Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 544 vom 23.09.2020

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Stellenausschreibungen im deutschen Auslandsschulwesen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 7. September 2020, Az. V.10-BP4042.0/107/4

Folgende zwei Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter (m/w/d) sind zu besetzen:

  1. 1. Deutsche Schule Brüssel, Belgien
Besetzungsdatum: voraussichtlich 1. August 2021
Ende der Bewerbungsfrist: 31. Oktober 2020

Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 446
Deutsches Internationales Abitur
Fachochschulreifeprüfung
Abschlüsse der Sekundarstufe I

Qualifikation:

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Französischkenntnisse sind erwünscht.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Drittbewerbungen sind zugelassen.

  1. 2. Deutsche Schule New Delhi, Indien
Besetzungsdatum: 1. August 2021
Ende der Bewerbungsfrist: 31. Oktober 2020

Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 91
Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I
Deutsches Internationales Abitur

Qualifikation:

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Drittbewerbungen sind zugelassen.

Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat V.10, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) höherer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers (m/w/d) zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

Die Stelle einer Prozessbegleiterin oder eines Prozessbegleiters (m/w/d) in Prag, Tschechische Republik, ist zu besetzen:

Besetzungsdatum: 1. August 2021
Ende der Bewerbungsfrist: 25. Oktober 2020

Tätigkeitsprofil:

Zu den Aufgaben einer Prozessbegleiterin oder eines Prozessbegleiters (m/w/d) gehören:

Analyse der Qualitätsmanagementprozesse an den Deutschen Schulen im Ausland in der jeweiligen Fortbildungsregion

Begleitung und Unterstützung bei der Erstellung von Schulentwicklungsplanung (z. B. nach einer Bund-Länder-Inspektion)

Beratung und Unterstützung von Schulleitungen, Schulvereinsvorständen, Fachteams, Abteilungsteams und Steuergruppen im Hinblick auf das Qualitätsmanagement der Einzelschule und die Vernetzung in der Region

Konzeptentwicklung zu von den fördernden Stellen definierten Schwerpunkten der Fortbildung

Pädagogische Beratung von Schulen im Aufbau

Regelmäßige Rückmeldung an die Einzelschule in Form eines standardisierten Berichts zum Qualitätsmanagement der Schule

Beratung mit den Schulen über die schulinternen und regionalen Fortbildungsnotwendigkeiten sowie über die Sicherung der Nachhaltigkeit von Fortbildungen; Impulsgebung für die zukünftige Schwerpunktsetzung der Fortbildungsangebote der fördernden Stellen sowie regionales Fortbildungsmanagement im Auftrag der ZfA (Organisation, Umsetzung, Abrechnung über Projektmittel, Rechenschaftslegung der zentral gesteuerten und verantworteten Maßnahmen und deren Evaluation)

Wahrnehmung ausgewählter Fortbildungsaufträge (z. B. Peer Schulungen) in der Region und ggfs. im Auftrag der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen in Bonn/Berlin

Regelmäßige Berichterstattung

Unterstützung der Schulen bei der Vorbereitung und Durchführung von Regionalen Netzwerktagungen

Anforderungsprofil:

Als Voraussetzungen für den Einsatz als Prozessbegleiterin oder Prozessbegleiter (m/w/d) gelten:

Grundsätzlich in Deutschland erworbenes Erstes und Zweites Staatsexamen für das höhere Lehramt (Sekundarstufe I und/oder II) oder eine vergleichbare Qualifikation

Leitungserfahrung (vorzugsweise Schulleitung)

Langjährige Unterrichtserfahrung

Ausgewiesene Erfahrung im Bereich Qualitätsmanagement von schulischen Systemen

Erfahrungen im Projekt- und Prozessmanagement

Identifikation mit dem Auslandsschulqualitätsmanagement (AQM)

Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst bis zur Besoldungsgruppe A 14/A 15 (in begründeten Einzelfällen bis A 16) oder unbefristet angestellte Lehrkraft mit entsprechender Tarifgruppe

Gute Fremdsprachenkenntnisse in Englisch und/oder einer anderen weltweiten Verkehrssprache

Bereitschaft zu Einarbeitung und Einsatz von virtuellen Formaten (Konferenzen, Webinare) in Beratung und Fortbildung

Erwünscht sind Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Fortbildungen und/oder Erfahrung aus der Begleitung bzw. Moderation von Schulentwicklungsprozessen als Berater/in und/oder Erfahrung als Evaluatoren/Inspektoren (Qualitätsmanagement)

Die Prozessbegleiterin oder der Prozessbegleiter (m/w/d) soll über eine hohe personale und soziale Kompetenz verfügen, insbesondere über:

Kommunikationskompetenz und Kooperationsfähigkeit,

Interkulturelle Kompetenz,

Teamfähigkeit,

Selbstreflexionsfähigkeit,

Durchsetzungsfähigkeit,

hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit,

hohe Flexibilität bei der Arbeitszeit sowie Bereitschaft zu häufigen und regelmäßigen Dienstreisen,

Kompetenz im Umgang mit elektronischen Medien

und eine von Wertschätzung und Respekt geprägte Haltung einnehmen.

