Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 355 vom 24.06.2020

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Staatsministerium der Justiz

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Stellenausschreibung

Stellenausschreibungen
im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

I.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der Nrn. 5, 6, 10 und 11 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:

1.
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
(Besoldungsgruppe R 3)

in Nürnberg

2.
Vizepräsidenten der Landgerichte
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)

in Aschaffenburg und Würzburg

3.
Vorsitzender Richter am Landgericht als weiterer aufsichtführender Richter
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)

in Nürnberg-Fürth

4.
Vorsitzende Richter an den Landgerichten
(Besoldungsgruppe R 2)

in Ansbach und Kempten (Allgäu)

5.
Direktor des Amtsgerichts
(Besoldungsgruppe R 3)

in Ingolstadt

6.
Direktor des Amtsgerichts
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)

in Kelheim

7.
Richter an den Amtsgerichten als ständige Vertreter der Direktoren dieser Gerichte
(Besoldungsgruppe R 2)

in Erlangen, Landsberg a. Lech, Memmingen und Schwabach

8.
Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 3)

in München

Die Stelle umfasst die Bearbeitung von Angelegenheiten im Bereich der Vermögensabschöpfung und die Tätigkeit als Leiter der Zentralen Koordinierungsstelle Vermögensabschöpfung. Die Bewerber müssen deshalb über einschlägige Erfahrungen in diesen Aufgaben verfügen. Die Bereitschaft für Dienstreisen wird vorausgesetzt.

9.
Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 2)

in München

10.
Leitender Oberstaatsanwalt
(Besoldungsgruppe R 4)

in Würzburg

11.
Leitender Oberstaatsanwalt
(Besoldungsgruppe R 3)

in Coburg

12.
Oberstaatsanwälte bei den Staatsanwaltschaften
(Besoldungsgruppe R 2)

in Amberg, München I und Schweinfurt

13.
Staatsanwälte als Gruppenleiter bei den Staatsanwaltschaften
(Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)

in Ingolstadt und München I.

Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Hinsichtlich des Anforderungsprofils dieser Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. September 2003 (JMBl. S. 199), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 11. November 2019 (BayMBl. 2019 Nr. 506 vom 4. Dezember 2019), Bezug genommen.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen gilt, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (Abschnitt III Nr. 1.3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Personalangelegenheiten vom 10. November 2006 JMBl. S. 183 in der Fassung vom 9. März 2010 JMBl. S. 16).

Bewerbungsfrist: 15. Juli 2020.

Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.

II.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen:

1.
Geschäftsleiter bei dem Amtsgericht Forchheim in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
2.
Geschäftsleiter bei dem Amtsgericht Landau a. d. Isar in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
3.
Geschäftsleiter bei dem Amtsgericht Obernburg a. Main in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
4.
Ständiger Vertreter des Geschäftsleiters bei dem Amtsgericht Coburg – Zentrales Mahngericht – in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung. Vorausgesetzt werden vertiefte Kenntnisse der technischen Abläufe des automatisierten Mahnverfahrens beziehungsweise die Bereitschaft, sich entsprechende Kenntnisse anzueignen. Erwartet wird ferner die Bereitschaft an bundesweiten Arbeitsgruppen und Fachkreisen teilzunehmen. Mit der Funktion verbunden ist auch die Bereitschaft zur Übernahme von Leitungs-, Koordinations- und Rechtspflegeraufgaben im automatisierten Mahnverfahren, wie die Leitung der IT-Abteilung und Arbeitsvorbereitung des Zentralen Mahngerichts, die selbständige Erstellung von Konzepten und Berichten zu sämtlichen EDV-Angelegenheiten des Zentralen Mahngerichts sowie die Funktion des Ansprechpartners zum IT-Servicezentrum der bayerischen Justiz und zu sonstigen Stellen.
5.
Bezirksrevisor bei dem Landgericht Traunstein in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13.
6.
Bezirksrevisor bei dem Amtsgericht Augsburg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13.
7.
Leiter einer Justizwachtmeisterei bei dem Landgericht Regensburg in BesGr. A 7 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 8. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.
8.
Stellvertretender Leiter einer Justizwachtmeisterei bei dem Oberlandesgericht Nürnberg in BesGr. A 6 mit Amtszulage mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 7. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.

Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 1 bis 4 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 22. Juli 2014 (JMBl. S. 130) Bezug genommen. Hinsichtlich des Aufgabenkreises der unter Nrn. 5 und 6 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 18. Oktober 2005 (JMBl. S. 147) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 7 und 8 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. Januar 2015 (JMBl. S. 10) Bezug genommen.

Die ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.

Bewerbungsfrist: 15. Juli 2020.

III.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Notarstellen entgegengesehen:

Freiwerdende Notarstellen:

Augsburg
frei ab 1. August 2020
(derzeitiger Inhaber:
Notar Dr. Thomas Grund
evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit
Notar Dr. Manuel Straßer)
Erlangen
frei ab 1. August 2020
(derzeitiger Inhaber:
Notar Christian Braun
evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit
Notar Dr. Roland Schwanecke)

Notarassessorinnen und Notarassessoren können sich um die beiden ausgeschriebenen Notarstellen bewerben. Es wird Bewerbungen von Notarassessorinnen und Notarassessoren entgegengesehen, die zum 1. November 2020 eine dreijährige Mindestanwärterzeit (§ 7 Abs. 1 BNotO) vollendet haben. Der genannte Stichtag gilt für Notare entsprechend hinsichtlich der Mindestverweildauer am bisherigen Amtssitz.

Die Bewerber um die beiden Notarstellen haben anzugeben, ob sie bereit sind, eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung einzugehen, ob ihre Bewerbung nur für den Fall gilt, dass eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung zustande kommt, oder ob die Bewerbung auch dann gelten soll, wenn eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung nicht vereinbart wird.

Wird eine Bewerbung nur für den Fall abgegeben, dass eine gemeinsame Berufsausübung zustande kommt, gilt sie auch dann, wenn der verbleibende Notar gemäß Abschnitt V Nr. 4 Buchst b. der Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Landesnotarkammer Bayern nach § 67 Abs. 2 BNotO die Übergabe der vollwertigen Notarstelle des ausgeschiedenen Notars anbietet.

Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass sich Änderungen im Umfang des Amtsbereichs ergeben können, sofern eine Anpassung der Amtsbereichsgrenzen an geänderte Verwaltungsbezirksgrenzen notwendig ist.

Bewerbungsfrist: 21. Juli 2020.

Das Bewerbungsgesuch ist bei der Landesnotarkammer Bayern einzureichen.