Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 436 vom 29.07.2020

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Ausschreibung von Funktionsstellen (m/w/d)
an staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 15. Juli 2020, Az. VI.6-BP9001.1-6-7a.51 364

Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin beim Ministerialbeauftragten (m/w/d) für die Berufliche Oberschule (Fachoberschulen und Berufsoberschulen) in Ostbayern, in Straubing, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen. Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

Erwartet werden vom Bewerber bzw. von der Bewerberin (m/w/d)

  • mehrjährige Unterrichtserfahrung an Beruflichen Oberschulen,
  • überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation,
  • gute Kenntnisse im Schulrecht und in der Schulorganisation,
  • sicherer Umgang mit EDV-Anwendungen,
  • Fähigkeit, sich rasch in neue Aufgaben einzuarbeiten,
  • hohe Kooperationsbereitschaft,
  • gute Kommunikationsfähigkeit,
  • Freude an der Arbeit im Team.

Von Vorteil sind Erfahrung

  • im schulischen Qualitätsmanagement,
  • in der Schulverwaltung,
  • in der Lehreraus- oder Fortbildung – bevorzugt überregional,
  • in der Planung und Durchführung von Projekten.

Der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin (m/w/d) unterstützt den Ministerialbeauftragten

  • bei der Beratung der Schulen,
  • in Fragen der Organisationsentwicklung, Personalentwicklung und Unterrichtsentwicklung der Schulen,
  • bei der Wahrnehmung von Aufgaben der unmittelbaren Schulaufsicht,
  • bei der Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen der externen Evaluation,
  • bei weiteren, dem Ministerialbeauftragten zugewiesenen Aufgaben.

Das Aufgabengebiet des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin (m/w/d) umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Planung der Fachberatung der Schulen,
  • Organisation der externen Evaluation,
  • Organisation von Prüfungen,
  • Planung und Organisation der regionalen Lehrerfortbildung,
  • Planung und Organisation der Direktorenkonferenzen und weiterer Dienstbesprechungen,
  • Gewährung von Maßnahmen zum Nachteilsausgleich und Notenschutz,
  • Mitwirkung am Vollzug der Fremdsprachensonderreglung,
  • Überprüfung von Anträgen der Privatschulen,
  • Behandlung von Anfragen und Beschwerden,
  • Klärung schulrechtlicher Sonderfälle.

Für die Besetzung der Stelle kommen nur Beamte und Beamtinnen (m/w/d) des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen, soweit sie derzeit an einer beruflichen Schule tätig sind, jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.

Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 müssen erfüllt sein.

Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.

Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin (m/w/d) Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Bayerisches Ministerialblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte (m/w/d) von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.

Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert wurde und in dem Beförderungsamt mindestens sechs Monate tätig war oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.

Herbert Püls

Ministerialdirektor