Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 633 vom 11.11.2020

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2236.4-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Berufliche Schulen
  • Berufsfachschulen (ohne Wirtschaftsschulen)

2236.4-K

Änderung der Bekanntmachung über den Pflege- und Gesundheitsbonus,
Meisterbonus und Bonus für gleichgestellte Abschlüsse (Bonus),
Erstattung der Gebühren für die Gebärdensprachdolmetscherprüfung
sowie Meisterpreis

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 23. Oktober 2020, Az. VI.7-BH9001.7/41/32

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Pflege- und Gesundheitsbonus, Meisterbonus und Bonus für gleichgestellte Abschlüsse (Bonus), Erstattung der Gebühren für die Gebärdensprachdolmetscherprüfung sowie Meisterpreis vom 12. Juni 2019 (BayMBl. Nr. 238), die durch Bekanntmachung vom 2. September 2019 (BayMBl. Nr. 367) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
In der Überschrift werden die Wörter „Gebühren für die Gebärdensprachdolmetscherprüfung“ durch die Wörter „Prüfungsgebühren für Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache“ ersetzt.
1.2
In Nr. 4 und Nr. 4.2 der Inhaltsübersicht werden die Wörter „Gebühren für die Gebärdensprachdolmetscherprüfung“ durch die Wörter „Prüfungsgebühren für Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache“ ersetzt.
1.3
Der Nr. 2.3.8 wird folgender Satz 3 angefügt:

3Bietet der Schulträger einer staatlich anerkannten Berufsfachschule für Podologie die Ausbildung in der Teilzeitform an (dreijährige Ausbildung), verringern sich die genannten Beträge um jeweils ein Drittel.“

1.4
In Nr. 2.3.11 Satz 1 wird nach dem Wort „Orthoptik“ das Wort „, Physiotherapie“ eingefügt.
1.5
Nr. 4 wird wie folgt geändert:
1.5.1
In der Überschrift werden die Wörter „Gebühren für die Gebärdensprachdolmetscherprüfung“ durch die Wörter „Prüfungsgebühren für Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache“ ersetzt.
1.5.2
Nr. 4.1 wird wie folgt geändert:
1.5.2.1
Die Wörter „Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher“ werden jeweils durch die Wörter „Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache“ ersetzt.
1.5.2.2
In Satz 2 wird das Wort „Gebärdensprachdolmetscherprüfung“ durch die Wörter „Prüfung für Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache“ ersetzt.
1.5.3
Nr. 4.2 wird wie folgt geändert:
1.5.3.1
In der Überschrift werden die Wörter „Gebühren für die Gebärdensprachdolmetscherprüfung“ durch die Wörter „Prüfungsgebühren für Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache“ ersetzt.
1.5.3.2
Das Wort „Gebärdensprachdolmetscherprüfung“ wird durch die Wörter „Prüfung für Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache“ und die Wörter „Gebühren für die Gebärdensprachdolmetscherprüfung“ durch die Wörter „Prüfungsgebühren für Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache“ ersetzt.
1.6
In Nr. 6 Satz 1 und in Nr. 7 werden die Wörter „Gebühren für die Gebärdensprachdolmetscherprüfung“ durch die Wörter „Prüfungsgebühren für Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache“ ersetzt.
1.7
Nr. 8 wird wie folgt geändert:
1.7.1
In Satz 1 wird die Angabe „31. Dezember 2020“ durch die Angabe „31. Dezember 2024“ ersetzt.
1.7.2
Satz 3 wird gestrichen.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Herbert Püls

Ministerialdirektor