschaftsschule Eschenbach i.d.OPf. besuchten im Schuljahr 2018/19 insgesamt 242 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Wirtschaftsschule Weiden i.d.OPf. wurde von 305 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

3.Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin (m/w/d) des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit Wirkung vom 1. August 2020 an folgenden Schulen zu besetzen:

3.1
Staatliche Berufsschule I Straubing mit Staatlicher Fachschule (Technikerschule) für Elektrotechnik

Die Staatliche Berufsschule I Straubing führt Klassen in den Bau, Elektro, Ernährung, Fahrzeugtechnik, Körperpflege, Metall sowie Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2018/19 insgesamt 1 727 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Elektrotechnik wurde von 45 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

3.2
Staatliches Berufliches Schulzentrum Schongau mit Staatlicher Berufsschule und mit Staatlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege, für Sozialpflege sowie für Ernährung und Versorgung

Die Staatliche Berufsschule Schongau führt Klassen in den Berufsfeldern Elektro, Wirtschaft sowie Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2018/19 insgesamt 1 093 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege wurde von 70 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht, die Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege besuchten 63 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen und die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung besuchten 39 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

4.Die Stelle des Außenstellenleiters/der Außenstellenleiterin (m/w/d) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt an folgender Schule zu besetzen:

Staatliches Berufliches Schulzentrum Aichach-Friedberg mit Staatlicher Berufsschule Aichach-Friedberg, mit Staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung sowie für Kinderpflege Friedberg und mit Staatlicher Wirtschaftsschule Aichach-Friedberg in Pöttmes

Die Staatliche Berufsschule Aichach-Friedberg führt Klassen in den Berufsfeldern Bau, Fahrzeugtechnik, Holz, Metall, Wirtschaft sowie Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2018/19 insgesamt 1 477 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Friedberg wurde von 8 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht, die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Friedberg besuchten 87 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen und die Staatliche Wirtschaftsschule Aichach-Friedberg in Pöttmes wurde von 47 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

Der Einsatz erfolgt an der Außenstelle Friedberg.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen (m/w/d) des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.

Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte und Beamtinnen (m/w/d) mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d), die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d), die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen (m/w/d) für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.

Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen (m/w/d) ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin (m/w/d) müssen die Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen (m/w/d) mit dem Funktionsamt Schulleiter oder Schulleiterin dem Führungs- und Vorgesetztenverhalten beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als vier Jahre ausgeübt wurde.

Bei der Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin (m/w/d) werden Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) vorrangig berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtspflichtzeit an dieser Schule eingesetzt waren.

Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin (m/w/d) müssen die Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin bzw. des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin (m/w/d) können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

Bewerbungen für die Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften (m/w/d) an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte (m/w/d) von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

  1. a)von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin (m/w/d), insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),
  2. b)gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
  3. c)von der Regierung, gegebenenfalls im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
  4. d)gegebenenfalls vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin (m/w/d) eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen,
  5. e)gegebenenfalls von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin