Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 725 vom 09.12.2020

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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Verwaltungsvorschrift

2173-A
  • Verwaltung
  • Sozialhilfe und Wohlfahrtswesen
  • Familienhilfe

2173-A

Vergabegrundsätze für die Gewährung von Leistungen der Landesstiftung
„Hilfe für Mutter und Kind“ an Familien in Not

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

vom 30. Oktober 2020, Az. IV3/6562.01-1/251

  1. 1. Der Stiftungsrat der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ hat nach § 8 Abs. 1 Nr. 4 der Stiftungssatzung vom 31. Juli 1987 in der Fassung vom 14. Dezember 2012 eine Neufassung der Vergabegrundsätze für die Gewährung von Leistungen an Familien in Not beschlossen, die in der Anlage bekanntgegeben werden.
  2. 2. 1Die Vergabegrundsätze treten am 1. Januar 2021 in Kraft. 2Sie treten mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.

Dr. Markus Gruber

Ministerialdirektor



Anlage