Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 97 vom 04.03.2020

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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Satzung

Haushaltssatzung 2020 des Zweckverbandes Bayerische Landschulheime
– Träger öffentlicher Heimschulen in Bayern –
Körperschaft des öffentlichen Rechts, München

Bekanntmachung des Zweckverbandes Bayerische Landschulheime

vom 4. Februar 2020

Auf Grund der Art. 40 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 (GVBl. S. 555, 1995 S. 98, BayRS 2020-6-1-I), das zuletzt durch § 1 Abs. 43 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737) geändert worden ist, und der §§ 10, 18, 19, 20 und 22 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Bayerische Landschulheime – Träger öffentlicher Heimschulen in Bayern – Körperschaft des öffentlichen Rechts, München in der Fassung der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 3. Mai 2018 (AllMBl. S. 406) beschließt die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Bayerische Landschulheime folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 44 862 085 Euro
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 5 374 455 Euro
festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 Euro festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf 0 Euro festgesetzt.

§ 4

(1) Der Gesamtbedarf gemäß § 19 der Satzung des Zweckverbandes beträgt 31 411 765 Euro.
(2) Die Leistungen des Freistaats Bayern betragen gemäß § 19 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung
26 700 000 Euro.
(3) Die Leistungen der übrigen Mitglieder gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 der Zweckverbandssatzung betragen
4 711 765 Euro.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5 000 000 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.

Zweckverband Bayerische Landschulheime
– Träger öffentlicher Heimschulen in Bayern –
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Für die Verbandsversammlung

Der Verbandsvorsitzende

Karl Roth

Landrat des Landkreises Starnberg