2126-1-8-G
Druckfehlerberichtigung
Die Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) vom 5. Mai 2020 (BayMBl. Nr. 240) wird wie folgt berichtigt:
- 1. In § 9 Abs. 2 Satz 1 muss es anstelle der Angabe „Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 bis 11“ richtig „Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 bis 11“ lauten.
- 2. § 23 wird wie folgt berichtigt:
- a)
- In Abs. 2 Nr. 3 muss es anstelle der Wörter „Folgende §§ 7a und 7b werden angefügt:“ richtig „Nach § 7 werden folgende § 7a und § 7b eingefügt:“ lauten.
- b)
- In Abs. 2 Nr. 4 Buchst. c muss es anstelle der Wörter „Folgende Nrn. 10 und 11 werden angefügt:“ richtig „Es werden folgende Nrn. 10 und 11 angefügt:“ lauten.