Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 345 vom 17.06.2020

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Staatliche Prüfung für Berg- und Skiführer 2020/2021

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 27. Mai 2020, Az. VI.11-5BK7200-3.37 269

Die Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der Technischen Universität München führt im Auftrag des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus im zweiten Halbjahr 2020 und im ersten Halbjahr 2021 eine staatliche Prüfung für Berg- und Skiführer gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern (BayAPOFspl) in der Fassung vom 8. Februar 1999 (GVBl. S. 40, BayRS 227-3-2-1-K), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. Januar 2014 (GVBl. S. 41), durch.

Die Prüfungsteile Praxis und Lehreignung finden an folgenden Terminen statt:

Sommer I/Eis, Hochtour: 22. bis 29. August 2020
Sommer II/Fels: 1. bis 6. September 2020
Winter/Skihochtour: 21. bis 27. März 2021 oder 16. bis 22. April 2021

Sofern die Prüfungsteile an den o. g. Terminen nicht durchgeführt werden können, wird die Technische Universität München die zur Prüfung angemeldeten Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer unmittelbar informieren.

Die Prüfungsorte werden aus Gründen der Chancengleichheit kurzfristig vor dem jeweiligen Prüfungsbeginn durch die Technische Universität München bekannt gegeben. Der Prüfungsteil Theorie wird aus organisatorischen Gründen am 6./7. November 2020 an der Technischen Universität München abgelegt. Für die Prüfung einschließlich der Erteilung des Prüfungszeugnisses oder der Mitteilung des Prüfungsergebnisses werden für die Berg- und Skiführer gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 BayAPOFspl Gebühren in Höhe von jeweils 1 700 Euro erhoben. Die Gebühr wird mit der Anmeldung zur Prüfung fällig.

Bankverbindung:
Empfänger:
Kreditinstitut:
IBAN:
Verwendungszweck:
Staatsoberkasse Bayern für die TUM
BayernLB München
DE10 7005 0000 0000 0248 66
PK-Nr.: 0007.0129.2448. Staatliche Prüfung für Berg- und Skiführer 2020/2021
Bei Überweisungen aus dem Ausland ist anzugeben:
BIC (Swift-Code):
IBAN:
„bylademm“
DE10 7005 0000 0000 0248 66

Bewerber, die alle für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Voraussetzungen nachweisen können, richten ihr Gesuch um Zulassung zur staatlichen Prüfung für Berg- und Skiführer 2020/2021 bis spätestens 31. Juli 2020 (Posteingang) an die Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der Technischen Universität München, Gudrun Weikert, Fachsportlehrer, Georg-Brauchle-Ring 62, 80992 München.

Dem Gesuch sind beizufügen:

1.
ein tabellarischer Lebenslauf, der folgende Angaben enthält:
Name, Tag und Ort der Geburt, Schulbildung, Beruf, Gang der fachlichen Ausbildung des Ausbildungsteilnehmers;
2.
amtliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate);
3.
ärztliches Zeugnis (nicht älter als drei Monate), das die körperliche und gesundheitliche Eignung des Ausbildungsteilnehmers für die Ausübung des Berufs als Berg- und Skiführer bescheinigt;
4.
ein Passbild (Name und Anschrift auf der Rückseite);
5.
Nachweis über die erfolgreiche Ablegung der vorgeschriebenen Ausbildungslehrgänge;
6.
Nachweis des Praktikums an einer Bergsteigerschule (Vorlage des Arbeitsbuchs) in den drei Bereichen Fels, Eis/Hochtour und Skihochtour;
7.
Einzahlungsbeleg über die Prüfungsgebühren in Kopie.

Der Nachweis nach Nr. 6 kann für das Sommerpraktikum bis spätestens 22. August 2020 bzw. für das Winterpraktikum bis spätestens 21. März 2021 (jeweils Posteingang, bzw. Vorlage bei Prüfungsbeginn) eingereicht werden. Alle anderen Nachweise sind mit dem Gesuch lückenlos vorzulegen. Unvollständig eingereichte Unterlagen werden nicht angenommen.

Wiederholer fügen dem Gesuch um Zulassung zur Prüfung nur die unter den Nrn. 2, 3 und 7 genannten Unterlagen sowie den Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung bei. Wiederholer, die gemäß § 18 BayAPOFspl nur einzelne Prüfungsteile oder -bereiche wiederholen wollen, legen zusätzlich einen Antrag auf Anerkennung bestandener Prüfungsteile bzw. -bereiche bei. Die Gebühren für die Wiederholungsprüfungen richten sich nach § 20 Abs. 2 Nr. 1 BayAPOFspl.

Heeresbergführer und Polizeibergführer legen ihrem Gesuch lediglich die unter den Nrn. 1 bis 4 und 6 (Praktikum jeweils mindestens sechs Tage in den drei Bereichen) genannten Unterlagen bei, ergänzt durch den Nachweis über die erfolgreiche Ablegung der Heeresbergführer- bzw. Polizeibergführerprüfung.

Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prüfungsvorsitzende. Die zugelassenen Bewerber werden von der Technischen Universität München zur Ablegung der Prüfung einberufen.

Hinweis:
Um sicherzustellen, dass Gesuche unverzüglich dem zuständigen Sachbearbeiter vorgelegt werden, wird dringend gebeten, auf dem Gesuch den Betreff „Zulassung zur staatlichen Prüfung für Berg- und Skiführer 2020/2021“ anzugeben.

Herbert Püls

Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 25