Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 732 vom 09.12.2020

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Ausschreibung einer Funktionsstelle für zentrale Schulpsychologen (m/w/d)
für die beruflichen Schulen an folgender staatlichen Schulberatungsstelle

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 13. November 2020, Az. VI.5-5P9020.10-7b.88 387

Die Funktion des Schulpsychologen/der Schulpsychologin (m/w/d) für berufliche Schulen ist mit Wirkung vom 1. Februar 2021 an folgender Staatlichen Schulberatungsstelle zu besetzen:

Staatliche Schulberatungsstelle für Schwaben

Die Schulberatungsstelle ist der Dienststelle der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben zugeordnet. Der Dienstort ist Augsburg.

Die Schulberatungsstelle ist als zentrale, schulartübergreifende Informations- und Beratungseinrichtung Ansprechpartner für Eltern, Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte sowie für Schulleitungen und Schulaufsicht der jeweiligen Regierungsbezirke. Die Tätigkeit umfasst Aufgabenschwerpunkte gemäß der Bekanntmachung zur Schulberatung in Bayern vom 29. Oktober 2001 (KWMBl. I S. 454), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 1. August 2019 (BayMBl. Nr. 316) geändert worden ist.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht und wird zunächst befristet auf zwei Jahre vergeben. Zunächst wird die Stelle im Wege der Abordnung besetzt. Sobald die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, ist eine Versetzung an die Schulberatungsstelle möglich.

Für die Besetzung der Stelle kommen staatliche Beamte und Beamtinnen (m/w/d) sowie unbefristet beschäftigte Lehrkräfte des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit abgeschlossenem Studium im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt nachweisen. Eine mindestens vierjährige Unterrichtstätigkeit als Lehrkraft an einer beruflichen Schule sowie schulpsychologische Beratungserfahrung in diesem Umfang werden vorausgesetzt.

Für die Stelle kommen auch Beamte und Beamtinnen (m/w/d) sowie unbefristet beschäftigte Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) müssen eine mindestens vierjährige Unterrichts- und schulpsychologische Beratungserfahrung an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen oder Wirtschaftsschulen nachweisen.

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d), die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d), die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen (m/w/d) für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.

Es wird erwartet, dass der künftige Stelleninhaber bzw. die künftige Stelleninhaberin (m/w/d) seine/ihre Wohnung am Standort der Schulberatungsstelle selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden, soweit der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung ein. Zusätzlich ist eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

a)
von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin (m/w/d), insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),
b)
gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c)
von der Regierung, gegebenenfalls im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d)
gegebenenfalls vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin (m/w/d) eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen,
e)
gegebenenfalls von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

Herbert Püls

Ministerialdirektor