Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 75 vom 12.02.2020

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Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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Verwaltungsvorschrift

2030.8.3-F
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Beamte (einschl. Verwaltungsvorschriften, die Beamte und andere Angehörige des öffentlichen Dienstes betreffen)
  • Beamtenrechtliche Fürsorgepflichten
  • Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen

2030.8.3-F

Dreizehnte Änderung
der Bekanntmachung über die Ergänzenden Bestimmungen
zum Vollzug der Bayerischen Beihilfeverordnung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

vom 29. Januar 2020, Az. 25-P 1820-9/58

§ 1

Abschnitt 1 Nr. 1.3 Satz 2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Ergänzenden Bestimmungen zum Vollzug der Bayerischen Beihilfeverordnung (ErgBBayBhV) vom 13. August 2009 (FMBl. S. 358, StAnz. Nr. 35), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 2. September 2019 (BayMBl. Nr. 363) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In dem Satzteil vor Buchst. a werden die Wörter „Ab 1. Juni 2019“ durch die Wörter „Im Jahr 2020“ ersetzt.
2.
In Buchst. a wird die Angabe „34 083 €,“ durch die Angabe „31 736 €,“ ersetzt.
3.
In Buchst. b wird die Angabe „9 126 €“ durch die Angabe „10 699 €“ ersetzt.

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.

Harald Hübner

Ministerialdirektor