Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 100 vom 10.02.2021

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Besetzung von Stellen der Schulleiterin/des Schulleiters (m/w/d)
im Bereich der staatlichen Gymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 27. Januar 2021, Az. V-BP5001.1-6 737

An folgenden Gymnasien ist zum 1. August 2021 die Stelle der Schulleiterin/des Schulleiters (m/w/d) zu besetzen:

  1. 1. Gregor-Mendel-Gymnasium Amberg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 690 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der/des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz.

  1. 2. Karl-von-Closen-Gymnasium Eggenfelden

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 750 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Niederbayern.

  1. 3. Gabrieli-Gymnasium Eichstätt

Die Schule ist ein Musisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 640 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule ist ein Gymnasium mit Internat und befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West.

  1. 4. Gymnasium Eschenbach

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 730 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der/des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz.

  1. 5. Reuchlin-Gymnasium Ingolstadt

Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 650 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West.

  1. 6. Kaspar-Zeuß-Gymnasium Kronach

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 610 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberfranken.

  1. 7. Hans-Leinberger-Gymnasium Landshut (Funktionsnummer 0110)

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 970 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule ist zugleich Dienstsitz des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Niederbayern.

  1. 8. Bernhard-Strigel-Gymnasium Memmingen

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Musisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 720 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben.

  1. 9. Vöhlin-Gymnasium Memmingen

Die Schule ist ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 770 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben.

  1. 10. Gertrud-von-le-Fort-Gymnasium Oberstdorf

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 510 Schülerinnen und Schüler). Das Gymnasium ist eine Eliteschule des Sports und führt Sportförderklassen. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben.

  1. 11. Gymnasium München Riem (Funktionsnummer 1020)

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule nimmt den Unterrichtsbetrieb zum Schuljahr 2022/23 mit den Jahrgangsstufen 5 bis 8 auf. Aus schulorganisatorischen Gründen soll die Schulleiterin/der Schulleiter (m/w/d) bereits zum August 2021 benannt werden. Die förmliche Bestellung erfolgt zum 1. August 2022 (zunächst Funktionsnummer 1020, Besoldungsgruppe A 15 + Z). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost.

  1. 12. Senefelder-Schule Treuchtlingen – Gymnasium

Die Senefelder-Schule Treuchtlingen ist eine kooperative Gesamtschule (Mittelschule, Realschule, Gymnasium). Das Gymnasium führt einen Naturwissenschaftlich-technologischen und einen Sprachlichen Zweig mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die gymnasiale Oberstufe steht in Kooperation mit dem Werner-von-Siemens-Gymnasium Weißenburg. Die ausgeschriebene Stelle beinhaltet auch die Leitung der Gesamtschule. Die Senefelder-Schule besuchen etwa 1 100 Schülerinnen und Schüler, wovon etwa 390 zur Mittelschule, etwa 440 zur Realschule und etwa 270 zum Gymnasium gehören. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken.

  1. 13. Gymnasium Veitshöchheim

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 650 Schülerinnen und Schüler) An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken.

  1. 14. Röntgen-Gymnasium Würzburg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 840 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken.

Ihre Aufgaben:

  • pädagogische und organisatorische Leitung der Schule
  • Personalführung und Personalentwicklung (Unterrichtseinsatz, Übertragung von Dienstaufgaben und Funktionstätigkeiten, Koordination der Fortbildung, Beurteilung)
  • Koordination der Schulentwicklung und des schulischen Qualitätsmanagements
  • Entwicklung des Schulprofils
  • Zusammenarbeit mit den schulischen Gremien
  • Kooperation mit den vorgesetzten Dienststellen sowie mit dem Aufwandsträger
  • Leitung der Verwaltungsgeschäfte
  • Vertretung der Schule nach außen

Unsere Erwartungen:

