Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 594 vom 21.10.2020

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Abiturprüfung 2022

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 22. September 2020, Az. V.5-BS5500-6b.67 136

1.
Die Abiturprüfung im Schuljahr 2021/22 an den Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs findet zu folgenden Terminen statt:
1.1
Schriftlicher Teil
27. April 2022 Deutsch
3. Mai 2022 Mathematik
29. April 2022 3. Abiturprüfungsfach
(ohne Französisch, mit Geschichte auf Französisch
im Rahmen des AbiBac)
5. Mai 2022 Französisch
1.2
Kolloquiumsprüfungen
Erste Prüfungswoche: Montag, 16. Mai mit Freitag, 20. Mai 2022
Zweite Prüfungswoche: Montag, 23. Mai mit Freitag, 27. Mai 2022
1.3
Die praktischen Prüfungen im Fach Sport werden nicht vor Montag, den 24. Januar 2022, die praktischen Prüfungen im Fach Musik nicht vor Montag, den 14. März 2022 durchgeführt.
1.4
Die mündlichen Zusatzprüfungen sind bis spätestens Freitag, den 3. Juni 2022 abzuschließen; sie sind erst nach Bekanntgabe der Ergebnisse der fünf Abiturprüfungsfächer abzuwickeln.

Die Termine des Kolloquiums sowie der praktischen Prüfungen und mündlichen Zusatzprüfungen werden innerhalb des vorgegebenen zeitlichen Rahmens vom Prüfungsausschuss festgesetzt.

2.
Die Durchführung der Abiturprüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) sowie der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), sofern nicht vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Einzelfall etwas anderes bestimmt wurde.

Für die Prüfungsanforderungen sind die einschlägigen Lehrpläne in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend, soweit nicht durch zusätzliche fachspezifische Verlautbarungen des Staatsministeriums im Einzelnen weitere Regelungen getroffen wurden.

3.
Personen, die an der von ihnen besuchten Schule die allgemeine Hochschulreife nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören und sich im Jahr 2021 der Abiturprüfung unterziehen wollen (andere Bewerberinnen und Bewerber im Sinne des § 59 GSO), nehmen zu den unter Nr. 1 angegebenen allgemeinen Terminen an der Abiturprüfung teil.
4.
Die Schulen übermitteln dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus die für die Vorbereitung der Abiturprüfung erforderlichen Angaben. Die Termine der Meldungen werden in einem gesonderten KMS bekanntgegeben. Die Formblätter für die jeweiligen Meldungen erstellen die Schulen mit dem amtlichen Schulverwaltungsprogramm.
5.
Die Entlassung der Abiturientinnen und Abiturienten findet

am Freitag, den 24. Juni 2022

statt. Die Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife werden unter diesem Datum ausgestellt.

Herbert Püls

Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 43