Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 88 vom 26.02.2020

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): 83AE11F9D830F324F214AE4A98C08769DE3F70AE38E1D0930E530C408E21FECB

Verwaltungsvorschrift

630-F
  • Finanzwesen
  • Landeshaushalt, Bundeshaushalt
  • Haushaltsordnung, Rechnungsprüfung, Oberster Rechnungshof - Allgemeine Vorschriften -

630-F

Änderung
der Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Freistaates Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

vom 11. Februar 2020, Az. 11-H 1007-1/7

§ 1

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat über die Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Freistaates Bayern (VV-BayHS) vom 2. März 2016 (FMBl. S. 39, ber. S. 146), die durch Bekanntmachung vom 2. Januar 2017 (FMBl. S. 38, 62) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
1.1
Die Angabe zu Nr. 2.2 wird wie folgt gefasst:
„2.2
Zuordnungshinweise; Schwerpunktprinzip“
1.2
Die Angabe zu Nr. 4.2 wird wie folgt gefasst:
„4.2
Zuordnungshinweise; Schwerpunktprinzip“
2.
Nr. 2.1 wird wie folgt geändert:
2.1
Satz 3 wird aufgehoben.
2.2
Die Sätze 4 und 5 werden die Sätze 3 und 4.
3.
Nr. 2.2 wird wie folgt geändert:
3.1
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
Zuordnungshinweise; Schwerpunktprinzip“.
3.2
Folgende Sätze 1 bis 3 werden eingefügt:
1Durch Zuordnungshinweise werden die Gliederungseinheiten verbindlich erläutert. 2Die Zuordnungshinweise enthalten auch Abgrenzungen zu und Verweise auf andere Hauptgruppen, Obergruppen und Gruppen. 3Sie sind nicht abschließend, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes bestimmt ist.“
3.3
Der bisherige Wortlaut wird Satz 4.
4.
Nr. 2.3.1 wird wie folgt geändert:
4.1
In der Überschrift wird das Wort „Übertragungsleistungen,“ gestrichen.
4.2
Die Sätze 1 und 2 werden aufgehoben.
4.3
Die bisherigen Sätze 3 bis 5 werden die Sätze 1 bis 3.
4.4
Es wird folgender Satz 4 angefügt:
4Keine Zuweisungen und Zuschüsse sind Zahlungen, die ein marktübliches oder marktähnliches Entgelt oder eine öffentliche Abgabe darstellen.“
5.
Nr. 2.3.2 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
5.1
Nr. 2 wird gestrichen.
5.2
Die bisherige Nr. 3 wird Nr. 2 und im Klammerzusatz wird die Angabe „vgl.“ durch das Wort „siehe“ ersetzt.
5.3
Es wird folgende neue Nr. 3 eingefügt:
„3.
die Sondervermögen der Gebietskörperschaften und der Sozialversicherungsträger, soweit nicht mit unternehmerischer Aufgabenstellung (Sondervermögen mit unternehmerischer Aufgabenstellung siehe Nr. 2.3.3),“
6.
Nr. 2.3.3 wird wie folgt geändert:
6.1
In Satz 7 Spiegelstrich 4 werden die Wörter „am Nennkapital (Grund- oder Stammkapital)“ durch die Wörter „des Nennkapitals (Grund- oder Stammkapital) oder des Stimmrechts“ ersetzt.
6.2
Satz 8 wird wie folgt geändert:
6.2.1
In Spiegelstrich 2 werden die Wörter „am Nennkapital (Grund- und Stammkapital)“ durch die Wörter „des Nennkapitals (Grund- oder Stammkapital) oder des Stimmrechts“ ersetzt.
6.2.2
In Spiegelstrich 3 werden die Wörter „ , des Gesellschaftsvertrags o. ä.“ durch die Wörter „oder ähnlichem“ ersetzt.
7.
Der Nr. 2.3.4 Satz 2 Spiegelstrich 1 wird ein Komma angefügt.
8.
In Nr. 2.3.5.2 wird nach den Wörtern „baufachlichen Bestimmungen“ ein Komma eingefügt.
9.
Nr. 4.1 Satz 5 wird aufgehoben.
10.
Nr. 4.2 wird wie folgt geändert:
10.1
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
Zuordnungshinweise; Schwerpunktprinzip“.
10.2
Folgende Sätze 1 bis 3 werden eingefügt:
1Durch Zuordnungshinweise werden die Gliederungseinheiten erläutert. 2Die Zuordnungshinweise enthalten auch Abgrenzungen zu und Verweise auf andere Hauptfunktionen, Oberfunktionen und Funktionen. 3Sie sind nicht abschließend, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes bestimmt ist.“
10.3
Der bisherige Wortlaut wird Satz 4.
11.
Die Anlage 2 (Gruppierungsplan (GPl) mit Zuordnungshinweisen) erhält die aus dem Anhang 1 zu dieser Bekanntmachung ersichtliche Fassung.
12.
Die Anlage 3 (Verzeichnis der Festtitel und Standarderläuterungen) wird wie folgt geändert:
12.1
In der Angabe zu 129 05 wird nach dem Wort „Energieeinspeisevergütungen“ der Wortlaut aufgehoben.
12.2
Der Wortlaut „235 12 Zuweisungen der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen)“ wird aufgehoben.
12.3
Der Wortlaut „428 12 Entgelte für sonstige Hilfsleistungen durch Arbeitnehmer (Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen) Standarderläuterung: wie Festtitel 428 1.“ wird aufgehoben.
12.4
Nach der Angabe zu 534 99 wird folgender Wortlaut eingefügt:
546 45
Umsatzsteuer
Erstattungen dürfen von der Ausgabe abgesetzt werden.
Standarderläuterung:
Veranschlagt ist die aufgrund eigener umsatzsteuerpflichtiger Betätigung an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer.“
12.5
In der Angabe zu 701 99 (Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten) wird im Wortlaut die Angabe „1.000.000 €“ durch die Angabe „3.000.000 €“ ersetzt.
12.6
In der Angabe zu 702 0. (Grundlegende Erneuerung und Sanierung von Kanal-, Schachtbau- und Abwasseranlagen) wird im Wortlaut die Angabe „1.000.000 €“ durch die Angabe „3.000.000 €“ ersetzt.
13.
Die Anlage 4 (Funktionenplan (FPl) mit Zuordnungshinweisen) erhält die aus dem Anhang 2 zu dieser Bekanntmachung ersichtliche Fassung.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am 1. März 2020 in Kraft.

Harald Hübner

Ministerialdirektor

Anhang 1

Anlage 2

Gruppierungsplan (GPl) mit Zuordnungshinweisen

0

Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-‍Eigenmittel

Hauptgruppe 0

01

Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage

Obergruppe 01

011

Lohnsteuer

Gruppe 011

012

Veranlagte Einkommensteuer

Gruppe 012

013

Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge)

Gruppe 013

014

Körperschaftsteuer

Gruppe 014

015

Umsatzsteuer

Gruppe 015

016

Einfuhrumsatzsteuer

Gruppe 016

017

Gewerbesteuerumlage

Gruppe 017

018

Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge

Gruppe 018

02

EU-Eigenmittel (nur Bund)

Obergruppe 02

03/04

Bundessteuern (nur Bund)

Obergruppen 03/04

05/06

Landessteuern

Obergruppen 05/06

051

Vermögensteuer

Gruppe 051

052

Erbschaftsteuer

Gruppe 052

053

Grunderwerbsteuer

Gruppe 053

055

Totalisatorsteuer

Gruppe 055

056

Andere Rennwettsteuern

Gruppe 056

057

Lotteriesteuer

Gruppe 057

058

Sportwettensteuer

Gruppe 058

059

Feuerschutzsteuer

Gruppe 059

061

Biersteuer

Gruppe 061

069

Sonstige Landessteuern

Gruppe 069

07/08

Gemeindesteuern (nur Stadtstaaten)

Obergruppen 07/08

09

Steuerähnliche Abgaben

Obergruppe 09

092

Münzeinnahmen (nur Bund)

Gruppe 092

093

Abgaben von Spielbanken

Gruppe 093

099

Sonstige steuerähnliche Abgaben

Gruppe 099

1

Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen

Hauptgruppe 1

11

Verwaltungseinnahmen

Obergruppe 11

111

Gebühren, sonstige Entgelte

Gebühren und Auslagen aller Art, die in Gesetzen, Verordnungen, Gebührenordnungen, Satzungen und so weiter für Leistungen der Verwaltung und der Gerichte festgelegt sind, soweit nicht Gruppe 112

Tarifliche und gebührenartige Entgelte, die auf abgabenrechtlichen Vorschriften beruhen, einschließlich Benutzungsgebühren und -entgelte für die Inanspruchnahme von Anstalten und Einrichtungen

Beiträge im Sinne des Abgabenrechts, soweit nicht Gruppe 341

Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Gruppe 111

112

Geldstrafen, Geldbußen und Zwangsgelder (einschließlich der damit zusammenhängenden Gerichts- und Verwaltungskosten)

Geldstrafen, Ordnungsstrafen, Disziplinarstrafen, Sühnegelder, Geldbußen, Verwarnungsgelder und Zwangsgelder einschließlich damit zusammenhängender Prozesskosten und so weiter

Gruppe 112

119

Sonstige Verwaltungseinnahmen

Einnahmen aus Veröffentlichungen, Verkauf und Vertrieb amtlicher Drucksachen, Ausschreibungsunterlagen und so weiter

Ersatzleistungen und andere Entschädigungen aus Versicherungsverträgen und von Privaten für Schäden

Stundungs- und Verzugszinsen, Säumniszuschläge und Verspätungszuschläge (nur soweit die Buchung zusammen mit der Hauptforderung nicht möglich ist)

Einnahmen aus Aufträgen Dritter

Einnahmen aus Untersuchungen, Vorträgen, Gutachten, Beratungen und aus anderen Inanspruchnahmen der Verwaltung

Zugunsten der Staatskasse eingezogene Vermögenswerte

Einnahmen aus der Verwertung von Pfändern

Einnahmen aus Fundsachen

Einnahmen aus dem Verkauf von Altmaterial und Abfällen, soweit nicht aus wirtschaftlicher Tätigkeit (siehe Gruppe 125)

Einnahmen aus dem Verfall von Kautionen

Einnahmen aus Regressen

Vertragsstrafen, soweit nicht bei der Hauptforderung

Einnahmen aus Erbschaften, Anfall eines Vereinsvermögens (§ 46 BGB) und Stiftungsvermögens (§ 88 BGB)

Haftungsentschädigungen

Rückzahlungen aufgrund von Prüfungsbemerkungen des Rechnungshofes

Rückzahlung überzahlter Beträge, Frachterstattungen

Kostenbeiträge für private Benutzung amtlicher Fernsprechanschlüsse sowie verwaltungseigener Geräte, Fahrzeuge und so weiter

Ablieferungen aus Nebenbeschäftigungen und von Tantiemen der Beschäftigten, Honorarabgaben

Sonstige Verwaltungseinnahmen von geringerer Bedeutung, die nach ihrer Zweckbestimmung keiner anderen Gruppe zugeordnet werden können

Gruppe 119

12

Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen
(ohne Zinsen)

Obergruppe 12

121

Einnahmen aus Gewinnen von Unternehmen und Beteiligungen

Ablieferungen eigener Unternehmen des Bundes und der Länder ohne Rücksicht auf die Rechtsform sowie aus Beteiligungen an Unternehmen, und zwar

  • Dividenden, Gewinnanteile, Gewinnbeteiligungen, Gewinn- und Überschussablieferungen

Die Einnahmen im Haushaltsplan brutto veranschlagter Unternehmen sind nach ihrer Zweckbestimmung den entsprechenden Gruppen zuzuordnen.

Gruppe 121

122

Konzessionsabgaben

Vertragsmäßige Abgaben von Unternehmen für die Einräumung eines bevorzugten Nutzungsrechts am öffentlichen Eigentum, wie zum Beispiel

  • Einnahmen aus der Erteilung einer Erlaubnis zum Aufsuchen und Gewinnen der Bodenschätze (zum Beispiel Erdöl, Erdgas, Kalisalz, Eisenerz)
  • Einräumung der Wegenutzung

Abgaben von Lotterieveranstaltern sowie Wettunternehmen

Gruppe 122

123

Einnahmen aus staatlichen Glücksspielen

Gewinnablieferungen/Reinerträge aus den staatlichen Wetten und Lotterien

Gruppe 123

124

Mieten und Pachten

Einnahmen aus der Überlassung von Vermögensgegenständen zur Nutzung, wie zum Beispiel Mieten, Pachten, Erbbauzinsen, Leasingraten und Einnahmen aus Lizenzen, soweit nicht Gruppe 126

Gruppe 124

125

Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen und Diensten aus wirtschaftlicher Tätigkeit

Einnahmen aus zum Beispiel

  • Holzverkäufen und andere Einnahmen aus der Bewirtschaftung der Forsten
  • dem Verkauf von Erzeugnissen der Versuchsgüter, Versuchsfelder und anderer Einrichtungen sowie von Erzeugnissen der Werkstättenbetriebe/Arbeitsbetriebe
  • dem Verkauf von Jagd- und Fischereierzeugnissen
  • sonstigen Betriebszweigen (zum Beispiel Einnahmen aus Vermessungsarbeiten, kartographischen Arbeiten, Verkauf von Karten, Katalogen)
  • der Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung
  • dem Verkauf von Material durch Bauhöfe und Materiallager an Dritte

Gruppe 125

126

Einnahmen aus der Bereitstellung natürlicher Ressourcen

Einnahmen aus der Verwertung (nicht Erteilung, siehe Gruppe 122) des Nutzungsrechts an den nachstehend abschließend genannten natürlichen Ressourcen

  • Jagd- und Fischereipacht
  • Pachten für land- und forstwirtschaftliche Flächen
  • Pachten für Gewässer
  • Pachten für den Abbau von Bodenschätzen
  • Mobilfunkfrequenzen

Gruppe 126

129

Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen
(ohne Zinsen)

Einnahmen, die den Gruppen 121 bis 126 nicht zugeordnet werden können

Gruppe 129

13

Einnahmen aus der Veräußerung von Gegenständen und Beteiligungen, aus Kapitalrückzahlungen und dergleichen

Obergruppe 13

131

Einnahmen aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen, soweit nicht Gruppe 135

Einnahmen aus der Veräußerung von bebauten Grundstücken, Grundstücksbestandteilen (zum Beispiel Gebäuden, Bauwerken zu Abbrucharbeiten) und diesbezüglichen beschränkt dinglichen Rechten

Gruppe 131

132

Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen

Soweit nicht bei Gruppen 119 und 125

Gruppe 132

133

Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen

Einnahmen aus der Veräußerung von Forderungen

Einnahmen aus der Veräußerung von Anteilsrechten an Unternehmen, Aktien, Pfandbriefen und anderen Wertpapieren

Einnahmen aus der Herabsetzung des Kapitals oder der Abwicklung von Unternehmen

Gruppe 133

134

Kapitalrückzahlungen

Gruppe 134

135

Einnahmen aus der Veräußerung von unbebauten Grundstücken

Einnahmen aus der Veräußerung von unbebauten Grundstücken und diesbezüglichen beschränkt dinglichen Rechten

Gruppe 135

14

Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen

Rückflüsse und andere Einnahmen aus der Inanspruchnahme aus
Bürgschafts-, Garantie- oder sonstigen Gewährleistungsverträgen

Obergruppe 14

141

Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Inland

Gruppe 141

146

Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Ausland

Gruppe 146

15

Zinseinnahmen aus dem öffentlichen Bereich

Zinseinnahmen aus Darlehensgewährung

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS

Obergruppe 15

151

Zinseinnahmen vom Bund

Gruppe 151

152

Zinseinnahmen von Ländern

Gruppe 152

153

Zinseinnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden

Gruppe 153

154

Zinseinnahmen von Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS

Gruppe 154

156

Zinseinnahmen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit

Gruppe 156

157

Zinseinnahmen von Zweckverbänden

Gruppe 157

16

Zinseinnahmen aus sonstigen Bereichen

Obergruppe 16

161

Zinseinnahmen von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen
Einrichtungen“ siehe Nr. 2.3.3 VV-BayHS

Gruppe 161

162

Sonstige Zinseinnahmen aus dem Inland

Zinsen von zum Beispiel Verbänden, privaten Unternehmen und privaten Haushalten für Darlehen

Zinsen von Wertpapieren, aus Rücklagenbeständen, Stiftungsvermögen

Gruppe 162

166

Zinseinnahmen aus dem Ausland

Gruppe 166

17

Darlehensrückflüsse aus dem öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS

