Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 556 vom 30.09.2020

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2035-K
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Personalvertretungsrecht

2035-K

Änderung der Bekanntmachung über die Richtlinien für die Freistellung von
Mitgliedern örtlicher Personalräte an staatlichen Realschulen, Gymnasien und
beruflichen Schulen mit in der Regel weniger als 400 Beschäftigten

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 11. September 2020, Az. II.5-5 P4008-6.23 053

1.
Die Bekanntmachung über die Richtlinien für die Freistellung von Mitgliedern örtlicher Personalräte an staatlichen Realschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen mit in der Regel weniger als 400 Beschäftigten vom 19. April 2011 (KWMBl. S. 93) wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 2 wird nach den Wörtern „freigestellt werden:“ die Tabelle durch folgende neue Tabelle ersetzt:
Zahl der Beschäftigten an
der Schule
Umfang der Freistellung (Anrechnung
auf die UPZ in Wochenstunden)
bis 24 1
25 bis 49 2
50 bis 74 3
75 bis 99 4
100 bis 129 5
130 bis 169 6
1.2
Nr. 4.1 wird wie folgt geändert:
1.2.1
In Satz 1 wird nach dem Wort „Beschäftigten“ der Klammerzusatz „(Art. 4 Abs. 1 Satz 1 BayPVG)“ gestrichen und durch die Wörter „; zum Begriff des Beschäftigten vgl. Art. 4 BayPVG“ ersetzt.
1.2.2
Satz 2 wird wie folgt geändert:
1.2.2.1
Nach den Wörtern „zählen daher“ wird das Wort „insbesondere“ eingefügt.
1.2.2.2
In Spiegelstrich 1 und 2 wird jeweils das Wort „alle“ durch das Wort „die“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2020 in Kraft.

Herbert Püls

Ministerialdirektor