Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 778 vom 23.12.2020

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

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Verwaltungsvorschrift

2126.0-G
  • Verwaltung
  • Gesundheitswesen und Umweltschutz
  • Krankheitsverhütung und -bekämpfung, Krankenhauswesen
  • Gesundheitsvorsorge, Gesundheitshilfe

2126.0-G

Änderung der Medizinstipendienrichtlinie

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege

vom 8. Dezember 2020, Az. 31c-G8060-2017/13-58

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit über die Richtlinie über die Vergabe von Stipendien zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum und zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bayern (Medizinstipendienrichtlinie – MedStipR) vom 2. Oktober 2013 (AllMBl. S. 419), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 15. Januar 2018 (AllMBl. S. 64) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Das Inhaltsverzeichnis wird gestrichen.
1.2
In Abschnitt I wird nach Nr. 5.2 folgende Nr. 5.3 angefügt:
„5.3
Zuwendungsfähige Ausgaben

Zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen der Lebenshaltungskosten sind insbesondere Ausgaben für

  • Wohnen,
  • Lebensmittel,
  • Bildung / Lernmittel im Zusammenhang mit dem Studium,
  • Gesundheit / Hygiene,
  • Kommunikation,
  • Mobilität und
  • Bekleidung.“
1.3
Abschnitt III wird wie folgt geändert:
1.3.1
In Satz 1 Halbsatz 2 wird die Angabe „31. Dezember 2020“ durch die Angabe „31. Dezember 2021“ ersetzt.
1.3.2
Die Sätze 2 und 3 werden aufgehoben.
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 31. Dezember 2020 in Kraft.

Dr. Winfried Brechmann

Ministerialdirektor