Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 661 vom 18.11.2020

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Staatsministerium der Justiz

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Stellenausschreibung

Stellenausschreibungen
im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

Stellenausschreibungen

I.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der Nr. 3 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:

  1. 1. Richter am Oberlandesgericht
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Bamberg

  1. 2. Vorsitzende Richter an den Landgerichten
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Augsburg, Coburg und Würzburg

Die Stelle in Coburg kann ausschließlich mit einer Vorsitzenden Richterin am Landgericht oder einem Vorsitzenden Richter am Landgericht besetzt werden, deren/dessen Dienst auf drei Viertel des regelmäßigen Dienstes ermäßigt ist.

  1. 3. Direktor des Amtsgerichts
    (Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)

in Cham

  1. 4. Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtführender Richter
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Schwabach

  1. 5. Oberstaatsanwälte bei den Generalstaatsanwaltschaften
    (Besoldungsgruppe R 2)

in München und Nürnberg

  1. 6. Oberstaatsanwälte als ständige Vertreter der Leitenden Oberstaatsanwälte
    (Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)

in Aschaffenburg und Würzburg

  1. 7. Oberstaatsanwälte bei den Staatsanwaltschaften
    (Besoldungsgruppe R 2)

in München I und Landshut

Die Stelle in Landshut kann ausschließlich mit einer Oberstaatsanwältin oder einem Oberstaatsanwalt besetzt werden, deren/dessen Arbeitszeit auf drei Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit ermäßigt ist.

  1. 8. Staatsanwälte als Gruppenleiter bei den Staatsanwaltschaften
    (Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)

in Augsburg, Bamberg, München I und München II

Für die Stelle in Bamberg wird vorausgesetzt die Bereitschaft zu einer Tätigkeit bei der bayernweit zuständigen Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg im Wege der Abordnung. Bewerberinnen und Bewerber sollten daher über vertiefte IT-Kenntnisse und Ermittlungserfahrungen im Bereich der Verfolgung von Cyberkriminalität verfügen oder bereit sein, diese zu erwerben.

Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Hinsichtlich des Anforderungsprofils dieser Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. September 2003 (JMBl. S. 199), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 11. November 2019 (BayMBl. 2019 Nr. 506 vom 4. Dezember 2019), Bezug genommen.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen gilt, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (Abschnitt III Nr. 1.3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Personalangelegenheiten vom 10. November 2006 JMBl. S. 183 in der Fassung vom 9. März 2010 JMBl. S. 16).

Bewerbungsfrist: 7. Dezember 2020.

Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.

II.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen:

  1. 1. Geschäftsleiter bei der Staatsanwaltschaft Amberg in BesGr. A 2 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
  2. 2. Leiter einer übergeordneten Organisationseinheit im Justizwachtmeisterdienst bei dem Landgericht Augsburg in BesGr. A 8 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 9. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister mit Erfahrung als Leiter einer Justizwachtmeisterei, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.
  3. 3. Leiter einer Justizwachtmeisterei bei dem Amtsgericht Nürnberg in BesGr. A 7 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 8. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.
  4. 4. Stellvertretender Leiter der Justizwachtmeisterei bei dem Amtsgericht Kaufbeuren in BesGr. A 6 mit Amtszulage mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 7. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.

Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nr. 1 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 22. Juli 2014 (JMBl. S. 130) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 2 bis 4 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. Januar 2015 (JMBl. S. 10) Bezug genommen.

Die ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.

Bewerbungsfrist: 7. Dezember 2020.

III.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Notarstellen entgegengesehen:

Freiwerdende Notarstellen:
Naila
frei ab 2. Januar 2021
(derzeitiger Inhaber:
Notar Dr. Stefan Gloser)
Gerolzhofen
frei ab 1. März 2021
(derzeitiger Inhaber:
Notar Dr. Georg von Zimmermann)
Fürstenfeldbruck
frei ab 1. Mai 2021
(derzeitiger Inhaber:
Notar Peter Schüßler
evtl. in gemeinsamer Berufsausübung
mit Notar Thorsten Langnau)

Notarassessorinnen und Notarassessoren können sich um alle ausgeschriebenen Notarstellen bewerben. Es wird Bewerbungen von Notarassessorinnen und Notarassessoren entgegengesehen, die zum

1. März 2021 (Notarstellen in Naila und Gerolzhofen)
1. Mai 2021 (Notarstelle in Fürstenfeldbruck)

eine dreijährige Mindestanwärterzeit (§ 7 Abs. 1 BNotO) vollendet haben. Die genannten Stichtage gelten für Notare entsprechend hinsichtlich der Mindestverweildauer am bisherigen Amtssitz.

Die Bewerber um die Notarstelle in Fürstenfeldbruck haben anzugeben, ob sie bereit sind, eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung einzugehen, ob ihre Bewerbung nur für den Fall gilt, dass eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung zustande kommt, oder ob die Bewerbung auch dann gelten soll, wenn eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung nicht vereinbart wird.

Wird eine Bewerbung nur für den Fall abgegeben, dass eine gemeinsame Berufsausübung zustande kommt, gilt sie auch dann, wenn der verbleibende Notar gemäß Abschnitt V Nr. 4 Buchst. b der Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Landesnotarkammer Bayern nach § 67 Abs. 2 BNotO die Übergabe der vollwertigen Notarstelle des ausgeschiedenen Notars anbietet.

Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass sich Änderungen im Umfang des Amtsbereichs ergeben können, sofern eine Anpassung der Amtsbereichsgrenzen an geänderte Verwaltungsbezirksgrenzen notwendig ist.

Bewerbungsfrist: 15. Dezember 2020.

Das Bewerbungsgesuch ist bei der Landesnotarkammer Bayern einzureichen.