Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 315 vom 03.06.2020

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Ausschreibung der Sachgebietsleitung und ggf. einer Referentenstelle
an der Regierung von Oberbayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 15. Mai 2020, Az. III.6-BO8122.0/21/1

Die Stelle des Leiters/der Leiterin (m/w/d) des Sachgebiets 41.2 „Förderschulen – Schulpädagogik, Schulentwicklung, Schulaufsicht“ an der Regierung von Oberbayern wird zur Bewerbung ausgeschrieben. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 16 (Ltd. Regierungsschuldirektor bzw. Ltd. Regierungsschuldirektorin) ist grundsätzlich möglich.

Der Förderschulbereich umfasst in Oberbayern 126 staatliche und private Förderschulen aller Förderschwerpunkte einschließlich Schulvorbereitender Einrichtungen, Berufsschulen zur sonderpädagogischer Förderung, weiterführender Schulen zur sonderpädagogischen Förderung sowie Schulen für Kranke.

Dem Sachgebiet 41.2 an der Regierung von Oberbayern obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Dienst- und Fachaufsicht öffentlicher und privater Förderschulen
  • Unmittelbare schulaufsichtliche Zuständigkeit für die privaten und öffentlichen SFZ, FZ esE, FZ Sprache und FZ Lernen in der Landeshauptstadt München
  • Zusammenarbeit mit Staatlichen Schulämtern und privaten Trägern
  • Steuerung der Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie fachliche Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in sieben Förderschwerpunkten
  • Dienstaufsicht über die Beratungsrektoren Schulpsychologie sowie die Organisation der Angebote der Schulberatung
  • Fachliche Begleitung und Weiterentwicklung der Inklusion und der Mobilen Dienste (MSD/MSH)
  • Allgemeine und fachliche Angelegenheiten der offenen/gebundenen Ganztagsangebote und der Mittagsbetreuung an Förderschulen
  • Fachliche Aspekte der Dienstlichen Beurteilung (Vorplanung, Überprüfungen, Einwendungen, Widersprüche)

Es können sich staatliche bayerische Beamte/Beamtinnen (m/w/d) mit der Lehramtsbefähigung für Sonderpädagogik bewerben, die über eine mehrjährige Bewährung im Bereich der Schulaufsicht und/oder mehrjährige Bewährung als Schulleiter/Schulleiterin in BesGr. A 15 + AZ an Förderschulen in Bayern verfügen.

Vorausgesetzt werden Kenntnisse und Erfahrungen in der professionellen Personalführung und Personalplanung, großes Organisationsgeschick, ausgezeichnete Kenntnisse administrativer und verwaltungsinterner Strukturen, sehr gute EDV-Kenntnisse sowie ausgeprägte Team – und Kommunikationsfähigkeiten. Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit großstädtischen kommunalen Behörden sind wünschenswert.

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung der o. g. Stelle die Stelle eines Referenten/einer Referentin (m/w/d) im Sachgebiet 41.2 „Förderschulen – Schulpädagogik, Schulentwicklung, Schulaufsicht" an der Regierung von Oberbayern frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Stelle entschieden. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 (Regierungsschuldirektor/Regierungsschuldirektorin) ist grundsätzlich möglich.

Für die Stelle eines Referenten/einer Referentin (m/w/d) können sich bayerische Beamtinnen und Beamte (m/w/d) mit Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik bewerben, die eine mehrjährige Erfahrung im bayerischen Förderschuldienst, davon mindestens drei Jahre in einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 + AZ oder höher aufweisen.

Vorausgesetzt für die Stelle eines Referenten/einer Referentin (m/w/d) werden:

  • Fundierte Systemkenntnis in Bezug auf das Förderschulsystem in Bayern und die Formen inklusiver Beschulung
  • Fachliche Expertise in den zentralen Förderschwerpunkten der Trias (Lernen, Sprache, emotional-soziale Entwicklung)
  • Praktische Erfahrungen und innovative Ideen in zentralen Feldern der Schulentwicklung in der Sonderpädagogik (Inklusion, Ganztag, Kooperation mit kommunalen Behörden)
  • Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit
  • ausgezeichnetes Organisationsgeschick, Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • gute EDV-Kenntnisse
  • hohe Belastbarkeit

Der Bewerbung ist eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin (m/w/d) Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

Die Stellen sind für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte Bewerber/Bewerberinnen (m/w/d) werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d), die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d), die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten. Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen (m/w/d) für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt.

Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) zuständigen Regierung einzureichen.

Die Regierung legt alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.

Herbert Püls

Ministerialdirektor