Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 361 vom 26.05.2021

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

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Verwaltungsvorschrift

7803.2-L
  • Wirtschaftsrecht
  • Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft
  • Organisation der Landwirtschaft
  • Landwirtschaftliches Beratungs-, Ausbildungs- und Schulwesen
  • Aus- und Fortbildung

7803.2-L

Änderung der Verwaltungsanweisung für die
Förderung der Qualifizierungen
von landwirtschaftlichen Unternehmerinnen und Unternehmern,
deren Betriebsangehörigen und Kooperationspartnern
im ländlichen Raum

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

vom 3. Mai 2021, Az. M6-7171-1/165

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Verwaltungsanweisung für die Förderung der Qualifizierungen von landwirtschaftlichen Unternehmerinnen und Unternehmern, deren Betriebsangehörigen und Kooperationspartnern im ländlichen Raum vom 4. Dezember 2020 (BayMBl. 2021 Nr. 8) wird wie folgt geändert:
1.1
Der Titel erhält folgende Fassung:

„Verwaltungsanweisung für die Förderung der Qualifizierungen von landwirtschaftlichen und hauswirtschaftlichen Unternehmerinnen und Unternehmern, deren Betriebsangehörigen und Kooperationspartnern im ländlichen Raum“.

1.2
In Satz 2 der Präambel werden die Wörter „für landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer“ ersetzt durch die Wörter „für landwirtschaftliche und hauswirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer“.
1.3
Nr. 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
1.3.1
In Spiegelstrich 2 werden die Wörter „von landwirtschaftlichen Unternehmen“ ersetzt durch die Wörter „von landwirtschaftlichen und hauswirtschaftlichen Unternehmen“.
1.3.2
In Spiegelstrich 3 werden die Wörter „von landwirtschaftlichen Unternehmen“ ersetzt durch die Wörter „von landwirtschaftlichen und hauswirtschaftlichen Unternehmen“.
1.4
Nr. 3 wird wie folgt geändert:
1.4.1
Satz 1 wird wie folgt gefasst:

1Begünstigte sind:

  • Landwirtschaftliche und hauswirtschaftliche Unternehmen (Betriebsleiter/-innen, Arbeitnehmer/-innen und mithelfende Familienangehörige), vorausgesetzt es handelt sich jeweils um kleine Unternehmen im Sinne von Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014,
  • Kooperationspartner von diesen Unternehmen, die deren Erwerbsmöglichkeit stärken und stabilisieren,
  • landwirtschaftliche und hauswirtschaftliche Unternehmen in Gründung.“
1.4.2
Satz 2 wird wie folgt gefasst:

2Es sind ausschließlich Unternehmen förderfähig, die unter die Definition kleiner Unternehmen im Sinne von Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 fallen.“

1.5
In Nr. 4.1 Satz 2 werden die Wörter „den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF)“ ersetzt durch die Wörter „den nachgeordneten Behörden“.
1.6
Nr. 5 wird wie folgt geändert:
1.6.1
In Satz 1 werden die Wörter „den ÄELF“ ersetzt durch die Wörter „den nachgeordneten Behörden“.
1.6.2
In Satz 5 werden die Wörter „die ÄELF“ ersetzt durch die Wörter „die nachgeordneten Behörden“.
1.6.3
In Satz 6 wird das Wort „sendet“ durch das Wort „senden“ und die Wörter „das ÄELF“ durch die Wörter „die nachgeordneten Behörden“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 3. Mai 2021 in Kraft.

Hubert Bittlmayer

Ministerialdirektor