Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 497 vom 02.09.2020

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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Sonstige Bekanntmachung

Feuerwehr-Aktionswoche 2020

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

vom 24. Juli 2020, Az. D1-2237-1-5

An

die Regierungen

die Staatlichen Feuerwehrschulen

die Landratsämter

die Gemeinden

die Präsidien der Bayerischen Polizei

das Bayerische Landeskriminalamt

die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung/den Rettungszweckverband München

das THW

Die diesjährige Aktionswoche der bayerischen Feuerwehren findet in der Zeit vom 11. bis 20. September 2020 statt.

Das Motto der diesjährigen Aktionswoche lautet:

„HELFEN IST TRUMPF!“

Im Einzelnen wird zur Aktionswoche 2020 auf Folgendes hingewiesen:

  1. 1. Die zentrale Eröffnungsveranstaltung des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e. V. wird am 11. September 2020 in München stattfinden.
  2. 2. Der Landesfeuerwehrverband Bayern e. V. wird zur Aktionswoche Plakate und Informationsmaterial auch für die Social-Media-Auftritte herausgeben. Unter der Internetadresse www.helfenisttrumpf.de wird es einen speziellen Auftritt zur gezielten Werbung von Interessierten geben.
  3. 3. Die Feuerwehren sollen im Rahmen der Aktionswoche unter Beachtung der Vorgaben der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der jeweils geltenden Fassung geeignete Veranstaltungen (z. B. Einsatz-, Lehr- und Schauübungen, Besichtigungen, Vorführungen, Ausbildungs- und Informationsveranstaltungen, Filmvorführungen, Werbefahrten, Tage der offenen Tür) durchführen. Ziel aller Veranstaltungen der diesjährigen Aktion sollte entsprechend dem Motto insbesondere sein, Jugendliche zur Mitarbeit und Mitwirkung in der Feuerwehr aufzurufen.
  4. 4. Presse, Hörfunk und Fernsehen sollen zu den Veranstaltungen der Feuerwehren anlässlich der Aktionswoche 2020 eingeladen und gebeten werden, die Anliegen der Aktionswoche zu unterstützen und zu verbreiten. Träger der Veranstaltungen zur Aktionswoche sind die Feuerwehren. Überörtliche Veranstaltungen werden von den Stadt- und Kreisbrandräten oder -inspektoren durchgeführt.
  5. 5. Die Gemeinden und Landratsämter werden gebeten, die Kommandanten bzw. die Stadt- und Kreisbrandräte über diese Bekanntmachung zu unterrichten und sie bei ihren Vorhaben zu unterstützen.
  6. 6. Die Bayerische Polizei wird gebeten, im Rahmen ihrer Aufgaben die Veranstaltungen aus Anlass der Aktionswoche, soweit notwendig und möglich, zu unterstützen. Hierzu werden die Feuerwehren zeitgerecht mit den örtlichen Polizeidienststellen in Kontakt treten.
  7. 7. Die im Rettungsdienst und Katastrophenschutz mitwirkenden freiwilligen Hilfsorganisationen, Verbände und das THW werden gebeten, die Darstellung ihres Zusammenwirkens mit der Feuerwehr zu unterstützen.

Karl Michael Scheufele

Ministerialdirektor