Obergruppe 17

171

Darlehensrückflüsse vom Bund

Gruppe 171

172

Darlehensrückflüsse von Ländern

Gruppe 172

173

Darlehensrückflüsse von Gemeinden und Gemeindeverbänden

Gruppe 173

174

Darlehensrückflüsse von Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS

Gruppe 174

176

Darlehensrückflüsse von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit

Gruppe 176

177

Darlehensrückflüsse von Zweckverbänden

Gruppe 177

18

Darlehensrückflüsse aus sonstigen Bereichen

Obergruppe 18

181

Darlehensrückflüsse von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen
Einrichtungen“ siehe Nr. 2.3.3 VV-BayHS

Gruppe 181

182

Sonstige Darlehensrückflüsse aus dem Inland

Darlehensrückflüsse von zum Beispiel Verbänden, privaten Unternehmen und privaten Haushalten im Inland

Gruppe 182

186

Darlehensrückflüsse aus dem Ausland

Gruppe 186

2

Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen

Zur Abgrenzung von Zuweisungen und Zuschüssen siehe Nr. 2.3.1
VV-BayHS

Zur Abgrenzung der Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen vergleiche Hauptgruppe 3

Hauptgruppe 2

21

Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS

Zuweisungen, die ohne Zweckbindung an einen Aufgabenbereich (Funktion) dem Gesamthaushalt als allgemeine Deckungsmittel zugeführt werden, insbesondere Zuweisungen im Rahmen des gesetzlich geregelten Finanzausgleichs zwischen den Gebietskörperschaften

Obergruppe 21

211

Allgemeine Zuweisungen vom Bund

Zuweisungen des Bundes für finanzschwache Länder

Gruppe 211

212

Allgemeine Zuweisungen von Ländern

Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs

Gruppe 212

213

Allgemeine Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden

Landesumlagen

Gruppe 213

214

Allgemeine Zuweisungen von Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS

Gruppe 214

216

Allgemeine Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit

Gruppe 216

217

Allgemeine Zuweisungen von Zweckverbänden

Gruppe 217

22

Schuldendiensthilfen aus dem öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS

Zuweisungen zur Erleichterung des Schuldendienstes für auf dem Kapitalmarkt aufgenommene Darlehen und Anleihen, vorwiegend zur Verbilligung der Zinsleistungen

Obergruppe 22

221

Schuldendiensthilfen vom Bund

Gruppe 221

222

Schuldendiensthilfen von Ländern

Gruppe 222

223

Schuldendiensthilfen von Gemeinden und Gemeindeverbänden

Gruppe 223

224

Schuldendiensthilfen von Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS

Gruppe 224

226

Schuldendiensthilfen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit

Gruppe 226

227

Schuldendiensthilfen von Zweckverbänden

Gruppe 227

23

Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS

Zweckgebundene Zuweisungen als Beteiligung an Gemeinschaftsaufgaben und zur Förderung von originären Aufgaben der einzelnen Bereiche

Leistungen, die im Rahmen der Lastenverteilung von einer Körperschaft des öffentlichen Bereichs voll oder teilweise zu tragen und an einen vorläufigen oder mit der Aufgabenerfüllung beauftragten Träger zu erstatten sind

Gesetzlich oder durch Verwaltungsabkommen geregelte Erstattungen von Verwaltungsausgaben innerhalb des öffentlichen Bereichs

Obergruppe 23

231

Sonstige Zuweisungen vom Bund

Erstattung

  • von Ausgaben für die Bundestags- und Europawahl
  • von Kriegsfolgenhilfeleistungen
  • des Anteils des Bundes an den Miet- und Lastenbeihilfen
  • des Anteils des Bundes am Wohngeld
  • von Ausgaben für die Wahrnehmung von Bundesbauaufgaben, Bauleitungskosten und so weiter
  • von Ausgaben für statistische Erhebungen

Gruppe 231

232

Sonstige Zuweisungen von Ländern

Erstattung für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen

Gruppe 232

233

Sonstige Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden

Gruppe 233

234

Sonstige Zuweisungen von Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögensiehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS

Gruppe 234

235

Sonstige Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit

Gruppe 235

236

Erstattungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit

Gruppe 236

237

Sonstige Zuweisungen von Zweckverbänden

Gruppe 237

26

Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus sonstigen Bereichen

Zu Schuldendiensthilfen siehe Erläuterungen zu Obergruppe 22

Obergruppe 26

261

Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Inland

Erstattungen von Verwaltungsausgaben durch

  • Banken und Versicherungen
  • Stiftungen und Fonds
  • Religionsgemeinschaften für die Erhebung der Kirchensteuer

Gruppe 261

266

Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Ausland, soweit nicht von der EU

Gruppe 266

27

Zuschüsse von der EU

Obergruppe 27

271

Erstattungen von der EU

Gruppe 271

272

Sonstige Zuschüsse von der EU

Gruppe 272

28

Sonstige Zuschüsse aus sonstigen Bereichen

Obergruppe 28

281

Sonstige Erstattungen aus dem Inland

Gruppe 281

282

Sonstige Zuschüsse aus dem Inland

Förderungs- und Kostenbeiträge Dritter (Körperschaften, Verbände, Stiftungen, Vereine, Private), Spenden

Gruppe 282

286

Sonstige Erstattungen aus dem Ausland, soweit nicht von der EU

Erstattungen von der EU sind bei Gruppe 271 nachzuweisen

Gruppe 286

287

Sonstige Zuschüsse aus dem Ausland, soweit nicht von der EU

Sonstige Zuschüsse von der EU sind bei Gruppe 272 nachzuweisen

Gruppe 287

29

Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen

Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 69

Obergruppe 29

291

Vermögensübertragungen vom Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen

Gruppe 291

292

Vermögensübertragungen von Ländern, soweit nicht Investitionszuweisungen

Gruppe 292

293

Vermögensübertragungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden, soweit nicht Investitionszuweisungen

Gruppe 293

297

Vermögensübertragungen von Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse

Gruppe 297

298

Vermögensübertragungen von Sonstigen aus dem Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse

Gruppe 298

299

Vermögensübertragungen aus dem Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse

Gruppe 299

3

Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen

Schuldenaufnahmen

  • Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite sind mit dem Nominalbetrag, Diskontpapiere sind mit dem abgezinsten Betrag zu veranschlagen
  • Ausgaben für Disagio, Geldbeschaffung und zur Optimierung der Kreditkonditionen sind den entsprechenden Ausgabearten zuzuordnen

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen

  • Einnahmen, die zur Finanzierung der bei den Hauptgruppen 7 und 8 nachzuweisenden Investitionsausgaben bestimmt sind

Besondere Finanzierungseinnahmen sind

  • Entnahmen aus Rücklagen und anderen Vermögensbeständen (Fonds, Stöcke und so weiter)
  • Übertragene Überschüsse aus Vorjahren
  • Zum Ausgleich des Haushaltsplans veranschlagte globale Mehr- und Mindereinnahmen
  • Haushaltstechnische Verrechnungen

Hauptgruppe 3

31

Schuldenaufnahmen bei Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftlichen Zusammenschlüssen, soweit zur Aufgabenfinanzierung

Obergruppe 31

311

Schuldenaufnahmen beim Bund

Gruppe 311

312

Schuldenaufnahmen bei Ländern

Gruppe 312

313

Schuldenaufnahmen bei Gemeinden und Gemeindeverbänden

Gruppe 313

314

Schuldenaufnahmen bei Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS

Gruppe 314

317

Schuldenaufnahmen bei Zweckverbänden

Gruppe 317

32

Schuldenaufnahmen am Kreditmarkt

Der Kreditmarkt ist im weitesten Sinn zu verstehen, das heißt ohne Rücksicht auf die Verschuldungsform und auf die Unternehmensform des Kreditgebers. Hierzu gehören neben Anleihen, Kassenobligationen und Schuldbuchforderungen die Schuldenaufnahmen bei Banken, Sparkassen, sonstigen Geldinstituten und Versicherungen sowie auch bei den in der Obergruppe 31 genannten Einheiten, soweit die Schuldenaufnahme der allgemeinen Haushaltsfinanzierung (sogenannte Ausgabenfinanzierung) und nicht der Finanzierung zu erledigender konkreter Aufgaben (sogenannte Aufgabenfinanzierung, dann Obergruppe 31) dient. Spiegelbildlich dient die Kreditgewährung den in der Obergruppe 31 genannten Einheiten in diesen Fällen der Geldanlage (zum Beispiel Kauf einer Staatsanleihe durch ein Sondervermögen).

Obergruppe 32

321

Schuldenaufnahmen bei öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 2.3.3 VV-BayHS

Gruppe 321

322

Schuldenaufnahmen bei Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit

Gruppe 322

325

Schuldenaufnahmen auf dem sonstigen inländischen Kreditmarkt

Gruppe 325

326

Schuldenaufnahmen im Ausland

Gruppe 326

33

Zuweisungen für Investitionen aus dem öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS

Obergruppe 33

331

Zuweisungen für Investitionen vom Bund

Gruppe 331

332

Zuweisungen für Investitionen von Ländern

Gruppe 332

333

Zuweisungen für Investitionen von Gemeinden und Gemeindeverbänden

Gruppe 333

334

Zuweisungen für Investitionen von Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS

Gruppe 334

336

Zuweisungen für Investitionen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit

Gruppe 336

337

Zuweisungen für Investitionen von Zweckverbänden

Gruppe 337

34

Beiträge und sonstige Zuschüsse für Investitionen

Obergruppe 34

341

Beiträge

Beiträge Dritter (sonstige Körperschaften, Verbände, Vereine und dergleichen, private und öffentliche Unternehmen, private Haushalte) zu gemeinsam finanzierten einzelnen Investitionsvorhaben

Beiträge von Grundstückseigentümern und Gewerbetreibenden zur Deckung der Kosten für die Herstellung von Anlagen, die durch das öffentliche Interesse erforderlich werden, zum Beispiel Anliegerbeiträge, Beiträge zu Straßenkosten und Ähnliches

Gruppe 341

342

Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Inland

Gruppe 342

346

Zuschüsse für Investitionen von der EU

Gruppe 346

347

Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Ausland, soweit nicht von der EU

Gruppe 347

35

Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken

Allgemeine und zweckgebundene, das heißt für Einzelzwecke gebildete Rücklagen, Fonds, Stöcke und andere Vermögensbestände/-bestandteile mit besonderen Zweckbestimmungen

Obergruppe 35

352

Entnahmen aus Betriebsmittelrücklage

Gruppe 352

355

Entnahmen aus Konjunkturausgleichsrücklage

Gruppe 355

356

Entnahmen aus Fonds und Stöcken

Gruppe 356

359

Entnahmen aus sonstigen Rücklagen

Gruppe 359

36

Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre

Nachweis der Übertragung von Überschüssen

Obergruppe 36

37

Globale Mehr- und Mindereinnahmen

Obergruppe 37

371

Globale Mehreinnahmen

Einnahmen, die zwar erwartet werden, aber noch nicht nach dem Entstehungsgrund auf die anderen Einnahmearten aufgeteilt werden können

Gruppe 371

372

Globale Mindereinnahmen

Vorsorgliche Veranschlagung von Mindereinnahmen, wenn in verschiedenen Bereichen des Haushaltsplans die veranschlagten Einnahmen nicht in voller Höhe erwartet werden

Gruppe 372

38

Haushaltstechnische Verrechnungen

Obergruppe 38

381

Verrechnungen zwischen Kapiteln

Verrechnungen zwischen Einzelplänen und Kapiteln sowie Verrechnungen anteiliger Einnahmen und Ausgaben an zentral veranschlagten Einnahmen und Ausgaben (zum Beispiel Versorgungsausgaben)

Die Einnahmen der Gruppe 381 müssen den Ausgaben der Gruppe 981 entsprechen

Gruppe 381

382

Durchlaufende Posten

Durchlaufende Posten sind Beträge, die für andere vereinnahmt und in gleicher Höhe an diese weitergeleitet werden, ohne dass die Gebietskörperschaft an der Bewirtschaftung beteiligt ist oder bei der Verwendung der Mittel in irgendeiner Form mitwirkt (zum Beispiel Durchlaufspenden)

Gruppe 382

389

Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen

Gruppe 389

4

Personalausgaben

Bezüge, Entgelte und sonstige personalbezogene Ausgaben sowie vermögenswirksame Leistungen an Personen, die in einem Dienst-, Amts-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis zur Gebietskörperschaft stehen, zum Beispiel planmäßige Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst, Aushilfs- und Vertretungskräfte, Teilzeitbeschäftigte, Ehrenbeamtinnen, Ehrenbeamte, Abgeordnete, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und so weiter, sowie Versorgungsbezüge für diese Personen

Nicht zu den Personalausgaben zählen Ausgaben für Leistungen aufgrund von Werkverträgen oder vergleichbaren Vertragsformen, zum Beispiel Honorare an Sachverständige

Hauptgruppe 4

41

Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich Tätige

Obergruppe 41

411

Aufwendungen für Abgeordnete

Ausgaben für Aufwendungen der Präsidentinnen, Präsidenten, Vizepräsidentinnen, Vizepräsidenten und Mitglieder des Landtages zum Beispiel

  • Aufwandsentschädigungen, Grundentschädigungen, Diäten
  • Versicherungen
  • Pauschalierte Reisekosten
  • Sonstige Reisekosten, Sitzungsgelder, Erstattung barer Auslagen

Gruppe 411

412

Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige

Entschädigungen für ehrenamtliche und nebenberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst, zum Beispiel

  • Aufwandsentschädigung an ehrenamtliche Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter und Wahlvorstände
  • Ausgaben für Beiräte (einschließlich Reisekosten), soweit nicht Gruppe 526
  • Ausgaben für Mitglieder der Bezirksversammlungen, der Bezirksverordnetenversammlungen sowie der Stadtverordnetenversammlung
  • Aufwandsentschädigung an Deputierte

Gruppe 412

42

Bezüge, Entgelte und Nebenleistungen

Obergruppe 42

421

Bezüge der Ministerpräsidentin, des Ministerpräsidenten, der Ministerinnen, der Minister, der Staatssekretärinnen, der Staatssekretäre und sonstiger Amtsträgerinnen und Amtsträger

Gruppe 421

422

Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter

Grundgehalt

Familienzuschlag

Zuschüsse zum Grundgehalt

Altersteilzeitzuschlag

Zulagen

Vergütungen, zum Beispiel für Mehrarbeit und Beamtinnen und Beamte im Vollstreckungsdienst

Auslandsdienstbezüge, Kaufkraftausgleich

Leistungsstufen, Leistungsprämien und -zulagen

Anwärterbezüge

Vermögenswirksame Leistungen

Sonderzuwendungen/-zahlungen

Aufwandsentschädigungen

Abfindungen und Übergangsgelder

Jubiläumszuwendungen (ohne Sachzuwendungen)

Ausgaben für die Nachversicherung für ausgeschiedene Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter

Schulbeihilfen

Bekleidungsentschädigungen bei angeordneter Teilnahme an Manövern, Übungen, Katastropheneinsätzen und Ähnliches

Gruppe 422

427

Beschäftigungsentgelte, Vergütungen, Honorare für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige

Entgelt für Stellvertretung und Aushilfe

Vergütungen an Praktikantinnen, Praktikanten, Volontärinnen und Volontäre

Vergütungen nach Heuertarifen

Vergütungen für nebenberuflich tätige Personen, die ihren Hauptberuf außerhalb der Staatsverwaltung ausüben

Honorare für Dozentinnen, Dozenten und Prüfungskräfte, und zwar auch dann, wenn es sich um Beschäftigte der Gebietskörperschaften handelt, die an eigenen Einrichtungen nebenamtlich tätig sind

Honorare für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Sachverständige, soweit nicht Gruppe 526

Vergütungen für Gastprofessuren, Lehraufträge und Vorträge

Vergütungen für nebenamtliche Leitung von Instituten

Vergütungen für nebenberuflich tätige Sportlehrerinnen und Sportlehrer

Vergütungen für Austauschlehrerinnen und Austauschlehrer

Vergütungen für Pfarrerinnen und Pfarrer als Religionslehrerinnen und Religionslehrer

Gruppe 427

428

Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Tarifliche, übertarifliche und außertarifliche Entgelte

Aufstockungsbeträge/-leistungen nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit

Vermögenswirksame Leistungen

Sozialversicherungsbeiträge, -zuschüsse sowie -zulagen des Arbeitgebers

Umlagen, Beiträge und Sanierungsgelder zur zusätzlichen/betrieblichen Altersversorgung (zuzüglich pauschaler Lohnsteuer)

