Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 576 vom 13.10.2020

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): DF966CFEDC74C2B2A7D33B96A9876C582C4D0E8106B8EBBFE6BC338DCB44F744

Sonstige Bekanntmachung

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und
Vollzug der Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten
Verlängerung von Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege

vom 13. Oktober 2020, Az. G5ASz-G8000-2020/122-651

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlässt auf der Grundlage des § 28 Abs. 1 Satz 1 und des § 29 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten vom 6. August 2020 (BAnz AT 07.08.2020 V1) und in Verbindung mit § 65 Satz 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) folgende

Allgemeinverfügung

1.
In Nr. 5 Satz 2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 7. August 2020, Az. GZ6a-G8000-2020/122-521 (BayMBl. Nr. 451), betreffend die Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten, die durch Nr. 2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 29. September 2020, Az. G5ASz-G8000-2020/122-622 (BayMBl. Nr. 555) geändert wurde, wird die Angabe „15. Oktober 2020“ durch die Angabe „8. November 2020“ ersetzt.
2.
Diese Allgemeinverfügung tritt am 14. Oktober 2020 in Kraft.

Begründung

Die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöste pandemische Lage hält in Bayern, in Deutschland und weltweit weiter an. Derzeit ist eine zunehmend dynamische Entwicklung des Infektionsgeschehens mit steigenden Infektions- und Erkrankungszahlen (COVID-19-Fälle) zu beobachten, was sich an einer entsprechenden Vielzahl von lokalen Infektionsherden widerspiegelt.

Daher sind nach wie vor landesweite Maßnahmen geboten, um das weiterhin stattfindende und gerade wieder ansteigende Infektionsgeschehen einzudämmen und das Gesundheitssystem leistungsfähig zu erhalten.

Im Hinblick auf die in Nr. 1 genannte Allgemeinverfügung kommt der Verhinderung der Einschleppung von Infektionen von Reiserückkehrern aus Risikogebieten auch weiterhin eine große Bedeutung zu. Die pandemische Gefahrenlage besteht weltweit fort. Die Anzahl der ausländischen Risikogebiete ist zuletzt erneut gewachsen, sodass nach wie vor in einem hohen Maße mit dem Eintrag von Infektionen zu rechnen ist. Die Allgemeinverfügung war daher unverändert bis zum 8. November 2020 zu verlängern.

gez.

Dr. Winfried Brechmann

Ministerialdirektor