Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 459 vom 12.08.2020

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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Verwaltungsvorschrift

2032.4-I
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Besoldung, Reise- und Umzugskosten
  • Dienstreisen, Reisekosten

2032.4-I

Änderung der Bestimmungen über die Abfindung
bei Einsätzen und Übungen der Polizei

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

vom 29. Juli 2020, Az. C1-0557-2-2-6

  1. 1. In Nr. 2.1.3 Satz 2 und 4 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr bezüglich der Bestimmungen über die Abfindung bei Einsätzen und Übungen der Polizei vom 7. Mai 2015 (AllMBl. S. 271), die durch die Bekanntmachung vom 7. Juni 2018 (AllMBl. S. 420) geändert worden ist, wird jeweils die Angabe „80“ durch die Angabe „100“ ersetzt.
  2. 2. Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2020 in Kraft.

Karl Michael Scheufele

Ministerialdirektor