Abfindungen

Aufwandsentschädigungen

Mehrarbeits- und Überstundenentgelt sowie Zeitzuschläge für Überstunden

Leistungsentgelte, -prämien und -zulagen

Strukturausgleiche

Persönliche Zulagen

Zeitzuschläge und Schichtzulagen

Erschwerniszuschläge

Sonderzuwendungen/-zahlungen

Jubiläumsgelder

Schulbeihilfen

Gruppe 428

429

Nicht aufteilbare Bezüge, Entgelte und Nebenleistungen

Zusammenfassung von Bezügen, Entgelten und Nebenleistungen, die nicht auf die Gruppen 421 bis 428 aufgeteilt werden können

Gruppe 429

43

Versorgungsbezüge und dergleichen

Obergruppe 43

431

Versorgungsbezüge der Ministerpräsidentinnen, der Ministerpräsidenten, der Ministerinnen, der Minister, der Staatssekretärinnen, der Staatssekretäre und sonstiger Amtsträgerinnen und Amtsträger

Gruppe 431

432

Versorgungsbezüge der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter

Wartegelder, Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge, Emeritierungsbezüge, Unterhaltsbeiträge für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter nach dem Beamtenrecht

Alters- und Hinterbliebenenaltersgeld

Gruppe 432

437

Versorgungsbezüge nach G 131

Gruppe 437

438

Versorgungsbezüge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Ruhegelder und Hinterbliebenenversorgung nach dem Zusatzversorgungsrecht

Widerrufliche Renten an ehemalige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Gruppe 438

439

Sonstige Versorgungsbezüge und dergleichen

Alle Versorgungsleistungen, die nicht den Gruppen 431 bis 438 zugeordnet werden können

Gruppe 439

44

Beihilfen, Unterstützungen, Fürsorgeleistungen und dergleichen

Obergruppe 44

441

Beihilfen, soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

Beihilfen an Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Soldatinnen, Soldaten, Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, sonstige Amtsträgerinnen und Amtsträger sowie Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis stehen

Sozialversicherungsbeiträge für Pflegepersonen

Gruppe 441

443

Fürsorgeleistungen und Unterstützungen

Unfallfürsorge

Fürsorgeleistungen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene

Ergänzende Fürsorgeleistungen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter

Ausgaben für Reihenuntersuchungen und Schutzimpfungen

Heilfürsorge

Ausgaben für die Inanspruchnahme von überbetrieblichen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Diensten sowie von Betriebsärztinnen, Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit (als freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)

Leistungen des Arbeitgebers bei Beschäftigung im Ausland nach § 17 SGB V

Gruppe 443

446

Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und dergleichen

Beihilfen an Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene

Sozialversicherungsbeiträge für Pflegepersonen im Bereich der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

Gruppe 446

45

Sonstige personalbezogene Ausgaben

Obergruppe 45

452

Personalbezogene Zahlungen an die Sozialversicherungsträger, soweit nicht unter Obergruppen 41 bis 44 erfasst

Zahlungen an Rentenversicherungsträger im Zusammenhang mit Versorgungsausgleich

Gruppe 452

453

Trennungsgeld oder -entschädigung, Umzugskostenvergütungen

Trennungsgeld/-entschädigung bei Versetzungen und Abordnungen

Mietbeiträge an Beschäftigte mit Anspruch auf Trennungsgeld/-entschädigung

Umzugskostenvergütungen

Gruppe 453

459

Sonstige personalbezogene Ausgaben

Vergütungen für Mehrleistungen, zum Beispiel im Abfertigungsdienst

Aufwandsentschädigungen (soweit nicht Bestandteil der Bezüge), zum Beispiel für Erprobungs-, Versuchs- und Vermessungsflüge

Verlustentschädigung

Vergütung für Arbeitnehmererfindungen

Prämien im Rahmen des Vorschlagswesens/Ideenwettbewerb und für besondere Leistungen

Zuschüsse zu Gemeinschaftsveranstaltungen sowie für soziale Einrichtungen

Gruppe 459

46

Globale Mehr- und Minderausgaben für Personalausgaben

Obergruppe 46

461

Globale Mehrausgaben für Personalausgaben

Vorsorgliche Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können

Gruppe 461

462

Globale Minderausgaben für Personalausgaben

Gruppe 462

5

Sächliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen und so weiter, Ausgaben für den Schuldendienst

Zur Abgrenzung gegenüber Investitionen siehe Erläuterungen zu Hauptgruppe 8

Hauptgruppe 5

51 bis 54

Sächliche Verwaltungsausgaben

Obergruppen
51 bis 54

511

Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände

Schreib- und Zeichenbedarf und kleinere Arbeitsmittel einschließlich Verbrauchsgegenstände

Fahrgelder, soweit nicht für Dienstreisen sowie Aus- und Fortbildung von Beschäftigten (siehe Gruppen 525 und 527)

Ausgaben für Transport, Fracht und Lagerung; im Zusammenhang mit Beschaffungen sind die entsprechenden Ausgaben den jeweiligen Beschaffungen zuzuordnen

Druckerzeugnisse auch in digitaler Form, Druck- und Buchbinderarbeiten, soweit nicht für Museen und Bibliotheken sowie für Zwecke der Aus- und Fortbildung (siehe Gruppen 523 und 525)

Codekarten, Dienstausweise, Parkausweise

Entgelte für Post- und Kommunikationsdienstleistungen, Rundfunkbeiträge

Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Tieren

  • Beschaffungen bis zu 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) im Einzelfall sowie Beschaffung von Fahrzeugen siehe Hauptgruppe 8/Obergruppe 81
  • Hierzu gehören zum Beispiel:
  • Zimmerausstattungen für Räume in Dienstgebäuden, Wohnungen
  • Hard- und Software (Lizenzgebühren siehe Gruppe 518)
  • Büromaschinen, Telekommunikationsanlagen, Arbeitsgeräte
    und -maschinen
  • Ärztliche Instrumente, Operations-, Untersuchungs-, Messgeräte
  • Geschirr, Wäsche und Kleidung in Anstalten und dergleichen
  • Werkzeuge, Waffen, Verkehrszeichen

Unterhaltung (einschließlich Wartung) von beweglichen Sachen (Haltung von Fahrzeugen siehe Gruppe 514)

Die Haltung von Tieren ist bei den Gruppen 531 bis 546 nachzuweisen

Gruppe 511

514

Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dergleichen

Verbrauchsmittel sind Waren und Güter, die nicht zum Geschäftsbedarf der Verwaltung, der Bewirtschaftung der Grundstücke, sondern zum Verzehr und Verbrauch oder zur Verarbeitung benötigt werden. Sie haben in der Regel eine beschränkte Lebensdauer oder können unter bestimmten Bedingungen als Vorräte zum späteren Verbrauch gelagert werden.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Lebensmittel (Krankenverpflegung und so weiter), Futtermittel, Düngemittel, Saat- und Pflanzgut
  • Arzneimittel, Verbandstoffe, sonstiges Sanitätsverbrauchsmaterial
  • Chemikalien, Schädlingsbekämpfungsmittel, sonstiges Verbrauchsmaterial für Laboratorien
  • Rohmaterial zur Verarbeitung in Werkstätten und so weiter, Material für Bauhöfe, Holzhöfe, Baumateriallager

Haltung von Fahrzeugen und dergleichen: Kraftstoffe (auch Strom für Elektrofahrzeuge1), Schmierstoffe, Instandsetzungen, Nachrüstungen, Kraftfahrzeugsteuer

Haltung von Fahrrädern

Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände (einschließlich Zuschüsse)

  • Beschaffungen bis zu 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) im Einzelfall siehe Gruppe 812
  • Hierzu gehören auch:
  • Einkleidungsbeihilfen und Dienstbekleidungszuschüsse
  • Kleidergeld
  • Abnutzungsentschädigungen

Gruppe 514

516

Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben bei ÖPP-Projekten

Gruppe 516

517

Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

Ausgaben im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung verwaltungseigener, gepachteter und gemieteter Grundstücke, Gebäude und Räume

Ausgaben für Energie (Heizung, Strom, Gas), Ausgaben für Reinigung, Müllabfuhr, Be- und Entwässerung

Ausgaben für Schneeräumen und Streuen innerhalb der Grundstücke oder aufgrund von Anliegerverpflichtungen

Ausgaben für Versicherungen, Steuern und Abgaben

Ausgaben für Bewachung

Gruppe 517

518

Mieten und Pachten

Ausgaben für die Nutzung von Vermögensgegenständen, wie zum Beispiel Mieten, Pachten, Erbbauzinsen, Leasingraten, Lizenzgebühren

Ausgaben nach Ausübung einer Erwerbsoption sind unter Beachtung der Wertgrenzen nicht bei Gruppe 518, sondern bei den für dem Erwerb maßgeblichen Gruppen der Hauptgruppen 5 oder 8 nachzuweisen

Gruppe 518

519

Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

Laufende Unterhaltung der verwaltungseigenen sowie der gemieteten und gepachteten Gebäude, Grundstücke, Außenanlagen und sonstigen Anlagen einschließlich des Zubehörs; hierzu gehören auch Straßen und Wege auf den vorgenannten Grundstücken oder aufgrund von Anliegerverpflichtungen

Laufende Unterhaltung sind Maßnahmen, die keine erhebliche Veränderung der Grundstücke und Gebäude in ihrem Bestand zur Folge haben

Ersatz und Ergänzung des Zubehörs bis zu 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) im Einzelfall siehe Hauptgruppen 7 und 8

Gruppe 519

521

Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

Laufende Unterhaltung von Straßen, Wegen, Grünanlagen, Wäldern, Brücken, Wasserstraßen, Dämmen, Deichbauten einschließlich Betrieb und Unterhaltung der vorhandenen Anlagen und Geräte (laufende Unterhaltung von Straßen, Wegen und so weiter innerhalb von Liegenschaften bei Gruppe 519)

Ausgaben, die eine Vermehrung des Bestandes der vorhandenen Anlagen, Maschinen und Geräte oder eine Verbesserung oder Änderung des bisherigen Zustandes zum Ziel haben, bis zu 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für Beschaffungen im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Ausgaben über 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall siehe Hauptgruppen 7 und 8

Grunderwerb ist unabhängig von der Höhe der Ausgaben bei den Hauptgruppen 7 und 8 nachzuweisen

Ausgaben für Schneeräumen und Streuen, soweit nicht Gruppe 517

Gruppe 521

523

Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken

Erwerb von Kunst- und Sammlungsgegenständen bis zu 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Ausgaben über 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) im Einzelfall siehe Gruppe 812

Druckerzeugnisse, auch in digitaler Form, für Museen und Bibliotheken

Gruppe 523

525

Aus- und Fortbildung, Lehr- und Lernmittel

Ausgaben für die Aus- und Fortbildung von Beschäftigten (einschließlich Sprachausbildung), zum Beispiel Ausbildungs-, Fortbildungs- und Schulungslehrgänge für Verwaltungsangehörige, Arbeitsgemeinschaften und Einführungskurse,

Ausgaben für Reisen, Fahrgelder und dergleichen sowie Ausbildungsbeihilfen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen; Reisekostenvergütungen für Ausbildungsreisen sind dagegen bei Gruppe 527 nachzuweisen

Unterhaltung von Aus- und Fortbildungsstätten für Verwaltungsangehörige

Honorare für Lehrkräfte

Lehr- und Lernmittel, zum Beispiel

  • Ausbildungs-, Lehr-, Unterrichts- und Anschauungsmaterial
  • Lehrbücher und Fachzeitschriften, Ausbildungsvorschriften
  • Lehrfilme und Bildmaterial
  • Lernmittel für Schülerinnen und Schüler

Gruppe 525

526

Ausgaben für Sachverständige, Gerichtskosten und ähnliche Ausgaben

Ausgaben für Sachverständige, Dolmetscherinnen und Dolmetscher

Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen

Honorare, Sitzungsgelder, Tagegelder und Ersatz von Auslagen einschließlich Ausgaben für Reisen

Preise bei Gutachterwettbewerben

Gerichts-, Anwalts-, Notariats- und Gerichtsvollzieherkosten, Stempelgebühren, Erstattung barer Auslagen an Prozess- und Vertragsgegner und dergleichen Soweit sie als Bestandteile von Hauptausgaben und Pauschalabfindungen aufgrund von Urteilen und Vergleichen gezahlt werden, sind sie der entsprechenden Ausgabeart zuzuordnen (zum Beispiel Beurkundung von Grunderwerb bei Obergruppe 82).

Gruppe 526

527

Dienstreisen

Gruppe 527

529

Verfügungsmittel

Zur Verfügung für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen

Gruppe 529

531

Ausgaben für Veröffentlichungen und der Dokumentation

Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, Veröffentlichungen, Bekanntmachungen und Inserate

Gruppe 531

532 bis 546

Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben

Alle übrigen sächlichen Verwaltungsausgaben, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht eindeutig den Gruppen 511 bis 529 zuzuordnen sind, wie zum Beispiel

  • Besichtigungen (soweit nicht Gruppe 525)
  • Staatsbesuche im Ausland
  • ausländische Staatsbesuche
  • Betreuung von Delegationen und Besuchergruppen
  • Orden und Ehrenzeichen
  • Bewachung, soweit nicht Gruppe 517
  • Haltung von Tieren
  • Verkehr mit Gewährspersonen, Belohnungen
  • Bergungen, zum Beispiel Beseitigung von Schiffswracks
  • Abbrüche
  • Entschädigungs- und Ersatzleistungen geringeren Umfanges, die als sächliche Verwaltungsausgaben behandelt werden (im Übrigen siehe Obergruppe 69)
  • Steuern, Abgaben und Versicherungen, soweit nicht bei Gruppen 514 und 517
  • Bankgebühren und dergleichen
  • Prägung von Münzen (Münzwesen)
  • Hafengebühren, Kanalabgaben, Lotsengelder, Schifffahrtsgebühren
  • Umzug und Verlegung von Dienststellen
  • Fracht und Transport, soweit nicht bei Beschaffungen oder Gruppe 511
  • Messen und Ausstellungen
  • Wertprüfungen, Qualitätsuntersuchungen
  • Arbeiten im Auftrage Dritter
  • Überführungen, Beerdigungen, Kränze, Grabgestecke, Nachrufe
  • Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrecht
  • Schulkinderspeisung
  • Sächliche Verwaltungsausgaben für Ausbildung, Prüfung und Fortbildung Außenstehender
  • Mitgliedsbeiträge, soweit nicht Obergruppe 68

Ausgaben aus Anlass von Titelverwechslungen und aus Anlass der Rechnungsprüfung, sofern die Buchung bei dem zutreffenden Titel nicht möglich ist

Gruppen
532 bis 546

547

Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben

Zusammenfassung von sächlichen Verwaltungsausgaben, die nicht auf die Gruppen 511 bis 546 aufgeteilt werden können

Gruppe 547

548

Globale Mehrausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben

Vorsorgliche Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können

Gruppe 548

549

Globale Minderausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben

Vorgesehene globale Einsparungen bei den sächlichen Verwaltungsausgaben

Gruppe 549

56

Zinsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse

Zu Obergruppen 56 und 57:

  • Zinsen für Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstige Kredite
  • Disagio

Obergruppe 56

561

Zinsausgaben an Bund

Gruppe 561

562

Zinsausgaben an Länder

Gruppe 562

563

Zinsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände

Gruppe 563

564

Zinsausgaben an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS

Gruppe 564

567

Zinsausgaben an Zweckverbände

Gruppe 567

57

Zinsausgaben an Kreditmarkt

Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 56

Obergruppe 57

571

Zinsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 2.3.3 VV-BayHS

Gruppe 571

572

Zinsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit

Gruppe 572

575

Zinsausgaben an sonstigen inländischen Kreditmarkt

Gruppe 575

576

Zinsausgaben an Ausland

Gruppe 576

58

Tilgungsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse

Tilgung von Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstigen Krediten, die der Aufgabenfinanzierung dienten, siehe Obergruppe 31

Obergruppe 58

581

Tilgungsausgaben an Bund

Gruppe 581

582

Tilgungsausgaben an Länder

Gruppe 582

583

Tilgungsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände

Gruppe 583

584

Tilgungsausgaben an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS

Gruppe 584

587

Tilgungsausgaben an Zweckverbände

Gruppe 587

59

Tilgungsausgaben an Kreditmarkt

Tilgung von Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstigen Krediten

Zum Kreditmarkt zählen auch die in der Obergruppe 58 genannten Einheiten, soweit ein Kredit getilgt wird, der der allgemeinen Haushaltsfinanzierung galt (sogenannte Ausgabenfinanzierung) und nicht der Finanzierung zu erledigender konkreter Aufgaben (sogenannte Aufgabenfinanzierung), siehe Obergruppe 32.

