Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 696 vom 02.12.2020

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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Verwaltungsvorschrift

604-F
  • Finanzwesen
  • Finanzverwaltung und Finanzausgleich

604-F

Änderung der Gewerbesteuerausgleichsvollzugsrichtlinie

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

vom 20. November 2020, Az. 63-FV 5120-1/10

§ 1

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat über die Gewerbesteuerausgleichsvollzugsrichtlinie (GewStAVollzR) vom 30. Oktober 2020 (BayMBl. Nr. 624) wird wie folgt geändert:

  1. 1. Nr. 4.2.2.2 Satz 1 und 2 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

„Der maßgebliche Gemeindeanteil an der Spielbankabgabe für das Jahr 2020 einer Gemeinde ist der Gemeindeanteil (15 % vom Bruttospielertrag) der Monate Januar 2020 bis Oktober 2020, unabhängig vom Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses bei der Gemeinde.“

  1. 2. In Nr. 10 Halbsatz 2 wird die Angabe „2020“ durch die Angabe „2023“ ersetzt.

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 5. November 2020 in Kraft.

Harald Hübner

Ministerialdirektor