Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 118 vom 17.02.2021

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): 863A09A57F5E67BE0C564DC78EAB4AB66B263A738B1611D5F9708DEE8CD13E5A

Stellenausschreibung

Ausschreibung einer Referentenstelle an der Regierung der Oberpfalz

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 4. Februar 2021, Az. III.6-BO8122.0/25/2

Die Stelle einer Referentin/eines Referenten (m/w/d) für das Sachgebiet 41 „Förderschulen“ an der Regierung der Oberpfalz ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 (Regierungsschuldirektorin/Regierungsschuldirektor) ist grundsätzlich möglich.

Es können sich staatliche bayerische Beamtinnen/Beamten (m/w/d) mit der Lehramtsbefähigung für Sonderpädagogik bewerben, die über eine mehrjährige Erfahrung im bayerischen Förderschuldienst, davon mindestens vier Jahre in einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 oder höher, aufweisen.

Der Referentin/Dem Referenten (m/w/d) sind im Wesentlichen folgende Aufgaben zugeordnet:

  • Dienst- und Fachaufsicht über ausgewählte Sonderpädagogische Förderzentren und Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, die Schule für Kranke und die Clearingstelle
  • Mitarbeit bei der Koordination der Klassenbildung, Personalplanung und dem Personaleinsatz, Datenverarbeitung und Schulorganisation
  • Fachfragen im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
  • Fachliche Beratung und Weiterentwicklung der Stütz- und Förderklassen
  • Sicherung der Qualität von Erziehung und Unterricht an Förderschulen durch Evaluation und Schulentwicklung
  • Fachfragen in Zusammenhang mit Multimedia an Förderschulen
  • Fachfragen in Zusammenhang mit dem Unterrichtsfach Sport an Förderschulen
  • Koordination und Organisation der Fachberatung für die Förderschulen im Regierungsbezirk
  • Weiterentwicklung der Sonderpädagogischen Förderzentren sowie der Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung auf der Grundlage des BayEUG
  • Zusammenarbeit mit privaten Trägern, fachliche Mitwirkung bei der Genehmigung privater Schulen, Genehmigung des notwendigen Schulaufwands privater Schulen

Vorausgesetzt werden:

  • Studium der Fachrichtung Verhaltensgestörtenpädagogik oder langjährige Erfahrung im Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung
  • fundierte Berufserfahrung im Rahmen der Schulleitung und Personalführung an Förderzentren
  • Kenntnisse in administrativen und verwaltungsinternen Strukturen der Schulverwaltung
  • ein überdurchschnittliches hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft
  • Team-, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit sowie Belastbarkeit

Wünschenswert sind:

  • umfassende Kenntnisse inklusiver Konzepte sonderpädagogischer Förderung und qualifizierte Kenntnisse und Erfahrungen in diesen zentralen Profilbildenden Handlungsfeldern moderner Sonderpädagogik
  • vertiefte, ausgewiesene EDV-Kenntnisse
  • vertiefte ASV Kenntnisse

Es wird erwartet, dass die Beamtin/der Beamte (m/w/d) Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

Die Stellen sind für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten. Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber (m/w/d) für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt.

Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt auf dem Dienstweg bei der für die Bewerberin/den Bewerber (m/w/d) zuständigen Regierung einzureichen.

Die Regierung legt alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.

Stefan Graf

Ministerialdirektor