Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 214 vom 22.04.2020

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): B10B211A0D4E829AD262428B8237451949097FF7AE12B08962AD9C7FB453D1A6

Stellenausschreibung

Ausschreibung der Stelle als Leiterin/Leiter (m/w/d) der
Staatlichen Schulberatungsstelle für München Stadt und Landkreis

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 2. April 2020, Az. BS4305.11-6a.23 287

Die Stelle der Leiterin/des Leiters (m/w/d) der Staatlichen Schulberatungsstelle für München Stadt und Landkreis ist zum 1. August 2020 neu zu besetzen. Die Schulberatungsstelle ist der Dienststelle der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West zugeordnet. Der Dienstort ist München. Die Staatliche Schulberatungsstelle ist als zentrale, schulartübergreifende Informations- und Beratungseinrichtung für die Stadt und den Landkreis München zuständig und damit Ansprechpartner für Eltern, Schüler und Lehrkräfte sowie für Schulleitungen und Schulaufsicht in München (Stadt und Landkreis).

Die Stelle ist in der Besoldungsgruppe A 15 + Amtszulage ausgebracht (Schulberatungsrektorin/Schulberatungsrektor bzw. Studiendirektorin/Studiendirektor als Leiterin/Leiter einer Staatlichen Schulberatungsstelle). Eine Beförderung kann erst bei Vorliegen der entsprechenden haushaltsrechtlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfolgen.

Die Aufgaben der Leiterin/des Leiters der Schulberatungsstelle ergeben sich aus Art. 78 BayEUG und der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Schulberatung in Bayern“ vom 29. Oktober 2001 (KWMBl. I S. 454), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 1. August 2019 (BayMBl. Nr. 316).

Der Leiterin/dem Leiter obliegen außerdem die Mitarbeiterführung, die Einzelberatung in schwierigen Fällen sowie die verantwortliche Vertretung der Schulberatungsstelle in der Öffentlichkeit.

Von der Leiterin/dem Leiter wird insbesondere die Erfüllung folgender Aufgaben erwartet:

  • die Chancen und Möglichkeiten des differenzierten bayerischen Schulwesens, dessen Durchlässigkeit und die schulrechtlichen Bestimmungen gegenüber der Öffentlichkeit und den Medien überzeugend darzustellen,
  • die vorgesetzten Dienststellen bei der Aufsicht über die Schulberatung und deren Weiterentwicklung zu unterstützen,
  • die fachliche Betreuung (Dienstbesprechungen, Fort- und Weiterbildung) der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Zuständigkeitsbereich verantwortlich zu leiten,
  • beim regionalen Aufbau und bei der Weiterentwicklung der Schulberatung mitzuwirken, auch in der Konferenz der Schulaufsicht,
  • mit anderen Staatlichen Schulberatungsstellen eng zusammenzuarbeiten,
  • die Kooperation mit einschlägigen schulischen und außerschulischen Einrichtungen sicherzustellen – insbesondere mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP), dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) und den Universitäten.

Anforderungsprofil:

Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte des staatlichen Schuldienstes (einschließlich Schulaufsichtsdienst) sowie Beamtinnen/Beamte (m/w/d) an den Staatlichen Schulberatungsstellen, am ISB und an der ALP Dillingen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:

  • Befähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen
  • Erste Lehramtsprüfung im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt oder Erweiterungsprüfung im Fach Beratungslehrkraft (gem. § 111 LPO I) bzw. entsprechende Qualifikation im Sinne des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG)
  • mehrjährige und aktuelle Tätigkeit als Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe oder als Beratungslehrkraft, dabei besondere Bewährung in den Aufgaben der Schulberatung sowie vertiefte, schulartübergreifende Kenntnisse des Schulwesens – auch über Bayern hinaus

Zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Dienstbetriebs wird erwartet, dass die Tätigkeit durch die Bewerberin/den Bewerber (m/w/d) für mindestens fünf Jahre ausgeübt wird.

Vorausgesetzt werden außerdem folgende überfachliche Qualifikationen:

  • Sehr gute organisatorische Fähigkeiten
  • Fähigkeiten zu konzeptioneller Arbeit sowie zu Team- und Projektarbeit
  • Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell, umfassend und lösungsorientiert einzuarbeiten
  • Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
  • Kenntnisse im Einsatz neuer Medien und ein sicherer Umgang mit den gängigen Computerprogrammen

Es wird erwartet, dass nach einer Berufung Wohnung am Dienstort oder in angemessener Nähe genommen wird.

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) reichen ihre Bewerbung (bitte ohne Bewerbungsmappe/Kunststoffhefter) unter Angabe der privaten Anschrift mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs sowie einer Kopie der Zeugnisse der beiden Staatsprüfungen (bzw. entsprechender Nachweise über die Vorbildung und Ausbildung im Sinne des BayLBG) auf dem Dienstweg bei der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West ein. Der Bewerbung ist eine aktuelle Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121), bzw. Abschnitt A Nr. 7 der Richtlinien für die Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamten und Beamtinnen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 15. Februar 2012 (KWMBl. S. 90)).

Die bei der Vorlage der Bewerbung auf dem Dienstweg beteiligten Stellen nehmen zur Bewerbung Stellung. Regierungen und Ministerialbeauftragte legen die eingegangenen Bewerbungen über die Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Oberbayern-West dem Staatsministerium vor.

Den Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) wird empfohlen, sich bei der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird vom Dienstvorgesetzten auf Antrag eine Dienstreise genehmigt.

Für weitere Auskünfte steht im Staatsministerium Frau OStRin Mira Neygandhi (Tel. 089 2186-2716) gerne zur Verfügung.

Termin zur Vorlage der Bewerbung
bei der Ministerialbeauftragten für die
Gymnasien in Oberbayern-West
drei Wochen
und zur Vorlage beim Staatsministerium (Ref. IV.9) fünf Wochen
nach Erscheinen des BayMBl.

Herbert Püls

Ministerialdirektor