Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 30 vom 13.01.2021

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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Verwaltungsvorschrift

97-B
  • Verkehrswesen
  • Öffentlicher Personennahverkehr

97-B

Änderung der Richtlinie zum Förderprogramm
Vorübergehende Erhöhung der Beförderungskapazitäten im Schülerverkehr
aufgrund der COVID-19-Pandemie

Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für
Wohnen, Bau und Verkehr sowie für Unterricht und Kultus

vom 7. Dezember 2020, Az. 62-3620-1-9

1.
Die Richtlinie zum Förderprogramm Vorübergehende Erhöhung der Beförderungskapazitäten im Schülerverkehr aufgrund der COVID-19-Pandemie vom 2. September 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 529) wird wie folgt geändert:
1.1
Nach Nr. 4.5 der Richtlinie wird folgende Nr. 4.6 eingefügt:
„4.6
Zuwendungsfähig sind nur zusätzliche Verkehrsleistungen an Schultagen zwischen dem 8. September 2020 und 26. März 2021.“
1.2
Nr. 6.4 wird wie folgt gefasst:
„6.4
1Die förderfähigen Kosten sind auf 4,00 Euro je Wagenkilometer oder einen Tageshöchstsatz von 300 Euro begrenzt. 2Es gilt der jeweils höhere Betrag. 3Über diesen Betrag hinausgehende Aufwendungen sind nicht förderfähig.“
1.3
Nr. 8.1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

1Förderanträge für Verstärkerleistungen, die im Zeitraum bis zum 31. Dezember 2020 erbracht werden, sind bis zum 30. November 2020 und für den Leistungszeitraum ab dem 1. Januar 2021 bis zum 31. Juli 2021 bei der Bewilligungsbehörde zu stellen, die über diese entscheidet.“

1.4
In Nr. 14 wird die Angabe „Dezember 2020“ durch die Angabe „August 2021“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 8. Dezember 2020 in Kraft.

Helmut Schütz

Ministerialdirektor

Herbert Püls

Ministerialdirektor