Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 413 vom 15.07.2020

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2233.1-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Förderschulen
  • Allgemeines

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Schulversuch „Führung kooperativ – erweiterte Schulleitung an Förderschulen“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 12. Juni 2020, Az. IV.11-BS4641-6a.36 810

Die Stiftung Bildungspakt Bayern führt auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen den Schulversuch „Führung kooperativ – erweiterte Schulleitung an Förderschulen“ nach der Maßgabe der nachfolgenden Regelungen durch:

1.Inhalte und Ziele

1Die von den Förderschulen zu gestaltende Vielfalt der Aufgaben legt nahe, für deren Bewältigung eine erweiterte Schulleitung zu etablieren. 2Eine erweiterte Führung ist nicht nur unter dem Aspekt der Führungs- und Personalverantwortung zu sehen; insbesondere soll auch die fachliche Kooperation bei der Entwicklungsarbeit berücksichtigt werden.

3Im Einzelnen geht es im Schulversuch um die

  • Entwicklung von förderschulspezifischen Modellen einer erweiterten Schulleitung, die die unterschiedlichen an Förderschulen tätigen Personengruppen umfasst;
  • Entwicklung und Erprobung von Modellen einer vertieften fachlichen Kooperation in Form von multiprofessionellen Teams;
  • Entwicklung und Erprobung neu geschnittener Aufgabenverteilungen, die die verschiedenen Formen des kooperativen und inklusiven Unterrichts stärken;
  • systematische Integration der Möglichkeiten der Digitalisierung bei der Personalentwicklung und der fachlichen Kooperation, dem Wissensmanagement sowie der Organisationsentwicklung.

4Die genannten Ziele sollen u. a. durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

  • Klärung des Verständnisses von Führung an Förderschulen,
  • Etablierung von Strukturen und Maßnahmen zur Unterstützung von Schulleiterinnen und Schulleitern bei der Führung eines Schulleitungsteams,
  • Erarbeitung von Konzepten für die Verteilung übertragbarer Aufgaben auf die Mitglieder der Schulleitung,
  • Erarbeitung von Konzepten zur Führung und Zusammensetzung multiprofessioneller Teams,
  • Erprobung von Organisationsformen zur Förderung einer zielgerichteten und effektiven Kooperation innerhalb des Kollegiums (z. B. digitale Tools zu Teamarbeit, Zeit- und Raumplanung),
  • Ausbau zur inklusiven Region: Vernetzung von Schulen zur Förderung der Inklusion; Förderschule als Kompetenzzentrum im ambulanten Beratungshandeln in der Region,
  • Erarbeitung eines Fortbildungskonzeptes für Schulleitungen und Lehrkräfte zu den Leitthemen Führung, Kooperation, Digitalisierung.

2.Durchführung

1Der Schulversuch wird von der Stiftung Bildungspakt Bayern durchgeführt. 2Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt durch Herrn Professor Dr. Peter Fischer (Universität Regensburg).

3.Laufzeit

1Der Schulversuch beginnt zum Schulhalbjahr 2019/2020 und endet mit Ablauf des Schuljahres 2022/2023. 2Die Durchführungsphase umfasst die Schuljahre 2020/2021 und 2021/2022.

4.Modellschulen

1Folgende Schulen haben sich erfolgreich beworben und nehmen am Schulversuch teil:

Schule

Adresse

Schulnr.

Reg.-bez.

1 Sonderpädagogisches Förderzentrum
Freising
St.-Ulrich-Straße 9
85354 Freising/Pulling
1512 Obb.
2 Sonderpädagogisches Förderzentrum
München Nord-West
Rothwiesenstraße 18
80995 München
1992 Obb.
3 Sonderpädagogisches Förderzentrum
Pestalozzischule Neuötting
Sebastiansplatz 4
84524 Neuötting
1501 Obb.
4 Christophorus-Schule Straubing –
Sonderpädagogisches Förderzentrum
Max-Planck-Straße 5
94315 Straubing
3019 Ndb.
5 Sonderpädagogisches Förderzentrum
Landshut-Stadt
Schulstraße 3
84036 Landshut
3259 Ndb.
6 Berufsschule St. Franziskus
Abensberg
Regensburger Straße 60
93326 Abensberg
3074 Ndb.
7 Privates Förderzentrum „geistige
Entwicklung“ der Lebenshilfe Neumarkt
Voggenthaler Straße 7
92318 Neumarkt/Opf.
4029 Opf.
8 Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung
St. Michaels-Werk
Ludwig-Schmidt-Straße 9
92655 Grafenwöhr
4034 Opf.
9 Privates Förderzentrum Fassoldshof Ringstraße 11
95336 Mainleus
5003 Ofr.
10 Sonderpädagogisches Förderzentrum
St. Laurentius
Am Kohlschlag 8
91564 Neuendettelsau
6232 Mfr.
11 Leo-Weismantel-Schule
Karlstadt/Gemünden
Landskronenstraße 7
97753 Karlstadt
7007 Ufr.
12 Graf-zu-Bentheim Schule Ohmstraße 7
97076 Würzburg
7039 Ufr.
13 Fritz-Felsenstein-Schule,
priv. Förderzentrum kmE
Karwendelstraße 6-8
86343 Königsbrunn
8004 Schw.
14 Vinzenz-Pallotti-Schule,
Sonderpädagogisches Förderzentrum Friedberg
Singerstraße 75
86316 Friedberg
8012 Schw.

2Mit der Teilnahme am Schulversuch verpflichten sich die Modellschulen neben der zielgerichteten Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben zur regelmäßigen Teilnahme an Arbeitstagungen sowie zur Mitarbeit an der Multiplikation und Evaluation der Ergebnisse.

3Die teilnehmenden Modellschulen erhalten ab dem Schuljahr 2020/2021 je fünf Anrechnungsstunden für die Entwicklungsarbeit sowie als zusätzliche Leitungszeit.

5.Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 15. Februar 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2022 außer Kraft.

Herbert Püls

Ministerialdirektor