Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 608 vom 28.10.2020

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2230.1.3-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Allgemeines
  • Allgemeine Grundlagen des Bildungswesens
  • Modellversuche (siehe auch die einzelnen Schularten)

2230.1.3-K

Schulversuch „Digitale Schule 2020“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 8. Oktober 2020, Az. IV.11-BS4641-6a.63 321

Mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 bis Ende des Schuljahres 2020/2021 führt die Stiftung Bildungspakt Bayern auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen den Schulversuch „Digitale Schule 2020“ nach der Maßgabe der nachfolgenden Regelungen durch:

1.Inhalte und Ziele

1Im Rahmen des Schulversuchs werden Konzepte und Umsetzungsstrategien für die systematische Integration digitaler Medien in Lehr- und Lernprozesse sowie administrative Prozesse erarbeitet. 2An diesem Schulentwicklungsprozess ist die ganze Schulgemeinschaft beteiligt.

3Angestrebt werden eine Modellwirkung für Veränderungsprozesse im Kontext der Digitalisierung an anderen Schulen sowie die Gewinnung von Steuerungswissen zur Unterstützung der Digitalisierung an bayerischen Schulen.

4Konkret sind v. a. folgende Entwicklungsaufgaben umzusetzen:

  • Erarbeitung von Konzepten und konkreten Umsetzungsstrategien für die systematische Integration digitaler Medien in allen Fächern und Jahrgangsstufen unter dem Aspekt der Steigerung der Unterrichtsqualität;
  • Ausloten des Mehrwerts digital-gestützter Vorgehensweisen für personalisiertes und kollaboratives Lernen und zum Ausbau der Selbststeuerungskompetenz;
  • Aufbau von Medienkompetenz bei Schülern zur verantwortungsbewussten, auch kreativen Mediennutzung und zur Vorbereitung auf die Arbeitswelt;
  • Erweiterung der Aufgaben- und Prüfungskultur durch digitale Formate und Integration relevanter Anforderungen, wie z. B. Informationskompetenz;
  • Förderung der Kompetenzentwicklung von Lehrkräften beim Einsatz digitaler Medien;
  • Weiterentwicklung des digitalen Informations- und Kommunikationsmanagements im Bereich der Verwaltung und des Wissensmanagements;
  • Ausarbeitung und Implementierung einer zu den pädagogischen Ansprüchen passenden IT-Architektur;
  • Gestaltung der Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Eltern unter Einbeziehung digitaler Medien;
  • „Hybrides Lernen“: die Verschränkung von Präsenz- und Distanzunterricht.

2.Durchführung

Der Schulversuch wird von der Stiftung Bildungspakt Bayern durchgeführt und von einem wissenschaftlichen Beirat sowie von einem Projektbeirat beraten.

3.Laufzeit

Der Schulversuch beginnt mit dem Schuljahr 2017/2018 und endet mit Ablauf des Schuljahres 2020/2021.

4.Modellschulen

1Folgende Schulen haben sich erfolgreich beworben und nehmen am Schulversuch teil:

Schule Adresse Schulnr. Reg.-bez.
1 Grundschule Offenstetten Schulstraße 9
93326 Abensberg
3674 Nd
2 Grundschule Buchloe Adolf-Müller-Straße 7
86807 Buchloe
8817 Schw.
3 Mittelschule Ebern Gymnasiumstraße 8
96106 Ebern
7730 Ofr
4 Mittelschule Neunburg vorm Wald Katzdorfer Straße 18
92431 Neunburg vorm Wald
4843 Opf
5 Realschule am Europakanal II Erlangen Schallershofer Straße 18
91056 Erlangen
0686 Mfr
6 Realschule Schöllnach Schulstraße 21
94508 Schöllnach
0693 Ndb
7 Gymnasium Ottobrunn Karl-Stieler-Straße 1
85521 Ottobrunn
0250 Obb
8 Gymnasium Casimirianum Coburg Gymnasiumsgasse 2
96450 Coburg
0054 Ofr

2Mit der Teilnahme am Schulversuch verpflichten sich die Modellschulen neben der zielgerichteten Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben zur regelmäßigen Teilnahme an Arbeitstagungen sowie zur Mitarbeit an der Multiplikation und Evaluation der Ergebnisse.

5.Netzwerk im Schulversuch

1Die Arbeit der Modellschulen soll durch die Zusammenarbeit mit Netzwerkschulen unterstützt werden. 2Durch gemeinsame Konzeptentwicklung, Erfahrungsaustausch und Wissenstransfers soll die Qualität der Arbeit mit digitalen Medien an allen beteiligten Schulen weiter gesteigert werden. 3Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Unterrichtsentwicklung. 4Deshalb sind insbesondere folgende Erwartungen an die Netzwerkarbeit geknüpft:

  • Beteiligung an der Entwicklung und Erprobung von Konzepten und konkreten Umsetzungsstrategien für die Nutzung digitaler Medien in Arbeits-, Lehr- und Lernprozessen;
  • Intensivierung eines Schulentwicklungsprozesses hin zur „Digitalen Schule“;
  • Mitarbeit bei der Multiplikation und Evaluation der Ergebnisse.

6.Netzwerkschulen

1Folgende Schulen sind aufgrund ihrer Bewerbung für den Schulversuch als Netzwerkschulen ausgewählt worden:

Schule Adresse Schulnr. Reg.-bez.
1 Grundschule München Gänselieselstraße 33
81739 München
2178 Obb
2 Grundschule Stockdorf Zugspitzstraße 17
82131 Stockdorf
2895 Obb
3 Grund- und Mittelschule Sonnefeld Schützenstraße 14
96242 Sonnefeld
5664/

5700

Ofr
4 Wilhelm-Conrad-Röntgen-Mittelschule Weilheim Röntgenstraße 3
82362 Weilheim
2993 Obb
5 Mittelschule Schwarzach Schulstraße 6 und 8
82362 Weilheim
3926 Ndb
6 Karl-Dehm-Mittelschule Schwabach Gutenbergstraße 22
91126 Schwabach
6691 Mfr
7 Realschule Poing Seerosenstraße 13
85586 Poing
0527 Obb
8 Realschule Gauting Birkenstraße 1
82131 Gauting
0476 Obb
9 Realschule Arnstorf Eggenfeldener Straße 43
94424 Arnstorf
0652 Ndb
10 Gymnasium Pfarrkirchen Arnstorfer Straße 9
84347 Pfarrkirchen
0257 Ndb
11 Gymnasium Veitshöchheim Günterslebener Straße 45
97209 Veitshöchheim
0969 Ufr
12 Gymnasium Königsbrunn Alter Postweg 3
86343 Königsbrunn
0137 Schw

2Mit der Teilnahme am Schulversuch verpflichten sich die Netzwerkschulen neben der zielgerichteten Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben zur regelmäßigen Teilnahme an Arbeitstagungen sowie zur Mitarbeit an der Multiplikation und Evaluation der Ergebnisse.

7.Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2021 außer Kraft.

Herbert Püls

Ministerialdirektor