Obergruppe 59

591

Tilgungsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 2.3.3 VV-BayHS

Gruppe 591

592

Tilgungsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit

Gruppe 592

595

Tilgungsausgaben an sonstigen inländischen Kreditmarkt

hier auch: Kurzfristige Kursstützungsmaßnahmen

Gruppe 595

596

Tilgungsausgaben an Ausland

Gruppe 596

6

Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen

Siehe Erläuterungen zu Hauptgruppe 2

Hauptgruppe 6

61

Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS

Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 21

Obergruppe 61

611

Allgemeine Zuweisungen an Bund

Gruppe 611

612

Allgemeine Zuweisungen an Länder

Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs

Gruppe 612

613

Allgemeine Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände

Allgemeine Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs

Familienleistungsausgleich

Gruppe 613

614

Allgemeine Zuweisungen an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS

Gruppe 614

616

Allgemeine Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit

Gruppe 616

617

Allgemeine Zuweisungen an Zweckverbände

Gruppe 617

62

Schuldendiensthilfen an öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS

Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 22

Obergruppe 62

621

Schuldendiensthilfen an Bund

Gruppe 621

622

Schuldendiensthilfen an Länder

Gruppe 622

623

Schuldendiensthilfen an Gemeinden und Gemeindeverbände

Gruppe 623

624

Schuldendiensthilfen an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögensiehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS

Gruppe 624

626

Schuldendiensthilfen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit

Gruppe 626

627

Schuldendiensthilfen an Zweckverbände

Gruppe 627

63

Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS

Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 23

Obergruppe 63

631

Sonstige Zuweisungen an Bund

Anteilige Verwaltungskosten für die Wahrnehmung von Landesaufgaben durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung

Abführung der Ausgleichsabgaben der Milchwirtschaft

Abführung der Bergmannsprämie

Rückzahlung nicht verbrauchter Bundesmittel

Erstattung von Aufwendungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (Wiedergutmachungsleistungen)

Erstattung von Versorgungsbezügen

Gruppe 631

632

Sonstige Zuweisungen an Länder

Erstattungen für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen

Gruppe 632

633

Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände

Zuweisungen

  • für kulturelle Zwecke (Theater, Musik und so weiter, Erwachsenenbildung)
  • für soziale Maßnahmen, soweit nicht Erstattungen von Leistungen der Sozialhilfe
  • für Gastschulbeiträge
  • zur Straßenunterhaltung
  • für die Entwurfsbearbeitung (einschließlich Planung) und Bauaufsicht an Bundesfern- und Landesstraßen
  • zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe
  • zur Förderung des Fremdenverkehrs
  • zum Ausgleich von Sonderlasten durch die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe

Erstattung von Ausgaben

  • für Leistungen der Sozialhilfe
  • für die Schülerbeförderung
  • für Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz
  • für Versorgungslasten
  • für öffentliche Wahlen
  • nach SGB II (zum Beispiel für Unterkunft und Heizung)
  • für Anteile von Gemeinden an der Spielbankabgabe

Gruppe 633

634

Sonstige Zuweisungen an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS

Gruppe 634

636

Sonstige Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit

Erstattung an Krankenkassen für Heil- und Krankenbehandlung für Kriegsversehrte

Verwaltungskostenerstattung

  • an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
  • an die Bundesagentur für Arbeit

Gruppe 636

637

Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände

Gruppe 637

66

Schuldendiensthilfen an sonstige Bereiche

Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 22

Obergruppe 66

661

Schuldendiensthilfen an öffentliche Unternehmen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ siehe Nr. 2.3.3 VV-BayHS

Gruppe 661

662

Schuldendiensthilfen an private Unternehmen

Gruppe 662

663

Schuldendiensthilfen an Sonstige im Inland

Gruppe 663

664

Schuldendiensthilfen an öffentliche Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 2.3.3 VV-BayHS

Gruppe 664

666

Schuldendiensthilfen an Ausland

Gruppe 666

67

Erstattungen an sonstige Bereiche

Obergruppe 67

671

Erstattungen an Inland

Erstattungen von Darlehensausfällen gemäß BAföG an die Kreditanstalt für Wiederaufbau

Gruppe 671

676

Erstattungen an Ausland

Gruppe 676

68

Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche

Obergruppe 68

681

Renten, Unterstützungen und sonstige Geldleistungen an natürliche Personen

Sozial- und Jugendhilfeleistungen, wie zum Beispiel Leistungen, die an die Begünstigten in bar oder durch Überweisung gezahlt werden (Barleistungen). Als Barleistungen gelten auch Berechtigungsscheine. Hierzu zählen nicht Leistungen an Einrichtungen (für Unterbringung, Pflege und Heilbehandlung) sowie sonstige Leistungen, die an den Begünstigten nicht in bar oder durch Überweisung erfüllt werden, wie zum Beispiel vorbeugende Gesundheitshilfe, Krankenhilfe und Krankenversorgung, Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen zur Pflege und Weiterführung des Haushalts; ferner nicht die Erstattung von Leistungen zwischen den Trägern. Diese Vorgänge sind den Obergruppen 63 und 67 zuzuordnen. Leistungen für die Unterbringung von Sozialhilfeempfängerinnen und
-empfängern in Anstalten sind der Gruppe 671 zuzuordnen.

Kriegsopferrenten und sonstige Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (siehe Erläuterungen zu den Sozialhilfeleistungen)

Arbeitslosengeld II

Unfallrenten

Wohngeld, Miet- und Lastenzuschüsse nach dem Wohngeldgesetz

Studienbeihilfen, Stipendien, Ausbildungs- und Erziehungsbeihilfen

Fahrtkostenzuschüsse (Ausgaben zur Verbilligung der Fahrtkosten von Studierenden und Auszubildenden auch dann, wenn die Mittel aus abrechnungstechnischen Gründen unmittelbar an den Verkehrsbetrieb gezahlt werden)

Wiedergutmachungsleistungen

Ehrengaben, Ehrensold

Belohnungen, Prämien, Preise, Auszeichnungen

Arbeitsentlohnungen/-entgelte und sonstige Zahlungen an Gefangene in Justizvollzugsanstalten

Gruppe 681

682

Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen, soweit nicht Gruppe 661

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ siehe Nr. 2.3.3 VV-BayHS

Im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik gewährte Zuschüsse an öffentliche Unternehmen, um deren Verkaufspreise zu beeinflussen und/oder eine hinreichende Entlohnung der Produktionsfaktoren (Arbeitskräfte und Kapitaleinsatz) zu ermöglichen. Laufende Betriebszuschüsse einschließlich Zuschüsse zur Deckung von laufenden Betriebsverlusten, soweit der Verlust die Folge einer Preispolitik ist, welche die Erlöse unter den laufenden Gestehungskosten lässt, sind einzubeziehen, wie zum Beispiel

  • Erstattung von Fahrgeldausfällen für die unentgeltliche Beförderung bestimmter schwerbehinderter Menschen
  • Zuschüsse an die Einfuhr- und Vorratsstellen
  • Betriebszuschüsse, zum Beispiel an
  • Flughafengesellschaften
  • Schifffahrts- und Hafenbetriebe
  • Staatsbäder

Dagegen gehören Zahlungen, die eine Vermögensbildung oder
-umverteilung oder eine Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Produktionsstruktur bewirken, zu Gruppe 697 (siehe Erläuterungen zu Obergruppe 69). Desgleichen sind Zuschüsse an Versuchsbetriebe, Versuchsgüter und so weiter bei Gruppe 685 nachzuweisen, da es sich bei diesen Zahlungen um keine Zuschüsse im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik handelt. Auch die Zuschüsse, die keinem einzelnen Unternehmen, sondern gesamten Wirtschaftszweigen oder Gruppen von Wirtschaftszweigen zugutekommen, wie zum Beispiel Zuschüsse für Messen, Ausstellungen und Ähnliches, sind nicht in die Gruppen 682 und 683, sondern in Gruppe 686 einzuordnen.

Gruppe 682

683

Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen, soweit nicht Gruppe 662

Siehe Erläuterungen zu Gruppe 682

Preisausgleich, Prämien und Ähnliches im Bereich der Landwirtschaft

Frachtbeihilfen

Zuschüsse zur Sicherung des Steinkohleeinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft

Gruppe 683

684

Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (ohne öffentliche Einrichtungen)

Zuschüsse an Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen, die gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllen:

  1. a)in der Regel ihre Leistungen für private Haushalte erbringen,
  2. b)von ihrer Aufgabenstellung her nicht auf die Erzielung eines Gewinnes ausgerichtet sind,
  3. c)sich überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und ähnlichen freiwilligen Zahlungen von privaten Haushalten sowie aus eigenen Vermögenserträgen finanzieren und Zuschüsse aus dem öffentlichen Bereich erhalten.

Hierzu gehören unter anderem

  • Verbände der freien Wohlfahrtspflege
  • Arbeitnehmerverbände (Gewerkschaften)
  • Religionsgemeinschaften
  • Politische Parteien
  • Sportverbände und -vereine
  • Jugendverbände
  • Flüchtlingsorganisationen
  • Familienorganisationen
  • Verbraucherverbände

(öffentliche Einrichtungen siehe Gruppe 685; zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 2.3.3 VV-BayHS)

Gruppe 684

685

Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“ vergleiche Nr. 2.3.3
VV-BayHS

Gruppe 685

686

Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland

Zuschüsse an Gesellschaften des privaten Rechts, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine, soweit es sich nicht um öffentliche oder private Unternehmen oder um öffentliche sowie um soziale oder ähnliche Einrichtungen handelt (siehe Zuordnungshinweise zu den Gruppen 682, 683, 684, 685 und Nr. 2.3.3 VV-‍BayHS)

Hierunter fallen insbesondere Zuschüsse an Private zur Förderung von Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie die allgemeine Wirtschaftsförderung, die keinem einzelnen Unternehmen zukommt (wie zum Beispiel Messen und Ausstellungen).

Ferner sind hier zu veranschlagen die Zuschüsse an Wirtschafts- und Berufsvertretungen (wie zum Beispiel Kammern und Kassenärztliche Vereinigungen).

Gruppe 686

687

Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland

Beiträge und sonstige Zuschüsse an Organisationen und Einrichtungen im Ausland, zum Beispiel

  • Einrichtungen der Vereinten Nationen
  • Wissenschaftliche Verbände und Vereine

Sonstige Zuschüsse an ausländische Staaten, zum Beispiel

  • Leistungen aus Globalverträgen (Wiedergutmachung)

Geschäftsauslagen bei den Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln im Ausland

Devisenausgleichszahlungen

Gruppe 687

689

Sonstige Ausgaben an die EU

Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht

Gruppe 689

69

Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen

Unter Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen, werden solche Zuweisungen und Zuschüsse verstanden, die – ebenso wie die Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen – für mindestens einen der Beteiligten (Zahlerinnen und Zahler oder Empfängerinnen und Empfänger) eine Zu- oder Abnahme seines Vermögens darstellen. Als Vermögen in diesem Sinn ist das Reinvermögen, also das Sach- oder Geldvermögen abzüglich der Schulden zu verstehen. Es ist nicht relevant, ob einer der Beteiligten den einzelnen Zuschuss als laufende Ausgabe oder Einnahme betrachtet.

Nicht in die Obergruppe 69 gehören Zahlungen, deren Ziel es ist, das laufende Einkommen, den Verbrauch (siehe Obergruppen 63, 68) oder gezielt die Investitionstätigkeit (siehe Obergruppen 88, 89) zu erhöhen.

Nach der vorstehenden Definition rechnen zu den Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen, alle Zahlungen, die

  • zur Verbesserung der Wirtschafts- und Produktionsstruktur beitragen, jedoch keine Zuschüsse für Investitionen darstellen,
  • als Entschädigungen für erlittene Vermögensschäden an bestimmte Bevölkerungsgruppen oder Institutionen gezahlt werden, wie zum Beispiel Tierseuchenverluste, für Sprengschäden, für Übungsschäden, an Unfallgeschädigte, für Katastrophenschäden, Unwetterschäden und so weiter; Beträge geringen Umfangs für Sachschäden sind den Gruppen 532 bis 546 zuzuordnen,
  • die Vermögensbildung der Bevölkerung zum Ziel haben, wie zum Beispiel Abwrackprämien und -hilfen, Stilllegungsprämien, Sparprämien, Abfindungsgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus.

Obergruppe 69

691

Vermögensübertragungen an Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen

Gruppe 691

692

Vermögensübertragungen an Länder, soweit nicht Investitionszuweisungen

Gruppe 692

693

Vermögensübertragungen an Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit nicht Investitionszuweisungen

Gruppe 693

697

Vermögensübertragungen an Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse

Gruppe 697

698

Vermögensübertragungen an Sonstige im Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse

Gruppe 698

699

Vermögensübertragungen an Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse

Gruppe 699

7

Baumaßnahmen

Eigene Baumaßnahmen, Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten, Erwerb von Grundvermögen für diese Zwecke nur, soweit nicht bei Obergruppe 82 veranschlagt oder aus dem Grundstock zu leisten

Baumaßnahmen des Hochbaues

Baumaßnahmen des Bauingenieurwesens

Baumaßnahmen des Wasserwesens

Baumaßnahmen des Eisenbahnwesens

Baumaßnahmen des Straßenbauwesens

Baumaßnahmen des Stadtbauwesens

Baumaßnahmen der Landespflege

Eingeschlossen sind zum Beispiel

  • Rohbau und Ausbau, wie zum Beispiel Innen- und Außenanstrich, Glaserarbeiten, Tischlerarbeiten
  • alle dauerhaften Einbauten und Ausstattungen, die normalerweise vor dem Bezug oder der Ingebrauchnahme installiert werden, zum Beispiel Öfen, Herde, Zentralheizung, Gasleitung, elektrische Anlagen
  • alle dauerhaften und unbeweglichen Ausstattungen, die ein wesentlicher Bestandteil dieser Bauten sind
  • alle Baunebenkosten, wie Leistungen von Architekten und Ingenieuren, Behördenleistungen, Grundsteinlegungen, Richtfeste und so weiter

Hauptgruppe 7

70 bis 74

Staatlicher Hochbau

Zu den Obergruppen 71 bis 77:

Jede Baumaßnahme erhält eine fünfstellige Titelnummer.

Die Unterscheidung der einzelnen Baumaßnahmen erfolgt in der 4. Stelle; eine eventuell erforderliche Aufteilung einer Baumaßnahme in Bauabschnitte erfolgt in der 5. Stelle der Titelnummer, zum Beispiel:

710 01 Neubau Dienstgebäude A

710 11 Umbau Institutsgebäude B

710 21 Erweiterungsbau Ämtergebäude C Bauabschnitt I

710 22 Erweiterungsbau Ämtergebäude C Bauabschnitt II

710 31 Neubau Dienstgebäude D

bis

710 69

anschließend

711 01

711 11

Obergruppen
70 bis 74

701

Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

Hochbaumaßnahmen mit Gesamtkosten bis zu 3 000 000 Euro.

Gruppe 701

702

Grundlegende Erneuerung und Sanierung von Kanal-, Schachtbau- und Abwasseranlagen

Gruppe 702

710 bis 749

Staatlicher Hochbau mit Gesamtkosten von mehr als 3 000 000 Euro je Maßnahme

Die Festlegung der Gruppen in der 3. Stelle erfolgt im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Staatsministerium.

Gruppen
710 bis 749

75 bis 77

Staatlicher Straßen- und Brückenbau

Siehe Erläuterungen zu Obergruppen 70 bis 74

Obergruppen
75 bis 77

750 bis 779

Staatlicher Straßen- und Brückenbau

Gruppen
750 bis 779

78

Staatlicher Wasserbau

Obergruppe 78

780 bis 789

Staatlicher Wasserbau

Gruppen
780 bis 789

79

Sonstige Baumaßnahmen

Obergruppe 79

790 bis 799

Sonstige Baumaßnahmen

Unter anderem auch Baunebenkosten für Baumaßnahmen des Bundes.

Gruppen
790 bis 799

8

Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Die Zuordnung von beweglichen Sachen zu Investitionsgütern ist unter anderem abhängig von der Nutzungsdauer der Sache und einer Wertgrenze für den Beschaffungsfall.

Die Nutzungsdauer soll mehr als ein Jahr betragen; die Wertgrenze ist für die einzelnen Arten von Sachen besonders festgelegt. Nur bei Überschreitung dieser Wertgrenze gilt der Beschaffungsfall als Investition.

