Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 370 vom 02.06.2021

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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Verwaltungsvorschrift

2231-A
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Kindertageseinrichtungen und sonstige Formen der Kinderbetreuung

2231-A

Änderung der Richtlinie zu Gewährung eines Ersatzes von
Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung
aufgrund der Corona-Pandemie 2021 (Beitragsersatz 2021)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

vom 21. Mai 2021, Az. V3/6511-1/623

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zur Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie 2021 (Beitragsersatz 2021) vom 26. März 2021 (BayMBl. Nr. 229) wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 1 Satz 1 wird das Wort „März“ durch das Wort „Mai“ ersetzt.
1.2
In Nr. 3 Satz 1 werden die Wörter „ , Februar und März“ durch die Wörter „bis Mai“ und die Angabe „30. September“ durch die Angabe „31. Oktober“ ersetzt.
1.3
In Nr. 5.2 Satz 2 werden die Wörter „ , Februar und März“ durch die Wörter „bis Mai“ ersetzt.
1.4
Nr. 5.3.1 wird wie folgt geändert:
1.4.1
In Satz 4 wird die Angabe „30. September“ durch die Angabe „31. Oktober“ ersetzt.
1.4.2
In Satz 5 werden die Wörter „zwischen den Begünstigten und den Aufenthaltsgemeinden“ gestrichen.
1.5
Nr. 5.3.2 wird wie folgt geändert:
1.5.1
In Satz 2 wird die Angabe „30. September“ durch die Angabe „31. Oktober“ ersetzt.
1.5.2
Nach Satz 2 wird folgender Satz 3 eingefügt:

3Eine kommunale Aufstockung des staatlichen Beitragsersatzes ist außerhalb der Bewilligung nach Nr. 5.1 abzuwickeln.“

1.5.3
Der bisherige Satz 3 wird Satz 4.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 3. Juni 2021 in Kraft.

Dr. Markus Gruber

Ministerialdirektor