Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 61 vom 05.02.2020

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Ausschreibung der Sachgebietsleitung und ggf. einer Referentenstelle
an der Regierung von Oberbayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 23. Januar 2020, Az. III.6-BO8122.0/18/1

Die Stelle des Leiters/der Leiterin (m/w/d) des Sachgebiets 41.1 „Förderschulen – Organisation, Personal, Schulaufsicht“ an der Regierung von Oberbayern wird zur Bewerbung ausgeschrieben. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 16 (Ltd. Regierungsschuldirektor bzw. Ltd. Regierungsschuldirektorin) ist grundsätzlich möglich.

Der Förderschulbereich umfasst in Oberbayern 126 staatliche und private Förderschulen aller Förderschwerpunkte einschließlich Schulvorbereitender Einrichtungen, Berufsschulen zur sonderpädagogischer Förderung, weiterführender Schulen zur sonderpädagogischen Förderung sowie Schulen für Kranke.

Dem Sachgebiet 41.1 an der Regierung von Oberbayern obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Dienst- und Fachaufsicht öffentlicher und privater Förderschulen und der Schulen für Kranke
  • Organisation und Mitwirkung bei Genehmigungsverfahren der öffentlichen und privaten Förderschulen und Schulen für Kranke
  • Dienst- und Fachaufsicht über die medienpädagogische-informationstechnische Beratung
  • Personalwesen, Personalplanung, Personalzuweisung, Personaleinsatz
  • Personalentwicklung und Besetzung von Funktionsstellen
  • Dienst- und Fachaufsicht über Fachlehrerinnen und Fachlehrer sowie Fachberaterinnen und Fachberater (EG/mt), Sport und Verkehrserziehung
  • Zusammenarbeit mit Staatlichen Schulämtern und privaten Trägern
  • Statistische Erhebungen zum Personal- und Unterrichtsbereich
  • Datenverarbeitung und Schulorganisation in enger Zusammenarbeit mit den Sachgebieten 43 und 44

Es können sich staatliche bayerische Beamte/Beamtinnen (m/w/d) mit der Lehramtsbefähigung für Sonderpädagogik bewerben, die über eine mehrjährige Bewährung im Bereich der Schulaufsicht an Förderschulen in Bayern verfügen.

Vorausgesetzt werden Kenntnisse und Erfahrungen in der professionellen Personalführung und Personalplanung, besonderes Organisationsgeschick und ausgezeichnete Kenntnisse administrativer und verwaltungsinterner Strukturen sowie sehr gute EDV-Kenntnisse.

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung der o. g. Stelle die Stelle eines Referenten/einer Referentin (m/w/d) im Sachgebiet 41.1 „Förderschulen – Organisation, Personal, Schulaufsicht" an der Regierung von Oberbayern frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Stelle entschieden. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 (Regierungsschuldirektor/ Regierungsschuldirektorin) ist grundsätzlich möglich.

Für die Stelle eines Referenten/einer Referentin können sich bayerische Beamtinnen und Beamte (m/w/d) mit Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik bewerben, die eine mehrjährige Erfahrung im bayerischen Förderschuldienst, davon mindestens drei Jahre in einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 + AZ oder höher aufweisen.

Vorausgesetzt für die Stelle eines Referenten/einer Referentin werden:

  • mehrjährige Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der administrativen und verwaltungsinternen Struktur in der Schulverwaltung inkl. Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln
  • fundierte Systemkenntnis in Bezug auf das Förderschulsystem in Bayern und Formen inklusiver Beschulung
  • überzeugendes Auftreten und herausragende Fähigkeiten und Fertigkeiten im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
  • Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit
  • ausgezeichnetes Organisationsgeschick, Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • gute EDV-Kenntnisse
  • hohe Belastbarkeit

Der Bewerbung ist eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

Die Stellen sind für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte Bewerber/Bewerberinnen (m/w/d) werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten. Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt.

Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen.

Die Regierung legt alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.

Herbert Püls

Ministerialdirektor