Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 525 vom 16.09.2020

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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Verwaltungsvorschrift

912-B
  • Verkehrswesen
  • Straßen und Wege
  • Straßenplanung

912-B

Fortschreibung der Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen
(RAB-ING)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr

vom 24. Juli 2020, Az. 48-4342.12-3-2-2

Regierungen

Autobahndirektionen

Landesbaudirektion

Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben

nachrichtlich

Bayerischer Landkreistag

Bayerischer Städtetag

Bayerischer Gemeindetag

Bayerischer Oberster Rechnungshof

Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband

Anlage    Übersicht über den Stand der RAB-ING (Ausgabe 2019/12)


1.Allgemeines

1.1
1Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 14/2016 vom 13. Juni 2016, veröffentlicht im Verkehrsblatt Nr. 13 vom 15. Juli 2016, die „Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen“ (RAB-ING) bekanntgegeben und mit dem ARS Nr. 02/2017 vom 3. Januar 2017, dem ARS Nr. 04/2018 vom 31. Januar 2018 und dem ARS Nr. 16/2018 vom 1. Oktober 2018 fortgeschrieben. 2Die RAB-ING wurde mit Bekanntmachung vom 26. Oktober 2016 (AIIMBI. S. 2159) in Bayern eingeführt und mit Bekanntmachung vom 17. Februar 2017 (AIIMBI. S. 121), vom 28. März 2018 (AIIMBI. S. 347) und vom 27. September 2019 (BayMBI. Nr. 445) fortgeschrieben.
1.2
1Inzwischen wurden durch die Bund/Länder-Arbeitsgruppe RAB-ING folgende weitere Musterbeispiele erarbeitet und mit ARS Nr. 05/2020 bekanntgegeben:
RAB-ING 6-2-4: Überführungsbauwerk – Integrales Bauwerk
(StV geschlossene Profile)
RAB-ING 6-3-3: Talbrücke – Ersatzneubau in Verbundbauweise
RAB-ING 6-4: Tunnel in offener Bauweise
RAB-ING 6-5: Tunnel in geschlossener Bauweise

2Zudem ergaben sich aufgrund der Länderrückmeldungen Änderungen beziehungsweise Ergänzungen in den Abschnitten 1-1, 1-3, 2-1 und 2-3.

2.Anwendung

2.1
1Hiermit wird die neue „Übersicht über den Stand der RAB-ING (Ausgabe 2019/12)“ (Anlage) bekanntgegeben. 2Die RAB-ING sind bei allen Bauwerksentwürfen für Vorhaben an Bundesfernstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen, die von den Staatlichen Bauämtern verwaltet werden, anzuwenden.
2.2
Den kommunalen Straßenbaulastträgern wird empfohlen, die RAB-ING auch für ihre eigenen Bauwerksentwürfe anzuwenden.
2.3
Hinweise zum Vollzug der RAB-ING in der Bayerischen Staatsbauverwaltung wurden gesondert mit Ministerialschreiben vom 26. Oktober 2016 der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (Az. IID8-4342-001/16) bekanntgegeben.

3.Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 16. September 2020 in Kraft. 2Mit Ablauf des 15. September 2020 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 27. September 2019 (BayMBI. Nr. 445) außer Kraft.

4.Bezugsmöglichkeit

1Die RAB-ING sind als Loseblatt-Sammlung auf den Internetseiten der BASt (www.bast.de) unter dem Pfad „Brücken- und Ingenieurbau/Publikationen/Regelwerke/Brücken- und Ingenieurbau/RAB-ING“ veröffentlicht. 2Sie ist nach den „Austauschanweisungen“ zu aktualisieren. 3Das ARS Nr. 05/2020 wurde im Verkehrsblatt Nr. 07 vom 15. April 2020 veröffentlicht.

Helmut Schütz

Ministerialdirektor


Anlage