  • erfolgreiche Unterrichtstätigkeit
  • ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten
  • Erfahrungen in der Schulverwaltung und/oder Personalführung
  • Bewährung in unterschiedlichen Aufgabenfeldern des Schulwesens und umfassende Kenntnis der hier vorhandenen Problemstellungen
  • Erfahrungen in der Schulentwicklung
  • Bereitschaft zur Fortbildung in allen leitungsspezifischen Aufgabenfeldern
  • kommunikative und soziale Kompetenz
  • Innovationsbereitschaft
  • hohe Belastbarkeit
  • gründliche Kenntnis des Schul- und Dienstrechts
  • Identifikation mit dem Schulprofil

Es können sich Beamtinnen/Beamte (m/w/d; Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamtinnen/Beamte (m/w/d; Besoldungsgruppe A 14 und höher) an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen im Dienst des Freistaats Bayern mit der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamtinnen/Beamte (m/w/d; Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Bei Versetzungsanträgen von Schulleiterinnen bzw. Schulleitern sind die dienstlichen Belange der von ihnen geleiteten Schule zu berücksichtigen. Ein Wechsel in der Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass die Schulleiterin/der Schulleiter (m/w/d) Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

Die Funktion wird geprägt durch die Wahrnehmung sämtlicher Leitungsaufgaben, mithin die Ausübung der Dienstaufsicht und die Erfüllung der in Art. 57 Abs. 2 BayEUG übertragenen Aufgaben, das Tätigwerden als Behördenvorstand und Vorgesetzter aller Beamten und Arbeitnehmer der Schule (§ 24 Abs. 1 LDO) sowie die Vertretung der Schule nach außen (Art. 57 Abs. 3 BayEUG). Den Schwerpunkt der Tätigkeit der Schulleiterin/des Schulleiters (m/w/d) bildet somit die Wahrnehmung von Führungsaufgaben und von Personalverantwortung. Diesbezügliche Erfahrungen sind daher von Vorteil.

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten (m/w/d) geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber (m/w/d) für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

Lehrkräfte, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, derzeit noch keinen Dienst an der Zielschule leisten und bei denen die erfolgreiche Bewerbung mit einer Versetzung verbunden ist, müssen – sofern nicht bereits geschehen – möglichst zeitnah den erforderlichen Nachweis nach dem Masernschutzgesetz (§ 20 Abs. 9 IfSG) bei ihrer Schulleitung vorlegen; die Schulleitung übermittelt die Dokumentationshilfe, wie in Anlage 1 zum KMS vom 28. Februar 2020 dargestellt, ehestmöglich an das Staatsministerium, SG II-4, Bereich 1. Sollte der Nachweis derzeit nicht erbracht werden können, ist das Staatsministerium (SG II-4, Bereich 1) umgehend zu informieren. Legt eine Lehrkraft den Nachweis nicht vor, können die Versetzung und damit auch die Stellenbesetzung nicht vorgenommen werden. In diesem Fall ist das Staatsministerium ebenfalls umgehend zu informieren.

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit einer Stellungnahme über die/den für das Gymnasium zuständige/n Ministerialbeauftragte/n, an dem die Stelle ausgeschrieben ist (Zielschule), an das Staatsministerium weitergibt. Den Bewerbungen sind ein Abdruck der aktuellen periodischen Beurteilung oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. dazu Abschnitt A Nr. 4.5 der mit KMBek vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121) sowie mit KMS vom 16. April 2020, Az. II.5-BP4010.2/21/7, insoweit geänderten Beurteilungsrichtlinien) sowie Nachweise über besuchte Führungsfortbildungen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7)) beizulegen. Bewerberinnen und Bewerber, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, haben ebenfalls eine aktuelle Beurteilung vorzulegen. Der/dem Ministerialbeauftragten wird empfohlen, ihrerseits/seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.

In den Fällen, in denen die bzw. der für die Schule des Bewerbers zuständige Ministerialbeauftragte nicht für die Zielschule zuständig ist, informiert die Schulleitung diese/diesen durch die Übermittlung einer Kopie der Stellungnahme zu der Bewerbung.

Termin zur Vorlage der Bewerbung

bei der/beim zuständigen Ministerialbeauftragten zwei Wochen
und zur Vorlage beim Staatsministerium vier Wochen

nach Erscheinen der Ausschreibung.

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften bekannt zu geben; dies gilt auch für in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte.

Stefan Graf

Ministerialdirigent