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden. Der Grundvertrag beträgt drei Jahre. Das Bewerberprofil soll grundsätzlich eine Regeleinsatzzeit von sechs Jahren ermöglichen.

Arbeitgeberleistungen:

Finanzielle Regelungen ADLK

Ansprechperson für Informationen zur Stelle:

E-Mail: Andreas.Mittermair@bva.bund.de

Tel.: 022899 358-8729

Ansprechperson für Informationen zum Bewerbungsverfahren:

E-Mail: Gabriele.Klug@bva.bund.de

Tel.: 022899 358-8721

Für die Bewerbung gilt folgendes Verfahren:

Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Prozessbegleiterin oder Prozessbegleiter (m/w/d) der Zentralstelle schriftlich in einem Motivationsschreiben mit.

Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Staatsministerium Unterricht und Kultus zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat V.10, über Ihre Bewerbung und lassen sich ggf. von ihm beraten.

Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das

Bundesverwaltungsamt
Zentralstelle für das Auslandsschulwesen
ZfA 4
50728 Köln.

Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle. Eine weitere Ausfertigung richten Sie gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. V.10, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen. Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle unter www.auslandsschulwesen.de.

Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es wird eine den landesspezifischen Anforderungen entsprechende körperliche Belastbarkeit erwartet.

Herbert Püls

Ministerialdirektor

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 10. September 2020, Az. V.10-BP4042.0/108/2

Folgende vier Stellen für Fachberaterinnen oder Fachberater (m/w/d) für Deutsch sind in Shanghai (China), Varna (Bulgarien), Warschau (Polen) und Zagreb (Kroatien) zu besetzen:

Besetzungsdatum: jeweils zum 1. September 2021
Ende der Bewerbungsfrist: jeweils zum 30. September 2020

Tätigkeitsprofil:

Zu den Aufgaben einer Fachberaterin oder eines Fachberaters gehören:

Administrative und pädagogische Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusminister-Konferenz (DSD II, DSD I, DSD I PRO)

Für die Stelle in Shanghai: nur DSD II, DSD I

Ausführung von administrativen Aufgaben (Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln, Berichtswesen)

Personalführung

Studien- und Berufsberatung sowie Alumni-Arbeit (in Kooperation mit dem DAAD, Goethe-Institut)

Planung und Durchführung von Projekten im schulischen Kontext

Planung und Durchführung von Lehrerfortbildungen zum DSD-Programm

Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen (DAAD, Goethe-Institut)

Öffentlichkeitsarbeit

Außer in Shanghai: Durchführung von eigenem Unterricht (in geringem Maße) an den zu betreuenden Schulen, auch zu Hospitationszwecken

Qualifikation:

1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in einer modernen Fremdsprache und/oder dem Fach Deutsch

Anforderungsprofil:

Erfahrung in Personalführung und Bereitschaft zur verantwortlichen Übernahme von Führungsaufgaben

Einschlägige Erfahrungen im Bereich der Verwaltung und der Abrechnung von Haushaltsmitteln

Fundierte PC-Kenntnisse

Erfahrungen in der Erwachsenenbildung

Bereitschaft zur Übernahme von Dienstreisen (auch mehrtägig)

Hohe interkulturelle Kompetenz

Hohe Belastbarkeit

Beamtin oder Beamter (m/w/d) auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte (m/w/d) im Schuldienst

Erfahrungen mit DSD I und DSD II notwendig

Für die Stelle in Shanghai: Erfahrungen im Umgang mit dem DSD sind gewünscht, Chinesischkenntnisse sind nicht erforderlich.

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

Das Bewerberprofil soll eine zunächst sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.

Arbeitgeberleistungen:

Finanzielle Regelungen ADLK

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Voraussetzung für eine Bewerbung ist das abgeschlossene Verfahren zur Aufnahme in die Bewerberdatei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen. Nähere Informationen finden Sie bei den Bewerberinformationen unter
http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_ZfA/Bewerbung/bewerbung-node.html.

Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin oder als Fachberater (m/w/d) der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit. Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat V.10, über Ihre Bewerbung. Sollten Sie sich neu auf die Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg –

gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, an das

Bundesverwaltungsamt
Zentralstelle für das Auslandsschulwesen
ZfA 5
50728 Köln.

Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle. Eine weitere Ausfertigung richten Sie gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Referat V.10, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen. Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).

Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es wird eine den landesspezifischen Anforderungen entsprechende körperliche Belastbarkeit erwartet.

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin