Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 671 vom 25.11.2020

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Staatsministerium der Justiz

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Verwaltungsvorschrift

360-J
  • Rechtspflege
  • Justizkostenrecht
  • Gerichtliches Kostenwesen

360-J

Änderung der Bekanntmachung über die Vereinbarung der Länder
über die freizügige Verwendung von Abdrucken
von Gerichtskostenstemplern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

vom 17. November 2020, Az. B2 - 5250 E - VI - 12409/19

  1. 1. In Abschnitt I Satz 1 der Bekanntmachung über die Vereinbarung der Länder über die freizügige Verwendung von Abdrucken von Gerichtskostenstemplern vom 29. Juni 2012 (JMBl. S. 58) wird nach dem Wort „getroffen“ folgende Fußnote 1 eingefügt:

1 Die Landesjustizverwaltung Schleswig-Holstein hat die Vereinbarung über die freizügige Verwendung von Abdrucken von Gerichtskostenstemplern zum 31. Dezember 2020 gekündigt.

Ab 1. Januar 2021 werden in Schleswig-Holstein keine Gerichtskostenstemplerabdrucke mehr anerkannt.

Die Kündigung durch das Land Schleswig-Holstein lässt die Gültigkeit der Vereinbarung zwischen den anderen Ländern unberührt.“

  1. 2. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft.

Prof. Dr. Frank Arloth

Ministerialdirektor