Ausgaben für die Ausübung von Erwerbsoptionen (Ausgaben für Leasingraten siehe Erläuterungen zu Gruppe 518)

Hauptgruppe 8

81

Erwerb von beweglichen Sachen

Bewegliche Anlagegüter (Ausrüstungen), die aus der industriellen und handwerklichen Produktion – mit Ausnahme der baugewerblichen Produktion – kommen

Erwerb von beweglichen Sachen mit einem Wert von mehr als 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Ausnahmen sind in den Gruppen gesondert angeführt

Obergruppe 81

811

Erwerb von Fahrzeugen

Beim Erwerb von Fahrzeugen besteht keine Wertgrenze. Es zählen dazu alle fertiggestellten

Land- und Schienenfahrzeuge (auch Fahrräder)

Wasserfahrzeuge

Luftfahrzeuge

Gruppe 811

812

Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen

Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie von sonstigen beweglichen Sachen und Tieren über 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf; Beschaffungen bis zu 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) im Einzelfall siehe Hauptgruppe 5

Zu den Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen siehe Gruppe 511

Zu den sonstigen beweglichen Sachen gehören zum Beispiel

  • Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken
  • Dienstkleidung

Gruppe 812

813

Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten bei beweglichen Sachen

Gruppe 813

82

Erwerb von unbeweglichen Sachen

Obergruppe 82

821

Erwerb von unbeweglichen Sachen, soweit nicht Gruppen 822 und 823

Ankauf von bebauten Grundstücken für verschiedene Zwecke

Entschädigung für Landbeschaffung, Abfindungen, Renten für Abtretungen von bebauten Grundstücken

Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb von bebauten Grundstücken, zum Beispiel Auflassung, Grundbucheintragung, Grundstückstaxen, Grunderwerbsteuer

Ausgaben für den Erwerb von beschränkt dinglichen Rechten an bebauten Grundstücken

Gruppe 821

822

Erwerb von unbebauten Grundstücken

Ankauf von unbebauten Grundstücken für verschiedene Zwecke, zum Beispiel Forstgrundstücke, Pflanzungen, Obstgärten

Entschädigungen für Landbeschaffung, Abfindungen, Renten für Abtretungen von unbebauten Grundstücken

Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb von unbebauten Grundstücken, zum Beispiel Auflassung, Grundbucheintragung, Grundstückstaxen, Grunderwerbsteuer

Ausgaben für den Erwerb von beschränkt dinglichen Rechten an unbebauten Grundstücken

Gruppe 822

823

Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten sowie Erwerb von privat vorfinanzierten unbeweglichen Sachen

Raten für den Erwerb von privat vorfinanzierten Straßen

Gruppe 823

83

Erwerb von Beteiligungen und dergleichen

Erwerb von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen, von Forderungen und Anteilsrechten an Unternehmen, Ausgaben für die Heraufsetzung des Kapitals von Unternehmen, Erwerb von Aktien, Pfandbriefen und anderen Wertpapieren

Obergruppe 83

831

Erwerb von Beteiligungen und dergleichen im Inland

Gruppe 831

836

Erwerb von Beteiligungen und dergleichen im Ausland

Gruppe 836

85

Darlehen an öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS

Obergruppe 85

851

Darlehen an Bund

Gruppe 851

852

Darlehen an Länder

Gruppe 852

853

Darlehen an Gemeinden und Gemeindeverbände

Gruppe 853

854

Darlehen an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS

Gruppe 854

856

Darlehen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit

Gruppe 856

857

Darlehen an Zweckverbände

Gruppe 857

86

Darlehen an sonstige Bereiche

Obergruppe 86

861

Darlehen an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 2.3.3 VV-BayHS

Gruppe 861

862

Darlehen an private Unternehmen

Gruppe 862

863

Darlehen an Sonstige im Inland

Gruppe 863

866

Darlehen an Ausland

Gruppe 866

87

Inanspruchnahme aus Gewährleistungen

Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Bürgschafts-, Garantie- oder sonstigen Gewährleistungsverträgen

Obergruppe 87

871

Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Gewährleistungen an das Inland

Gruppe 871

876

Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Gewährleistungen an das Ausland

Gruppe 876

88

Zuweisungen für Investitionen an öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS

Zu Obergruppen 88 und 89:

Zuweisungen für Investitionen sind Ausgaben, die nach ihrer Zweckbestimmung zur Finanzierung folgender Investitionsausgaben bestimmt sind: Bauten, Erwerb von beweglichem und sonstigem unbeweglichem Vermögen und andere Investitionsausgaben im Sinne der Hauptgruppen 7 und 8.

Obergruppe 88

881

Zuweisungen für Investitionen an Bund

Gruppe 881

882

Zuweisungen für Investitionen an Länder

Gruppe 882

883

Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände

Gruppe 883

884

Zuweisungen für Investitionen an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 2.3.2 VV-BayHS

Gruppe 884

886

Zuweisungen für Investitionen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit

Gruppe 886

887

Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände

Gruppe 887

89

Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche

Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 88

Obergruppe 89

891

Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ siehe Nr. 2.3.3 VV-BayHS

Gruppe 891

892

Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen

Gruppe 892

893

Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland

Wohnungsbauprämien

Gruppe 893

894

Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 2.3.3 VV-BayHS

Gruppe 894

896

Zuschüsse für Investitionen an Ausland

Gruppe 896

9

Besondere Finanzierungsausgaben

Hauptgruppe 9

91

Zuführungen an Rücklagen, Fonds und Stöcke

Zuführungen an Rücklagen und andere Vermögensbestände (Fonds, Stöcke und so weiter)

Obergruppe 91

912

Zuführungen an Betriebsmittelrücklage

Gruppe 912

915

Zuführungen an Konjunkturausgleichsrücklage

Gruppe 915

916

Zuführungen an Fonds und Stöcke

Gruppe 916

919

Zuführungen an sonstige Rücklagen

Gruppe 919

96

Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren

Nachweis der Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren

Obergruppe 96

97

Globale Mehr- und Minderausgaben

Obergruppe 97

971

Globale Mehrausgaben

Ausgaben, die zwar erwartet werden, aber noch nicht nach Zwecken getrennt veranschlagt werden können

Gruppe 971

972

Globale Minderausgaben

Zum Ausgleich des Haushaltsplans vorgesehene globale Einsparungen

Gruppe 972

98

Haushaltstechnische Verrechnungen

Obergruppe 98

981

Verrechnungen zwischen Kapiteln

Siehe Erläuterungen zu Gruppe 381

Gruppe 981

982

Durchlaufende Posten

Siehe Erläuterungen zu Gruppe 382

Gruppe 982

989

Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen

Gruppe 989


1
soweit dieser getrennt erfasst wird; soweit keine getrennte Erfassung erfolgt, sind die Mittel im Rahmen der Schwerpunktveranschlagung (in der Regel bei Gruppe 517) zuzuordnen

Anhang 2

Anlage 4

Funktionenplan (GPl) mit Zuordnungshinweisen

0

Allgemeine Dienste

Hauptfunktion 0

01

Politische Führung und zentrale Verwaltung

Oberfunktion 01

011

Politische Führung

Beauftragte in besonderen Angelegenheiten, zum Beispiel

  • Landesbeauftragter für den Datenschutz
  • Rechnungshöfe und Prüfungsämter als nachgeordnete Dienststellen der Rechnungshöfe

Regierung und Ministerien

  • Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben sowie die entsprechenden Einnahmen, die in der Regel für die jeweilige oberste Landesbehörde veranschlagt sind, soweit sie nicht anderen Funktionen zuzuordnen sind, zum Beispiel Gruppen 441 bis 443 der Oberfunktion 84. Andere Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke und so weiter sind gegebenenfalls den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen. In gleicher Weise ist bei den „Allgemeinen Bewilligungen” zu verfahren.

Gemeinsame Einrichtungen wie zum Beispiel

  • Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz sowie Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder

Vertretungen der Länder beim Bund und bei der Europäischen Union

Volksvertretungen, zum Beispiel

  • Bayerischer Landtag
  • Fraktionen
  • Ausgaben für Wahlen und Volksabstimmungen
  • Mitglieder des Europäischen Parlaments
  • Parlamentarische Vereinigungen

Durchführung des Gesetzes über die politischen Parteien (Wahlkampfkostenpauschale)

Funktion 011

012

Innere Verwaltung

Bezirksregierungen, Regierungspräsidenten, Landratsämter, Kreisämter

Landesverwaltungsamt

  • Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben sowie die entsprechenden Einnahmen. Andere Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke und so weiter sind gegebenenfalls der ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktion zuzuordnen.
  • Anteilige Verwaltungsausgaben sind den entsprechenden Funktionen zuzuordnen, zum Beispiel für den Statistischen Dienst (Funktion 014).

Zentrale Beschaffungsstellen

Disziplinarangelegenheiten

Fortbildungsmaßnahmen für Bedienstete, besondere Bildungseinrichtungen (zum Beispiel Bundesakademie für öffentliche Verwaltung)

Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstellen, soweit sie gesondert veranschlagt sind (vergleiche auch Funktion 062)

Funktion 012

013

Informationswesen

Nachrichten und Informationen für Zwecke der politischen Führung, Öffentlichkeitsarbeit, zum Beispiel

  • Unterrichtung der Bevölkerung über wirtschaftspolitische Fragen, steuerliche Maßnahmen, Angelegenheiten der Gesundheitspolitik, Verkehrspolitik und so weiter durch Presse, Rundfunk, Fernsehen, Internet/soziale Medien und sonstige Publikationsmittel

(Fachinformationen und Fachveröffentlichungen sind der für den betreffenden Aufgabenbereich vorgesehenen Funktion zuzuordnen).

Funktion 013

014

Statistischer Dienst

Statistische Landesämter

Funktion 014

015

Zivildienst

Zivildienst für anerkannte Kriegsdienstverweigerer, zum Beispiel

  • Ausgaben für Dienstleistende
  • Kostenbeiträge der Einrichtungen und Träger für die Dienstleistungen der Dienstpflichtigen

Funktion 015

016

Hochbauverwaltung

Soweit als besondere Behörden und Einrichtungen im Haushaltsplan veranschlagt (einschließlich nicht ausgliederbarer tiefbautechnischer Büros oder Abteilungen), zum Beispiel Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Auftragsweise Durchführung von Bauaufgaben durch die Länder (nicht enthalten: ausgliederbare Straßenbauverwaltung, vergleiche Funktion 711)

Funktion 016

018

Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, soweit nicht unter Funktionen 038, 039, 048, 058, 068, 118 und 138

Sämtliche Ausgaben und Einnahmen für Versorgung einschließlich Beihilfen, Fürsorgeleistungen und Unterstützungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und deren Hinterbliebene

Funktion 018

019

Sonstige allgemeine Staatsaufgaben

Rechenzentren

(Rechenzentren einzelner Verwaltungen oder Einrichtungen sind den entsprechenden Funktionen zuzuordnen)

Sachverständigenrat

Funktion 019

02

Auswärtige Angelegenheiten

Oberfunktion 02

021

Auslandsvertretungen (nur Bund)

Funktion 021

022

Internationale Organisationen

(Sonstige Zuschüsse, Förderbeiträge oder Mitgliedsbeiträge – im engeren Sinn – an internationale Organisationen sind entsprechend ihrer Funktion den übrigen Bereichen zuzuordnen.)

Funktion 022

023

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Beteiligungen, Beiträge und Zuschüsse an besondere Organisationen und Dienststellen, zum Beispiel

  • Regionale Entwicklungsbanken und -fonds
  • Einrichtungen, Entwicklungsprogramme und Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen
  • Internationale Familienplanungsföderation (IPPF)
  • Entwicklungsfonds der Europäischen Union
  • Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
  • Einrichtungen der Weltbankgruppe, insbesondere Internationale Entwicklungsorganisation (IDA)

Förderung von Entwicklungsländern durch wirtschaftliche, finanzielle und sonstige Hilfsmaßnahmen, zum Beispiel

  • berufliche Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Entwicklungsländer
  • bilaterale Technische Zusammenarbeit (TZ)
  • entwicklungs-, sozial- und gesellschaftspolitische Maßnahmen, Sozialstrukturhilfe, Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft
  • bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit (FZ)
  • Ernährungssicherungsprogramme in den Entwicklungsländern
  • entwicklungsorientierte Not- und Übergangshilfe

Funktion 023

024

Auslandsschulwesen und kulturelle Angelegenheiten im Ausland

Förderung deutscher Schulen im Ausland und internationaler Schulen

Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland, zum Beispiel

  • Deutscher Akademischer Austauschdienst
  • Institut für Auslandsbeziehungen
  • Goethe-Institut

Funktion 024

029

Sonstige auswärtige Angelegenheiten

Sonstige Aufgaben im Rahmen der internationalen Beziehungen, zum Beispiel

  • Ausgaben für Kommissionen, Arbeitsdelegationen
  • Teilnahme an Tagungen im Ausland

Zuschüsse an verschiedene Organisationen, zum Beispiel

  • Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde
  • Flüchtlingshilfeprogramme der Vereinten Nationen
  • humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland

Funktion 029

03

Verteidigung (nur Bund)

Oberfunktion 03

04

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Oberfunktion 04

042

Polizei

Behörden und Einrichtungen nach dem Gesetz über die Bundespolizei

Vollzugsorgane und -einrichtungen auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit

Funktion 042

043

Öffentliche Ordnung

Allgemeine öffentliche Ordnungsmaßnahmen, zum Beispiel

  • Glücksspielaufsicht
  • Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren

Funktion 043

044

Brandschutz

Maßnahmen und Einrichtungen der Länder für den Brandschutz

Funktion 044

045

Bevölkerungs- und Katastrophenschutz

Maßnahmen der Länder im Zusammenhang mit den Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes einschließlich des Verwaltungsaufwandes

Sonstige Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, soweit nicht bei den Funktionen 042 oder 044 zugeordnet, zum Beispiel

  • Kampfmittelbeseitigung
  • Rettungsdienste

Funktion 045

046

Wetterdienst

Einrichtungen und Maßnahmen auf dem Gebiet der Meteorologie, zum Beispiel

  • Europäisches Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage (EZMW)
  • Europäische Organisation zur Nutzung von meteorologischen Satelliten (EUMETSAT)
  • Flugwetterdienst
  • Klimagutachten

Funktion 046

047

Schutz der Verfassung

Landesämter für Verfassungsschutz

Funktion 047

048

Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Vergleiche Erläuterungen zu Funktion 018

Funktion 048

05

Rechtsschutz

Oberfunktion 05

051

Gerichte und Staatsanwaltschaften

Funktion 051

056

Justizvollzugsanstalten

Hierzu gehören auch:

  • Arbeitslosenversicherung der Inhaftierten
  • Gefängniskrankenhäuser

(nicht enthalten: Maßregelvollzug, vergleiche Funktion 312)

Funktion 056

058

Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich des Rechtsschutzes (nur Länder)

Vergleiche Erläuterungen zu Funktion 018

Funktion 058

059

Sonstige Rechtsschutzaufgaben

Besondere Aufgaben der Rechtspflege, zum Beispiel

  • überregionale Einrichtungen im Interesse von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung (Internationaler Seegerichtshof)
  • Deutsches Patent- und Markenamt/Europäische Patentorganisation
  • internationale Organisationen des Rechtswesens im Ausland (vergleiche auch Funktion 022)
  • Schiedsgerichte und sonstiges Schlichtungswesen

Funktion 059

06

Finanzverwaltung

Oberfunktion 06

061

Steuer- und Zollverwaltung

Landesfinanzverwaltung

Funktion 061

062

Schulden-, Vermögens- und sonstige Finanzverwaltung

Kassenverwaltungen, soweit als besondere Einrichtungen veranschlagt

Schuldenverwaltung der Länder, soweit besonders veranschlagt

Sonstige Angelegenheiten der Finanzverwaltung

Verteidigungslastenverwaltung

Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstellen, soweit Einrichtungen der Allgemeinen Finanzverwaltung (vergleiche auch Funktion 012)

Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister

Verwaltung des Grundvermögens, soweit nicht von anderen Bereichen wahrgenommen

Verwaltung des Kapitalvermögens und Sondervermögens, soweit nicht in Einzelfällen von anderen Bereichen wahrgenommen

Funktion 062

068

Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Finanzverwaltung

Vergleiche Erläuterungen zu Funktion 018

Funktion 068

1

Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten

Hauptfunktion 1

11/12

Allgemeinbildende und berufliche Schulen

Unter den jeweiligen Schularten für öffentliche Schulen und Privatschulen sind auch die Ausgaben für Abendschulen und Einrichtungen des Fernunterrichts zuzuordnen. Einbezogen werden dort Ausgaben für Personal (einschließlich Vergütungen/Bezüge der Lehramtsreferendarinnen und Lehramtsreferendare sowie der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter; sofern eine Aufteilung nicht möglich ist, bei Funktion 129), die Schulunterhaltung, Bau- und andere Investitionen, für schulartspezifische Modellversuche, für Lehr- und Lernmittel, für schulische Betreuungsangebote.

