Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 201 vom 15.04.2020

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Ausschreibung der Stelle als Leiterin/Leiter (m/w/d)
der Staatlichen Schulberatungsstelle für die Oberpfalz

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 31. März 2020, Az. BS4305.6-6a.23 286

Die Stelle der Leiterin/des Leiters (m/w/d) der Staatlichen Schulberatungsstelle für die Oberpfalz ist zum 1. August 2020 neu zu besetzen. Die Schulberatungsstelle ist der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz zugeordnet. Der Dienstort ist Regensburg. Die Staatliche Schulberatungsstelle ist als zentrale, schulartübergreifende Informations- und Beratungseinrichtung für die Oberpfalz zuständig und damit Ansprechpartner für Eltern, Schüler und Lehrkräfte sowie für Schulleitungen und Schulaufsicht in der Oberpfalz.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 + Amtszulage ausgebracht (Schulberatungsrektorin/Schulberatungsrektor einer Staatlichen Schulberatungsstelle). Eine Beförderung kann erst bei Vorliegen der entsprechenden haushaltsrechtlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfolgen.

Die Aufgaben der Leiterin/des Leiters der Schulberatungsstelle ergeben sich aus Art. 78 BayEUG und der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Schulberatung in Bayern“ vom 29. Oktober 2001 (KWMBl. I S. 454), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 1. August 2019 (BayMBl. Nr. 316).
Der Leiterin/dem Leiter obliegen außerdem die Mitarbeiterführung, die Einzelberatung in schwierigen Fällen sowie die verantwortliche Vertretung der Schulberatungsstelle in der Öffentlichkeit.

Von der Leiterin/dem Leiter wird insbesondere die Erfüllung folgender Aufgaben erwartet:

  • die Chancen und Möglichkeiten des differenzierten bayerischen Schulwesens, dessen Durchlässigkeit und die schulrechtlichen Bestimmungen gegenüber der Öffentlichkeit und den Medien überzeugend darzustellen,
  • die vorgesetzten Dienststellen bei der Aufsicht über die Schulberatung und deren Weiterentwicklung zu unterstützen,
  • die fachliche Betreuung (Dienstbesprechungen, Fort- und Weiterbildung) der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Zuständigkeitsbereich verantwortlich zu leiten,
  • beim regionalen Aufbau und bei der Weiterentwicklung der Schulberatung mitzuwirken, auch in der Konferenz der Schulaufsicht,
  • mit anderen Staatlichen Schulberatungsstellen eng zusammenzuarbeiten,
  • die Kooperation mit einschlägigen schulischen und außerschulischen Einrichtungen sicherzustellen – insbesondere mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP), dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) und den Universitäten.

Anforderungsprofil:

Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte des staatlichen Schuldienstes (einschließlich Schulaufsichtsdienst) sowie Beamtinnen/Beamte (m/w/d) an den Staatlichen Schulberatungsstellen, am ISB und an der ALP Dillingen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:

  • Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Grundschulen, Haupt-/Mittelschulen oder Volksschulen
  • Erste Lehramtsprüfung im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt oder Erweiterungsprüfung im Fach Beratungslehrkraft (gem. § 111 LPO I) bzw. entsprechende Qualifikation im Sinne des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG)
  • mehrjährige und aktuelle Tätigkeit als Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe oder als Beratungslehrkraft, dabei besondere Bewährung in den Aufgaben der Schulberatung sowie vertiefte, schulartübergreifende Kenntnisse des Schulwesens – auch über Bayern hinaus

Zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Dienstbetriebs wird erwartet, dass das Amt durch die Bewerberin/den Bewerber (m/w/d) für mindestens fünf Jahre ausgeübt wird.

Vorausgesetzt werden außerdem folgende überfachliche Qualifikationen:

  • sehr gute organisatorische Fähigkeiten
  • Fähigkeiten zu konzeptioneller Arbeit sowie zu Team- und Projektarbeit
  • Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell, umfassend und lösungsorientiert einzuarbeiten
  • überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
  • Kenntnisse im Einsatz neuer Medien und ein sicherer Umgang mit den gängigen Computerprogrammen

Es wird erwartet, dass nach einer Berufung Wohnung am Dienstort oder in angemessener Nähe genommen wird.

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) reichen ihre Bewerbung (bitte ohne Bewerbungsmappe/Kunststoffhefter) unter Angabe der privaten Anschrift mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs sowie einer Kopie der Zeugnisse der beiden Staatsprüfungen auf dem Dienstweg beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz ein. Der Bewerbung ist eine aktuelle Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121), bzw. Abschnitt A Nr. 7 der Richtlinien für die Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamten und Beamtinnen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 15. Februar 2012 (KWMBl. S. 90)).

Die bei der Vorlage der Bewerbung auf dem Dienstweg beteiligten Stellen nehmen zur Bewerbung Stellung. Regierungen und Ministerialbeauftragte legen die eingegangenen Bewerbungen über den Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz dem Staatsministerium vor.

Den Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) wird empfohlen, sich beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird vom Dienstvorgesetzten auf Antrag eine Dienstreise genehmigt.

Für weitere Auskünfte steht im Staatsministerium Frau OStRin Mira Neygandhi (Tel. 089 2186-2716) gerne zur Verfügung.

Termin zur Vorlage der Bewerbung

beim Ministerialbeauftragten für die
Gymnasien in der Oberpfalz
zwei Wochen,
zur Vorlage beim Staatsministerium (Ref. IV.9) vier Wochen

nach Erscheinen des BayMBl.

Herbert Püls

Ministerialdirektor