Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 468 vom 19.08.2020

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Redaktionelle Veröffentlichung

Hinweis auf das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen

Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, 632, BayRS 2230-1-1-K), das zuletzt durch § 5 Abs. 16 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737) geändert worden ist, wurde durch Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 386) geändert.