(nicht enthalten: Auslandsschulen, vergleiche Funktion 024)

Oberfunktion 11/12

111

Unterrichtsverwaltung

Schulaufsicht

allgemeine Schulverwaltung

Schulplanung

nichtwissenschaftliche Prüfungsämter

Aufwendungen für Schul- und Elternbeiräte, Schülervertretungen

Einrichtungen für die Entwicklung von Lehrplänen, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen

Funktion 111

112

Öffentliche Grundschulen

Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft mit angegliedertem Schulkindergarten, angegliederter Vorklasse (die Grundschulen umfassen grundsätzlich die Klassen 1 bis 4, in einigen Ländern die Klassen 1 bis 6)

Funktion 112

113

Private Grundschulen

Grundschulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 112

Funktion 113

114

Öffentliche weiterführende allgemeinbildende Schulen (ohne Sonderschulen/Förderschulen)

Weiterführende allgemeinbildende Schulen in öffentlicher Trägerschaft,

zum Beispiel

  • Mittelschulen
  • kombinierte Grund- und Mittelschulen (auch Grundschulen mit angeschlossener Orientierungsstufe)
  • kombinierte Mittel- und Realschulen
  • Realschulen
  • Gymnasien
  • Integrierte und additive Gesamtschulen (auch Gesamtschulen mit angeschlossener Grundschule, mit und ohne angeschlossener gymnasialer Oberstufe)
  • Schulformunabhängige Orientierungsstufe (nur selbständige Einrichtungen, die keiner anderen Schulart angeschlossen sind)

Funktion 114

115

Private weiterführende allgemeinbildende Schulen (ohne Sonderschulen/ Förderschulen)

Weiterführende allgemeinbildende Schulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 114

Funktion 115

118

Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Schulen (nur Länder)

Vergleiche Erläuterungen zu Funktion 018

Funktion 118

124

Öffentliche Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs

Sämtliche Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs in öffentlicher Trägerschaft, wie Sonderschulen/Förderschulen für seh-, körper-, geistig- und lernbehinderte Menschen sowie für Hörgeschädigte und für Erziehungshilfe, Schulen für sprachbehinderte Menschen, Schulen für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung, auch Sonderschulen/Förderschulen mit angegliederten schulvorbereitenden Einrichtungen

(nicht enthalten: öffentliche berufliche Sonderschulen/Förderschulen, vergleiche Funktion 127; Ausgaben für den integrativen Unterricht von behinderten Menschen an öffentlichen Grundschulen und öffentlichen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, vergleiche Funktionen 112 und 114; Sonderkindergärten gemäß SGB VIII, vergleiche Oberfunktion 27)

Funktion 124

125

Private Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs

Sämtliche Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 124

Funktion 125

127

Öffentliche berufliche Schulen

Berufliche Schulen in öffentlicher Trägerschaft, zum Beispiel:

  • Berufsschulen (einschließlich Berufsvorbereitungs- und Berufsgrundbildungsjahr)
  • Berufsaufbau-, Berufsfachschulen
  • Fachoberschulen
  • Fachgymnasien
  • Berufs- und technische Oberschulen
  • Berufs- und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen
  • Fachschulen aller Art (Fachschulen für Wirtschaft, Sozialpädagogik, Technik, Landwirtschaft, Gestaltung, Bibliothekare und so weiter, aber ohne Verwaltungsfachschulen)
  • Schulen des Gesundheitswesens
  • Berufliche Schulzentren (auch mit angegliederter gymnasialer Oberstufe)

(nicht enthalten: verwaltungsinterne Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst, vergleiche Oberfunktionen 01, 03, 04)

Funktion 127

128

Private berufliche Schulen

Berufliche Schulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 127

Funktion 128

129

Sonstige schulische Aufgaben

Nicht aufgliederbare Maßnahmen für allgemeinbildende und berufliche Schulen, zum Beispiel

  • schulartübergreifende Maßnahmen wie Förderung
  • des Schulsports
  • von Schulwettbewerben
  • des Schüler- und Lehrkräfteaustauschs
  • der Verkehrs- und Medienerziehung
  • Serviceeinrichtungen für Schulen wie
  • Medienzentren
  • Schulberatungsstellen
  • schulpsychologischer Dienst
  • Schullandheime
  • Lehramtsreferendarinnen und Lehramtsreferendare sowie Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, soweit nicht Funktionen 112 bis 115 oder 124 bis 128

(nicht enthalten: Schülerwohnheime, Förderung für Schülerinnen und Schüler in Form von individuellen Zuschüssen für Schulbücher, Klassenfahrten und anderen Ausgaben der Bildungsförderung, vergleiche Funktion 141)

Funktion 129

13

Hochschulen

Oberfunktion 13

132

Hochschulkliniken

Hierzu gehören auch:

Sonderforschungsbereiche an Hochschulkliniken

Funktion 132

133

Öffentliche Hochschulen und Berufsakademien

Hochschulen in öffentlicher Trägerschaft, zum Beispiel:

  • Universitäten
  • Technische Universitäten
  • Pädagogische und theologische Hochschulen
  • Sonderforschungsbereiche der Universitäten
  • Fernuniversitäten
  • Verwaltungsfachhochschulen der Länder (soweit nicht den für den betreffenden Fachbereich vorgesehenen Funktionen zugeordnet, vergleiche zum Beispiel Funktion 031)
  • Musikhochschulen
  • Hochschulen für bildende und darstellende Kunst
  • Hochschulen für Film und Gestaltung
  • Fachhochschulen
  • Duale Hochschulen

Berufsakademien in öffentlicher Trägerschaft, deren Abschluss einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist

(nicht enthalten: Universitäten der Bundeswehr, vergleiche Funktion 032; öffentliche Berufs- und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen, vergleiche Funktion 127)

Funktion 133

134

Private Hochschulen und Berufsakademien

Hochschulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 133

Berufsakademien in privater Trägerschaft, deren Abschluss einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist

(nicht enthalten: private Berufs- und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen, vergleiche Funktion 128)

Funktion 134

137

Deutsche Forschungsgemeinschaft

Nur Zahlungen von Bund und Ländern an die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) als Grund- oder Sonderfinanzierungen (für die Finanzierung des Normal- und Schwerpunktverfahrens, der Sonderforschungsbereiche und Forschergruppen, des Heisenberg-Programms, des Leibniz-Programms, der Habilitationsförderung, der Graduiertenkollegs, der Forschungszentren, der Exzellenzinitiative)

(nicht enthalten: mit DFG-Mitteln finanzierte Ausgaben der Hochschulkliniken, vergleiche Funktion 132; der Hochschulen, vergleiche Funktionen 133 und 134)

Funktion 137

138

Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Hochschulen (nur Länder)

Vergleiche Erläuterungen zu Funktion 018

Funktion 138

139

Sonstige Hochschulaufgaben

Studienberatung

Zuschüsse an Hochschul-Informations-System (HIS)

Hochschulrektorenkonferenz

Wissenschaftsrat

Stiftung für Hochschulzulassung

wissenschaftliche Prüfungsämter

zentrale Forschungsmittel für Hochschulen

Funktion 139

14

Förderung für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Weiter-bildungsteilnehmende und dergleichen

Oberfunktion 14

141

Förderung für Schülerinnen und Schüler

BAföG für Schülerinnen und Schüler

Stipendien für Schülerinnen und Schüler

Individuelle Zuschüsse an Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern für Schulbücher, Klassenfahrten und dergleichen

(nicht enthalten: Schülerbeförderung, vergleiche Funktion 145)

Funktion 141

142

Förderung für Studierende und wissenschaftlichen Nachwuchs

Förderung für Studierende:

  • BAföG für Studierende
  • Mittel der Hochbegabtenförderung
  • Zuschüsse an Studentenwerke
  • Zuschüsse an Stiftungen für die Hochbegabtenförderung
  • Individuelle Zuschüsse für den Studierendenaustausch
  • Landesämter für Ausbildungsförderung

Förderung für den wissenschaftlichen Nachwuchs:

  • Stipendien für Promovierende sowie Habilitierende
  • Stipendien für Aufbaustudiengänge
  • Individuelle Zuschüsse für den Wissenschaftleraustausch
  • Zuschüsse an Stiftungen für die Doktoranden- und Habilitandenförderung

Wohnraumförderung für Studierende:

  • Förderung der Errichtung und Unterhaltung von Wohnheimen und Wohnungen für Studierende
  • Betrieb landeseigener Wohnheime

Funktion 142

144

Förderung für Weiterbildungsteilnehmende

Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (sogenannte Meister-‍BAföG)

Funktion 144

145

Schülerbeförderung

Fahrtkostenzuschüsse an Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern

Ausgaben für die Schülerbeförderung (Zahlungen an Bus- oder andere Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs)

Funktion 145

15

Sonstiges Bildungswesen

(nicht enthalten: Jugendarbeit, Tageseinrichtungen für Kinder, vergleiche Oberfunktionen 26 und 27)

Oberfunktion 15

152

Volkshochschulen

Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter, zum Beispiel

  • Heimvolkshochschulen
  • Volkshochschulen

Funktion 152

153

Sonstige Weiterbildung (ohne Förderung für Teilnehmende)

Förderung der Durchführung einzelner Weiterbildungsmaßnahmen wie Informatik-, Sprach-, Rhetorik-, Schweiß-, Elektronik-, Umweltkurse

Spezielle Maßnahmen der Erwachsenen-, Frauen- und Seniorenbildung

Weiterbildungsmaßnahmen für Landfrauen oder andere spezielle Zielgruppen

Sprachkurse für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler

Überbetriebliche Lehrwerkstätten

Werkkunstschulen

Weiterbildungsstätten

Förderung von Ausbildungszentren der Handwerks-, Industrie- und Handelskammern

Sprachschulen (nicht als berufsbildende Schulen anerkannt)

Kulturpädagogische Einrichtungen

Landeszentralen für politische Bildung

(nicht enthalten: Schulen, vergleiche Oberfunktion 11/12; Musikschulen, vergleiche Funktion 185; verwaltungsinterne Schulen des öffentlichen Dienstes, vergleiche Oberfunktionen 01, 03, 04; Förderung der Jugendarbeit, Jugendbildungsstätten, vergleiche Funktion 261; Zuschüsse an Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Umschulungsmaßnahmen im Rahmen der Arbeitsmarktförderung, vergleiche Funktion 253; Volkshochschulen, vergleiche Funktion 152; Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte, vergleiche Funktionen 154 und 155; Rehabilitationsmaßnahmen, vergleiche Funktion 314)

Funktion 153

154

Ausbildung der Lehrkräfte

Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen

Förderung von Einrichtungen Dritter, zum Beispiel Studienseminare für die Ausbildung von Lehramtsreferendarinnen und Lehramtsreferendaren sowie Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern

(nicht enthalten: Hochschulen, vergleiche Oberfunktion 13; Vergütungen/Bezüge der Lehramtsreferendarinnen und Lehramtsreferendare sowie der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, vergleiche Oberfunktion 11/12)

Funktion 154

155

Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte

Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen Förderung von Einrichtungen Dritter, zum Beispiel

  • Fortbildungsstätten für Lehrkräfte
  • Fahrt- und andere Kostenerstattungen an Teilnehmerinnen und Teil-nehmer der Fortbildungsmaßnahmen

Funktion 155

16

Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen

Oberfunktion 16

162

Wissenschaftliche Bibliotheken, Archive, Fachinformationszentren

Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen

Förderung von Einrichtungen Dritter

(nicht enthalten: Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern, vergleiche Funktion 164)

Funktion 162

163

Wissenschaftliche Museen

Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen

Förderung von Einrichtungen Dritter

(nicht enthalten: Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern, vergleiche Funktion 164)

Funktion 163

164

Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern (ohne Deutsche Forschungsgemeinschaft)

Institutionelle Förderung von:

  • Helmholtz-Zentren
  • Instituten der Max-Planck- und Fraunhofer-Gesellschaft
  • Instituten der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz
  • Akademien der Wissenschaften

Funktion 164

165

Forschung und experimentelle Entwicklung

Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen

Förderung von Einrichtungen Dritter, zum Beispiel

  • Bundes-, Landes- und kommunale Forschungsanstalten
  • außerhalb der Rahmenvereinbarung Forschungsförderung geförderte Forschungsinstitute
  • Zuschüsse an die Institute der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen
  • Landwirtschaftliche Lehr- und Versuchsanstalten
  • Technologietransferstellen
  • Innovationsberatungsstellen
  • Geologische Landesämter
  • Materialprüfämter

Einzelmaßnahmen der Forschung und experimentellen Entwicklung gemäß der Systematik für die Analyse und den Vergleich wissenschaftlicher Programme und Haushalte (NABS 2007, Hrsg: Eurostat)

(nicht enthalten: Grundlagenforschung: mit Allgemeinen Hochschul-forschungsmitteln finanzierte FuE (Kapitel 12 der NABS), vergleiche Oberfunktion 13; Einzelmaßnahmen der Forschung und experimentellen Entwicklung im Bereich Verteidigung (Kapitel 14 der NABS), vergleiche Funktion 036)

Funktion 165

167

Zuschüsse an internationale wissenschaftliche Organisationen und zwischenstaatliche Forschungseinrichtungen

Institutionelle Zuschüsse an internationale wissenschaftliche Einrichtungen wie CERN, EMBL

Funktion 167

18/19

Kultur und Religion

(nicht enthalten: kulturelle Angelegenheiten im Ausland, vergleiche Funktion 024)

Oberfunktion 18/19

181

Theater

Theater, Opernhäuser

Förderung von Theaterfestivals

Kulturpreise für Theater

Durchführung gesondert veranschlagter Einzelmaßnahmen im Bereich Theater

Funktion 181

182

Musikpflege

Berufsorchester, soweit nicht Teil eines Theaters

Chöre

Musikhallen

Förderung von Musikfestspielen und Konzerten

Kulturpreise für Musik

Durchführung gesondert veranschlagter Einzelmaßnahmen im Bereich Musikpflege

Funktion 182

183

Museen, Sammlungen, Ausstellungen

Museen

Sammlungen

Permanente Kunstausstellungen

Heimat-, Literatur- und Musikarchive

Förderung einzelner Ausstellungen

Förderung der bildenden Künste

Arbeitsstipendien und Kunstpreise für bildende Künstler

Durchführung gesondert veranschlagter Einzelausstellungen

Funktion 183

184

Zoologische und botanische Gärten

Tierparks

Aquarien

Botanische Gärten

(nicht enthalten: Landschaftsparks, vergleiche Funktion 321)

Funktion 184

185

Musikschulen

Jugendmusikschulen

(nicht enthalten: berufsbildende Schulen, vergleiche Funktionen 127 und 128)

Funktion 185

186

Nichtwissenschaftliche Bibliotheken

Büchereien

Lesehallen

Jugend- und Wanderbüchereien

Einrichtungen des Bibliothekswesens

Musikbibliotheken

(nicht enthalten: wissenschaftliche Bibliotheken, wissenschaftliche Archive, vergleiche Funktion 162; Medienstellen der Schulen, vergleiche Funktion 129)

Funktion 186

187

Sonstige Kulturpflege

Kommunale Kinos

Kulturzentren

Sternwarten, soweit nicht Forschungseinrichtungen

Einrichtungen des Filmwesens

Einrichtungen der Heimatpflege

Institutionelle Förderung von Zirkussen

Institutionelle Förderung von Gesellschaften zur Pflege und Verbreitung des Werkes von Literaten

Filmförderung (Kino- und Fernsehfilm)

Förderung von Filmfestivals, Heimat-, Brauchtumsfesten und der Literatur

Literatur- und allgemeine Kunstpreise

Arbeitsstipendien für Schriftsteller

Durchführung gesondert veranschlagter Filmfestivals

(nicht enthalten: Dorf- und Gemeinschaftshäuser sowie Stadt- und Mehrzweckhallen, vergleiche Oberfunktion 43; Sporthallen, vergleiche Funktion 322; Sammlungen und Archive, vergleiche Funktionen 162, 163, 183, 186; Kunstschulen und ähnliche kulturpädagogische Einrichtungen, vergleiche Funktion 153; institutionelle Förderung von Gesellschaften, deren primäre Aufgabe es ist, spezielle Kultureinrichtungen wie Theater, Museen oder Archive zu betreiben, vergleiche Funktionen 181 bis 86)

Funktion 187

188

Verwaltung für kulturelle Angelegenheiten

Landesämter für Denkmalpflege

Verwaltung staatlicher Schlösser und Gärten

(nicht enthalten: Einrichtungen des Bibliothekswesens, vergleiche Funktion 186; Naturschutzverwaltung, vergleiche Funktion 331; Landesdenkmalämter und Verwaltungsstellen staatlicher Schlösser, wenn der Schwerpunkt bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung der Schlösser und Denkmale liegt, vergleiche Funktion 195)

Funktion 188

195

Denkmalschutz und -pflege

Einrichtungen, zum Beispiel

  • Schlösser und Burgen mit künstlerischer und historischer Bedeutung
  • Denkmale
  • Ausgrabungsstätten
  • Mahnmale und Gedenkstätten

Zuschüsse für die Erhaltung, die Restaurierung und den Wiederaufbau von Bau-, Boden- und Kunstdenkmalen

(nicht einzubeziehen: Schlösser, die als Gebäude für andere Einrichtungen dienen [zum Beispiel Forschungsinstitut, vergleiche Funktionen 162 bis 165; Weiterbildungsstätte, vergleiche Oberfunktion 15])

Funktion 195

199

Kirchliche Angelegenheiten

Zuschüsse an Religionsgemeinschaften

Förderung von Einzelmaßnahmen für religiöse Zwecke

(nicht enthalten: Zuschüsse an Religionsgemeinschaften für die Errichtung und Unterhaltung von Schulen, vergleiche Funktionen 112 bis 128; für Sozialeinrichtungen, vergleiche Oberfunktionen 23/24; für Gesundheitseinrichtungen, vergleiche Oberfunktion 31)

Funktion 199

2

Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik

Hauptfunktion 2

21

Verwaltung für soziale Angelegenheiten

Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden, Ämter und sonstigen Verwaltungsstellen und gegebenenfalls Bauten und Beschaffungen. Hierzu gehört auch die Erstattung von Verwaltungskosten.

Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke und so weiter sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen.

Oberfunktion 21

211

Verwaltungskostenerstattung SGB II (nur Bund)

Funktion 211

219

Sonstige Verwaltung für soziale Angelegenheiten

Versicherungsverwaltung (hierzu gehören auch Aufsichts- und Prüfungsämter für Sozialversicherung)

Sozialverwaltung, Sozialhilfeverband, Landeswohlfahrtsverband

Jugendverwaltung

Versorgungsverwaltung

Lastenausgleichsverwaltung

Wiedergutmachungsverwaltung

Funktion 219

22

Sozialversicherung einschließlich Arbeitslosenversicherung

Oberfunktion 22

221

Allgemeine Rentenversicherung (nur Bundesträger)

Funktion 221

222

Knappschaftliche Rentenversicherung (nur Bundesträger)

Funktion 222

223

Unfallversicherung

Aufwand des Bundes und der Länder als Träger der Unfallversicherung nach dem SGB V II

Fremdrenten in der Unfallversicherung

Zuschüsse an

  • die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft für die Unfallversicherung der Kleinbetriebe der See- und Küstenfischerei
  • die Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

Funktion 223

224

Krankenversicherung

Leistungen und Erstattungen an die Träger der Krankenversicherung (ohne knappschaftliche Krankenversicherung)

Funktion 224

225

Arbeitslosenversicherung (nur Bund)

Funktion 225

226

Alterssicherung der Landwirte (nur Bund)

Funktion 226

227

Pflegeversicherung

Leistungen und Erstattungen an die Träger der Pflegeversicherung

Funktion 227

229

Sonstige Sozialversicherungen

Zusatzversorgungskassen des Öffentlichen Dienstes

Zahlungen an Sonder- und Zusatzversorgungssysteme

Funktion 229

23

Familienhilfe, Wohlfahrtspflege und ähnlichem (ohne Leistungen nach dem SGB VIII)

Oberfunktion 23

231

Kindergeld, Kinderzuschlag

Funktion 231

232

Elterngeld, Erziehungsgeld und Mutterschutz

Funktion 232

233

Wohngeld

Funktion 233

235

Soziale Einrichtungen

Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen sowie Förderung von Einrichtungen Dritter, zum Beispiel

  • Einrichtungen für behinderte Menschen, für Wohnungslose, Pflegeeinrichtungen,
  • Einrichtungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge

(nicht enthalten: Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Kindertagesbetreuung, vergleiche Oberfunktionen 26 und 27; Einrichtungen der Kriegsopferversorgung, vergleiche Funktion 241)

Funktion 235

236

Förderung der Wohlfahrtspflege

Zahlungen an andere Träger der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege

(nicht enthalten: Zuschüsse für individuelle Hilfeleistungen, vergleiche Oberfunktion 28)

Funktion 236

237

Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

Funktion 237

24

Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen

Oberfunktion 24

241

Kriegsopferversorgung und -fürsorge und gleichartige Leistungen

Aufwendungen für Kriegsbeschädigte, Kriegshinterbliebene, ihnen gleichgestellte Personen und für Angehörige von Kriegsgefangenen nach

  • dem Bundesversorgungsgesetz
  • dem Häftlingshilfegesetz
  • dem Soldatenversorgungsgesetz
  • dem Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer

Einrichtungen der Kriegsopferversorgung

Ausgaben für die Kriegsopferfürsorge, zum Beispiel

  • Leistungen an Beschädigte und Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz, ihnen gleichgestellte Personen sowie an Angehörige von Kriegsgefangenen

Funktion 241

243

Lastenausgleich

Funktion 243

244

Wiedergutmachung

Entschädigungsleistungen für Opfer der nationalsozialistischen

Verfolgung nach dem Bundesentschädigungsgesetz und den

landesrechtlichen Vorschriften

Leistungen nach dem Rehabilitierungsgesetz

Sonstige Wiedergutmachungsleistungen zum Beispiel

  • Sicherung und Betreuung der Friedhöfe ehemaliger jüdischer Gemeinden
  • Stiftung 20. Juli 1944

Funktion 244

246

Vertriebene und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler

Aufnahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern

Maßnahmen zur Förderung der Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie Vertriebenen

Leistungen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie Vertriebene außerhalb der Sozialhilfe, zum Beispiel

  • Hilfen an deutsche Vertriebene im Ausland
  • Eingliederungshilfen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie für ehemalige politische Häftlinge
  • Entschädigungen an ehemalige Kriegsgefangene

(nicht enthalten: Kulturausgaben, vergleiche Oberfunktion 18/19; Sprachkurse, vergleiche Funktion 153)

Funktion 246

249

Sonstige Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen

Andere Aufgaben im Zusammenhang mit Folgen von Krieg und politischen Ereignissen, zum Beispiel

  • Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
  • Angelegenheiten der Suchdienste und der Deutschen Dienststelle (WASt)

Leistungen auf Grund des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes, zum Beispiel

  • Beseitigung deutscher Munition auf nicht bundeseigenen Liegenschaften
  • Nachversicherung nach § 99 AKG, Versorgungs- und Schadensersatzansprüche nach § 5 AKG

Stiftung für ehemalige politische Häftlinge

Heimkehrerstiftung

Unterstützung für deutsche Minderheiten in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa einschließlich nichteuropäischer Nachfolgestaaten der UdSSR

Funktion 249

25

Arbeitsmarktpolitik

Oberfunktion 25

251

Arbeitslosengeld II nach dem SGB II

Funktion 251

252

Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II

Funktion 252

253

Aktive Arbeitsmarktpolitik

Arbeits- und Berufsförderung von Jugendlichen

Förderung überregionaler Einrichtungen oder von Modelleinrichtungen Verbesserung der Beschäftigungssituation, zum Beispiel

  • durch berufliche Fortbildung und Umschulung von Arbeitskräften
  • durch Qualifizierungs- und Anpassungsmaßnahmen (zum Beispiel für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und andere Problemgruppen des Arbeitsmarktes)

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

Leistungen zur Eingliederung nach § 16 SGB II

(nicht enthalten: berufsvorbereitende Maßnahmen, das heißt Förderung der individuellen Aus- und Fortbildung in einem Beruf, vergleiche Funktion 153)

Funktion 253

259

Sonstige Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

Funktion 259

26

Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII (ohne Kindertagesbetreuung)

Oberfunktion 26

261

Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit

Leistungen gemäß §§ 11 und 12 gegebenenfalls in Verbindung mit §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern einschließlich Zuwendungen für Mitarbeiterfortbildung anderer Träger in diesem Bereich und einschließlich internationaler Zahlungsverpflichtungen (unter anderem Jugendwerke)

Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 11 und 12 gegebenenfalls in Verbindung mit §§ 82 und 83 SGB VIII

Funktion 261

262

Jugendsozialarbeit

Leistungen gemäß § 13 gegebenenfalls in Verbindung mit §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern einschließlich Leistungen des Bundes für Integrationsmaßnahmen

Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß § 13 SGB VIII

Funktion 262

263

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie

Leistungen gemäß §§ 14 bis 21 gegebenenfalls in Verbindung mit §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern

Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 14 bis 21 SGB VIII

Funktion 263

265

Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen

Leistungen gemäß §§ 27 bis 42 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern

Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 27 bis 42 SGB VIII

(nicht enthalten: Eingliederungshilfe nach dem SGB IX, vergleiche Funktion 283)

Funktion 265

266

Weitere Aufgaben der Jugendhilfe

Leistungen gemäß §§ 44 ff. SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern

Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 44 ff. SGB VIII einschließlich Kriseneinrichtungen und sozialpädagogischer Fortbildungsstätten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher und anderer Träger der Jugendhilfe

Funktion 266

27

Kindertagesbetreuung nach dem SGB VIII

Leistungen gemäß §§ 22 bis 26 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern

Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 22 bis 26 SGB VIII

Hierzu gehören auch:

  • Ausgaben zur Förderung von Kindern in Ländern, in denen Beitragsfreiheit in Kindertageseinrichtungen besteht (ganz oder teilweise)
  • Tagespflege durch Tagesmütter/Tagesväter

Oberfunktion 27

28

Soziale Leistungen nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem SGB IX

Zu den Leistungen nach dem SGB XII:

  • Hier werden auch solche Ausgaben nachgewiesen, die den Trägern der Sozialhilfe durch Zuschüsse an Träger der freien Wohlfahrtspflege entstehen, wenn diese Mittel zur Durchführung von individuellen Hilfeleistungen bestimmt sind.
  • Hier sind sämtliche Einnahmen im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII zuzuordnen.

(nicht enthalten: Zuwendungen nach dem SGB XII an Dritte zur institutionellen oder pauschalen Förderung, vergleiche Funktion 236)

Oberfunktion 28

281

Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

Funktion 281

282

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

Funktion 282

283

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem SGB IX

(nicht enthalten: Eingliederungshilfen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, vergleiche Funktion 265)

Funktion 283

284

Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII

Funktion 284

285

Weitere Leistungen nach dem SGB XII

Funktion 285

286

Leistungen nach dem SGB XII - nur Flächenländer

Soweit in Flächenländern eine Aufteilung der Leistungen nach dem SGB XII entsprechend der Funktionen 281 bis 285 nicht möglich ist.

Funktion 286

287

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Hier sind auch die Einnahmen in Form von Kostenbeiträgen, Erstattungen von Sozialleistungsträgern und Leistungen Unterhaltspflichtiger zuzuordnen.

Funktion 287

29

Sonstige soziale Angelegenheiten

Familienpolitische Programme

Schuldnerberatung

Leistungen an Opfer von Gewalttaten

Ausgleichsabgaben sowie Leistungen nach dem SGB IX (ohne Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach Teil 2 SGB IX, siehe Funktion 283)

Fahrgeldausfälle für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen

Nicht aufteilbare Maßnahmen zur Zuwanderung und Integration, soweit nicht anderen Fachaufgaben zuordenbar (zum Beispiel Funktion 246)

Nicht aufteilbare Maßnahmen der Gleichstellung/Gleichbehandlung, soweit nicht anderen Fachaufgaben zuordenbar

Hilfsmaßnahmen bei Naturkatastrophen

Oberfunktion 29

3

Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung

Hauptfunktion 3

31

Gesundheitswesen

Oberfunktion 31

311

Gesundheitsverwaltung

Funktion 311

312

Krankenhäuser und Heilstätten

Krankenhausfinanzierung, Förderung einzelner Einrichtungen der Krankenversorgung Maßregelvollzug

(nicht enthalten: Hochschulkliniken, vergleiche Funktion 132; Bundeswehrkrankenhäuser, vergleiche Funktion 032; Gefängniskrankenhäuser, vergleiche Funktion 056)

Funktion 312

313

Arbeitsschutz

Nicht enthalten sind Maßnahmen für die eigene Verwaltung, zum Beispiel personalärztliche Dienste, Arbeitsschutzbeauftragte

Funktion 313

314

Gesundheitsschutz

Allgemeine Maßnahmen, Gesundheits- und Verbraucherschutz (einschließlich Überwachung), Gesundheitseinrichtungen, zum Beispiel

  • Arznei- und Lebensmittelkontrolle
  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Sonstiges, zum Beispiel

  • Deutsches Müttergenesungswerk
  • Kongresse

Funktion 314

32

Sport und Erholung

Oberfunktion 32

321

Park- und Gartenanlagen

Bundes-/Landesgartenschauen

Kleinsiedlungs- und Kleingartenwesen

Spielplätze

Funktion 321

322

Sport

Sportamt (Einrichtungen der Stadtstaaten)

Sportanlagen und -einrichtungen, zum Beispiel

  • Freizeitsportanlagen
  • Schwimmbäder
  • Turn- und Sporthallen (ohne Schulturn- und -sporthallen, vergleiche Oberfunktion 11/12)

Allgemeine Förderung des Sports, zum Beispiel Zuwendungen an Sportverbände und -vereine

(nicht enthalten: Förderung des Schulsports, vergleiche Funktion 129)

Funktion 322

33

Umwelt- und Naturschutz

Oberfunktion 33

331

Umwelt- und Naturschutzverwaltung

Umweltverwaltung der Länder, zum Beispiel Landesanstalten für Immissionsschutz

Funktion 331

332

Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes

Maßnahmen im Bereich

  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Immissionsschutz
  • Chemikaliensicherheit und Gefahrstoffe
  • Strategien Klimaschutz, Emissionshandel
  • Umweltbildung
  • Gewässerschutz, soweit nicht Funktion 645
  • Bodenschutz, Untersuchung und Sanierung von Altlasten

Ausgaben für

  • Sachverständige und Fachbeiräte
  • internationale Zusammenarbeit
  • Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen
  • Messnetze und -programme
  • Veröffentlichungen
  • Mitgliedschaften

Förderung von Vereinen (institutionell) sowie von Projekten von Vereinen und Verbänden

(nicht enthalten: Ausgaben für Forschung und Entwicklung, vergleiche Funktion 165; Fachinformationszentren, vergleiche Funktion 162)

Funktion 332

34

Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz

Oberfunktion 34

341

Verwaltung für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz

Funktion 341

342

Maßnahmen der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes

Ausgaben für

  • Sachverständige und Fachbeiräte
  • internationale Zusammenarbeit
  • Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen
  • Untersuchungen zu Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen sowie des Strahlenschutzes
  • gesetzliche Ausgleichsansprüche
  • Beteiligung an internationalen Aktions- und Sanierungsprogrammen
  • End- und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle
  • staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen

Funktion 342

4

Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale Gemeinschaftsdienste

Hauptfunktion 4

41

Wohnungswesen, Wohnungsbauprämie

Oberfunktion 41

411

Förderung des Wohnungsbaues

Ausgleichszahlungen nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (sogenannte Fehlbelegungsabgabe)

Darlehen, Zuweisungen und Zuschüsse für zum Beispiel

  • Förderung des sozialen Wohnungsbaues
  • Wohnungsfürsorge für Verwaltungsangehörige
  • Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden

Rückflüsse aus Darlehen

Wohnungsbauunternehmen

Funktion 411

412

Wohnungsbauprämie/Vermögensbildung (nur Bund)

Funktion 412

419

Sonstiges Wohnungswesen

Sonstige Angelegenheiten des Wohnungswesens, zum Beispiel

  • Ausstellungen und Wettbewerbe
  • Beiträge an deutsche und internationale Verbände für das Wohnungswesen

Funktion 419

42

Geoinformation, Raumordnung und Landesplanung, Städtebauförderung

Oberfunktion 42

421

Geoinformation

Kataster- und Vermessungsverwaltung

Funktion 421

422

Raumordnung und Landesplanung

Aufgaben der Landesplanung und -entwicklung, Raumplanung und
-ordnung, zum Beispiel

  • Förderung von Beispielmaßnahmen zur Verwirklichung der Raumordnungsgrundsätze
  • Landesentwicklungsplan
  • Landschaftsplanung
  • Planungswettbewerbe
  • Regionalplanung
  • Zuschüsse und Beiträge an Verbände des Städtebaues und der Landes- und Raumplanung

Funktion 422

423

Städtebauförderung

Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch, zum Beispiel Finanzhilfen oder Ausgaben für

  • Baumaßnahmen (zum Beispiel Erneuerung ausgewählter denkmalswerter Gebäude und historischer Stadtkerne)
  • städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete
  • Versuchs- und Vergleichsbauvorhaben
  • Wohnumweltverbesserung und Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung

Funktion 423

43

Kommunale Gemeinschaftsdienste (ohne Straßenbeleuchtung, Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft)

Staatliche Förderung kommunaler Einrichtungen sowie eigene Einrichtungen der Stadtstaaten, soweit nicht anderen Bereichen zugeordnet (vergleiche Funktionen 043, 321 und 322, Oberfunktion 64, Funktion 726)

Oberfunktion 43

5

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Hauptfunktion 5

51

Verwaltung für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ohne Betriebsverwaltung)

Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden, Ämter und sonstigen Verwaltungsstellen und gegebenenfalls Bauten und Beschaffungen. Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke und so weiter sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen.

