Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 81 vom 19.02.2020

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): 515E349B701EC45D6510393AD3EB25C7E8240372F9F147F96402BC9FD9311F36

Stellenausschreibung

Ausschreibung der Stelle der/des Ministerialbeauftragten (m/w/d)
für die Gymnasien in der Oberpfalz

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 21. Januar 2020, Az. V-BP5001.1-6.432

Zum 1. August 2020 ist die Stelle der/des Ministerialbeauftragten (m/w/d) für die Gymnasien in der Oberpfalz und Schulleiterin/Schulleiters (m/w/d) des Albertus-Magnus-Gymnasiums Regensburg zu besetzen.

Die Aufgaben der/des Ministerialbeauftragten (m/w/d) ergeben sich im Einzelnen aus der Dienstanweisung für die Ministerialbeauftragten für die Gymnasien, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 9. Juli 2015 (KWMBl. S. 118).

Unsere Erwartungen:

  • umfassende Erfahrungen in der Schulverwaltung und Personalführung
  • sichere und umfassende Kenntnis des Schul- und Dienstrechts
  • ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten
  • Bewährung in unterschiedlichen Aufgabenfeldern des Schulwesens und umfassende Kenntnis der hier vorhandenen Problemstellungen
  • Vertrautheit mit Schulentwicklungsprozessen, Maßnahmen der Qualitätssicherung und Strategien der Konfliktlösung
  • enge Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus
  • kommunikative und soziale Kompetenz
  • Innovationsbereitschaft und -fähigkeit

Es können sich Beamte/Beamtinnen (m/w/d) des staatlichen Gymnasialdienstes bewerben, die auf die erfolgreiche Leitung eines staatlichen Gymnasiums verweisen können. Die Auswahlentscheidung wird nach Art. 16 LlbG getroffen. Ausgangspunkt für die Entscheidung sind danach die dienstlichen Beurteilungen. Sollten hiernach mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass der/die künftige Ministerialbeauftragte Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten (m/w/d) geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift (ggf. über die Leitung der Schule) bei dem/der jeweils zuständigen Ministerialbeauftragten eingereicht, der/die sie mit einer Stellungnahme an das Staatsministerium weitergibt.

Die aktuelle periodische Beurteilung ist der Bewerbung in Kopie beizulegen.

Termin zur Vorlage der Bewerbung:

Bei dem/der zuständigen Ministerialbeauftragten zwei Wochen
und zur Vorlage beim Staatsministerium vier Wochen

nach Erscheinen der Ausschreibung.

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften bekannt zu geben; dies gilt auch für in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte.

Herbert Püls

Ministerialdirektor