Oberfunktion 51

511

Verwaltung für Ernährung und Landwirtschaft

Agrarstrukturverwaltung, Verwaltung für Agrarordnung

Funktion 511

512

Forst-, Jagd- und Fischereiverwaltung

Forst-, Jagd- und Fischereiverwaltung, soweit nicht Teil des Forst-, Jagd- oder Fischereibetriebs (vergleiche Funktionen 531 und 532)

Funktion 512

52

Landwirtschaft und Ernährung

Oberfunktion 52

521

Agrarstruktur und ländlicher Raum

Maßnahmen gemäß dem aktuellen Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK), mit Ausnahme der wasserwirtschaftlichen und kulturbautechnischen Maßnahmen sowie der Küstenschutzmaßnahmen (vergleiche Funktionen 623 und 625).

Dorferneuerung

Flurbereinigung

Integrierte ländliche Entwicklung

Funktion 521

522

Einkommenstabilisierende Maßnahmen

Nationale Maßnahmen zur Marktstützung

EU-Marktordnungsmaßnahmen

Sonstiges, zum Beispiel

  • Absatzförderung
  • Beseitigung außergewöhnlicher Notstände in der Landwirtschaft
  • Beteiligung an Messen, Ausstellungen und Lehrschauen im In- und Ausland

Funktion 522

523

Landwirtschaftliche Produktion, Tiergesundheit und Ernährung

Ausgaben und Einnahmen für Versuchsgüter, Versuchsfelder und ähnliche Einrichtungen (nicht enthalten, soweit mit Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbunden; vergleiche Hauptfunktion 1)

Landwirtschaftliche Unternehmen, zum Beispiel

  • Domänen
  • Gärtnereien
  • Gutsbetriebe
  • Mustergüter
  • Versuchswirtschaften
  • Weingüter

Sonstiges, zum Beispiel

  • Beiträge und Zuschüsse an Verbände, Vereine und Einrichtungen im In- und Ausland
  • Bekämpfung der pflanzlichen und tierischen Schädlinge
  • pflanzliche Erzeugung
  • Tierzucht und Tierhaltung
  • Tiergesundheit und Tierschutz

Funktion 523

53

Forstwirtschaft und Jagd, Fischerei

Oberfunktion 53

531

Forstwirtschaft und Jagd

Forstbetriebe

Funktion 531

532

Fischerei

Fischereischutzboote

Förderung der Fischerei

Funktion 532

6

Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen

Hauptfunktion 6

61

Verwaltung für Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe und Dienstleistungen

Bergverwaltung

Wasserwirtschaftsverwaltung

Oberfunktion 61

62

Wasserwirtschaft, Hochwasser- und Küstenschutz

Oberfunktion 62

623

Wasserwirtschaft und Kulturbau

Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes”

Sonstige Maßnahmen

Funktion 623

624

Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken

Funktion 624

625

Küstenschutz

Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes”

Sonstige Maßnahmen

Funktion 625

63

Bergbau, verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe

Oberfunktion 63

631

Kohlenbergbau

Funktion 631

632

Sonstiger Bergbau

Funktion 632

634

Verarbeitende Industrie

Hilfen für die Werft- und Stahlindustrie

Nicht aufgeteilte Fördermaßnahmen des verarbeitenden Gewerbes

Funktion 634

635

Handwerk und Kleingewerbe

Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen des Handwerks und des Kleingewerbes, zum Beispiel

  • Auf- und Ausbau sowie Unterhaltung der betriebstechnischen und betriebswirtschaftlichen Beratungsstellen
  • Beratungsmaßnahmen für Existenzgründungen
  • Finanzierungshilfen für mittelständische gewerbliche Unternehmen

Funktion 635

638

Baugewerbe

Funktion 638

64

Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung

Oberfunktion 64

641

Kernenergie

Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen

Beiträge an die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO)

(nicht enthalten: Ausgaben für die End- und Zwischenlagerung, vergleiche Funktion 342)

Funktion 641

642

Erneuerbare Energieformen

Demonstrationsvorhaben zur rationellen Energiegewinnung und

-verwendung und zur Nutzung der erneuerbaren Energien

Funktion 642

643

Elektrizitätsversorgung

Funktion 643

644

Wasserversorgung

Funktion 644

645

Abwasserentsorgung

Funktion 645

646

Abfallwirtschaft

Abfallbeseitigung und -verwertung, zum Beispiel Deponien

Funktion 646

647

Straßenreinigung

Funktion 647

649

Sonstige Energie- und Wasserversorgung

Erdölversorgung

Förderung der Gaswirtschaft und sonstigen Energiegewinnung, zum Beispiel Bau von Ferngasleitungen und regionalen Erdgasleitungen

Bau von Kohleheizkraftwerken

Fernwärmeversorgung

Kohleveredelungsanlagen

Steinkohlenbevorratung zur Verbesserung der Energieversorgung in Krisenzeiten

Sonstige Maßnahmen der Energiewirtschaft, zum Beispiel

  • Beiträge an internationale Kommissionen oder Organisationen, Kongresse und so weiter
  • nicht aufgegliederte Fördermaßnahmen
  • Beiträge zu internationalen Rohstoffübereinkommen

Unternehmen, die mehrere Versorgungszweige umfassen

Sonstiges, zum Beispiel

  • Fernheizwerke
  • Maschinenzentralen

Funktion 649

65

Handel und Tourismus

Oberfunktion 65

651

Handel

Handel allgemein

  • Auf- und Ausbau von Betriebsberatungsstellen (Unternehmens- und Existenzgründungsberatungen)
  • Erfahrungsaustausch im Handel
  • Mittelstandsförderung zur Leistungssteigerung im Handel
  • Zwischenbetriebliche Vergleiche

Exportförderung, Auslandsmessen

  • Beteiligung an exportorientierten Messen, Weltausstellungen und so weiter
  • Pflege der Wirtschaftsbeziehungen zum Ausland, zum Beispiel
  • Außenwirtschaftsberatungen
  • Unterstützung von Außenhandelskammern

Märkte und Inlandsmessen

  • Beteiligungen und Zuschüsse an Messen und Ausstellungen im Inland
  • Förderung der Auslandswerbung für deutsche Messen und Ausstellungen und ähnlichem

Sonstiges, zum Beispiel

  • nicht aufgeteilte Fördermaßnahmen des Handels
  • Verbraucherberatungen und -vertretungen, soweit nicht anders zuordenbar

(nicht enthalten: Einrichtungen des kommunalen Marktwesens, vergleiche Oberfunktion 43)

Funktion 651

652

Tourismus

Förderung der Fremdenverkehrsverbände

Förderung des Hotel-, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes

Funktion 652

66

Geld- und Versicherungswesen

Oberfunktion 66

661

Banken und Kreditinstitute

Funktion 661

669

Sonstiges Geld- und Versicherungswesen

Versicherungen

Sonstiges,

zum Beispiel Internationaler Währungsfonds

Funktion 669

68

Sonstiges im Bereich Gewerbe und Dienstleistungen

Beiträge an internationale Organisationen mit Sitz im Ausland

Förderung des Normenwesens und der Gütekennzeichnung

Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH

Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen

nicht aufgeteilte Maßnahmen der allgemeinen Wirtschaftsförderung

Oberfunktion 68

69

Regionale Fördermaßnahmen

Regional begrenzte Förderprogramme des Bundes und der Länder

Einzeln veranschlagte oder objektbezogene Maßnahmen sind bei den entsprechenden Funktionen nachzuweisen.

Oberfunktion 69

691

Betriebliche Investitionen

Regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft durch Förderung der Rationalisierung, Modernisierung, Umstellung, Erweiterung und Ansiedlung gewerblicher Betriebe, zum Beispiel

  • betriebliche Investitionen in strukturschwachen Gebieten
  • Existenzgründungsprogramm in der gewerblichen Wirtschaft
  • Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen durch Ansiedlung, Erweiterung und Rationalisierung von Produktionsbetrieben

Funktion 691

692

Verbesserung der Wirtschafts- und Infrastruktur

Regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft

Strukturförderungsprogramme

Maßnahmen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

Funktion 692

7

Verkehrs- und Nachrichtenwesen

Hauptfunktion 7

71

Verwaltung des Verkehrs- und Nachrichtenwesens

Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden und Ämter und gegebenenfalls Bauten und Beschaffungen. Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke und so weiter sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen.

Oberfunktion 71

711

Verwaltung für Straßen- und Brückenbau

Straßenbauverwaltung, Straßenverwaltung

Funktion 711

712

Verwaltung für Wasserstraßen und Häfen

Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltungen des Bundes und der Länder

Funktion 712

719

Sonstige Verkehrs- und Nachrichtenverwaltung

Sonstige Verwaltungsbehörden

Funktion 719

72

Straßen

Oberfunktion 72

721

Bundesautobahnen

Funktion 721

722

Bundesstraßen

Darunter fallen auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen.

Funktion 722

723

Landesstraßen

Darunter fallen auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen.

Funktion 723

724

Kreisstraßen

Darunter fallen auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen.

Funktion 724

725

Gemeindestraßen

Darunter fallen auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen.

Funktion 725

726

Straßenbeleuchtung

Funktion 726

729

Sonstiger Straßenverkehr

Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr, zum Beispiel Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen zur Vermeidung von Verkehrsunfällen

Sonstige Maßnahmen für den Straßenverkehr und das Straßenwesen, zum Beispiel

  • Beschaffung von technischem und wissenschaftlichem Material
  • Veröffentlichungen

Funktion 729

73

Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt

Oberfunktion 73

731

Wasserstraßen und Häfen

Aus- und Neubau, Unterhaltung und Betrieb

  • der Wasserstraßen und ihrer Anlagen
  • von landeseigenen Häfen und Schifffahrtsanlagen

Besondere Einrichtungen, zum Beispiel

  • Lotseinrichtungen

Beteiligung an Bauvorhaben Dritter

Beteiligung der Länder am Ausbau von Schifffahrtsstraßen und Kanälen Schiffssicherheitsaufgaben (Erstattung der Kosten an die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation)

Zuweisungen an kommunale Baulastträger zum Ausbau ihrer Hafenanlagen

Hafenbetriebe, Umschlag- und Kaibetriebe

Funktion 731

732

Förderung der Schifffahrt

Funktion 732

74

Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr

Oberfunktion 74

741

Öffentlicher Personennahverkehr

Finanzhilfen nach dem Regionalisierungsgesetz, dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und landesgesetzliche Regelungen zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV/SPNV), zum Beispiel

  • Bau oder Ausbau von Verkehrswegen einschließlich Bau oder Ausbau von Betriebshöfen, zentralen Werkstätten, P+R-Plätzen und so weiter

Funktion 741

742

Eisenbahnen

Maßnahmen für Eisenbahnen, zum Beispiel

  • Abgeltung von Belastungen im Schienenverkehr
  • Darlehen und Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege
  • sonstige Zuschüsse

Funktion 742

75

Luftfahrt

Flugsicherung

  • Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (EUROCONTROL)
  • Flugsicherungsdienststellen in Grönland und Island
  • Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO)
  • Luftaufsichtsmaßnahmen auf Flugplätzen
  • Schutzmaßnahmen

Flughäfen und Luftverkehr Sonstiges, zum Beispiel

  • Maßnahmen und Einrichtungen zur Förderung der Luftfahrt

Oberfunktion 75

77

Nachrichtenwesen

Oberfunktion 77

771

Post und Telekommunikation

Funktion 771

772

Rundfunk und Fernsehen

Funktion 772

79

Sonstiges Verkehrswesen

Nicht aufgeteilte Maßnahmen zur allgemeinen Förderung des Verkehrs, zum Beispiel

  • Beiträge und Zuschüsse an nationale und internationale Vereine und Organisationen
  • Transrapid

Oberfunktion 79

8

Finanzwirtschaft

Einnahmen und Ausgaben für den Gesamthaushalt

Hauptfunktion 8

81

Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen

Die Verwaltung des Vermögens ist in der Regel Aufgabe der Finanz- und Vermögensverwaltung (vergleiche auch Funktion 062).

Oberfunktion 81

811

Grundvermögen

Grundvermögen, soweit die Grundstücke nicht dem Betrieb eines Wirtschaftsunternehmens oder einer anderen Funktion dienen und entsprechend veranschlagt sind, zum Beispiel

  • Baumaßnahmen
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Erwerb und Verkauf
  • Finanzierungskosten
  • Unterhaltung und Bewirtschaftung

Bebaute Grundstücke, zum Beispiel

  • Wohn- und Geschäftsgrundstücke

Grundstücksgleiche Rechte, zum Beispiel

  • Erbbaurechte
  • Erbpachtrechte
  • Nutzungsentschädigungen (Wassernutzungsgebühren und sonstige den Grundstücken gleichzuachtende Rechte)

Unbebaute Grundstücke, die von der Gebietskörperschaft selbst genutzt, vermietet oder verpachtet sind, zum Beispiel

  • Grundstücke, die zur Weiterveräußerung oder späteren Bebauung in eigener Regie bestimmt sind oder deren Verwendungszweck noch nicht feststeht
  • landwirtschaftlich genutzte Einzelgrundstücke (Äcker, Kleingärten, Obstländereien, Wiesen), soweit sie nicht den landwirtschaftlichen Betrieben zuzuordnen sind
  • sonstige Grundstücke, Teiche, Seen, Grünanlagen und so weiter

Funktion 811

812

Kapitalvermögen

Einnahmen und Ausgaben, die sich auf die Geldvermögensbestände beziehen und nicht zum Verwaltungsvermögen, Grundvermögen, Sondervermögen oder dem Vermögen der Wirtschaftsunternehmen gehören. Von den Geldvermögensbeständen in diesem Sinn umfasst sind Wertpapiere, Bankguthaben, sonstige Forderungen.

Beteiligungen an Wirtschaftsunternehmen, die nur der Kapitalanlage dienen

Erbschaften des Fiskus, soweit es sich nicht um Sachwerte handelt

Zinseinnahmen aus Darlehensgewährungen

Funktion 812

813

Sondervermögen

Vermögensbestände und Einrichtungen, die in der Form von Sondervermögen verwaltet oder bewirtschaftet werden und nicht nach ihrer Zweckbindung anderen Funktionen zugeordnet sind

Funktion 813

82

Steuern und Finanzzuweisungen

Oberfunktion 82

83

Schulden

Ausgaben und Einnahmen im Zusammenhang mit der Schuldenaufnahme

Oberfunktion 83

84

Beihilfen, Unterstützungen und Ähnliches

Dieser Oberfunktion sind Personalausgaben der Obergruppe 44 „Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen”, soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, zuzuordnen, die im Haushaltsplan oder in den Einzelplänen zentral veranschlagt sind und nicht nach Funktionen aufgeteilt werden können:

  • Gruppe 441 Beihilfen
  • Gruppe 443 Fürsorgeleistungen und Unterstützungen

Unter dieser Oberfunktion sind auch die Personalausgaben der Obergruppe 45 „Sonstige personalbezogene Ausgaben”, soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, nachzuweisen, die nicht nach einzelnen Funktionen aufgeteilt werden können.

Oberfunktion 84

85

Rücklagen

Allgemeine Rücklagen

Fonds, Stöcke

Spezielle Rücklagen, zum Beispiel zur Erfüllung bestimmter Aufgaben

Oberfunktion 85

86

Sonstiges

Einnahmen und Ausgaben verschiedener Art, die nicht einer bestimmten Funktion zugeordnet werden können

Oberfunktion 86

87

Abwicklung der Vorjahre

Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren gemäß Art. 25 BayHO sowie Übertragung von Überschüssen

Oberfunktion 87

88

Globalposten

Globale Mehrausgaben/-einnahmen

Globale Minderausgaben/-einnahmen

Verstärkungsmittel für Personalausgaben

Oberfunktion 88

89

Haushaltstechnische Verrechnungen

Dieser Oberfunktion sind die Ausgaben der Obergruppen 38 und 98 “Haushaltstechnische Verrechnungen” zuzuordnen.

Oberfunktion 89