Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 392 vom 09.06.2021

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Staatsministerium der Justiz

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Verwaltungsvorschrift

2038.3.3.2-J
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungswesen
  • Vorschriften der Geschäftsbereiche (siehe auch 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Staatsministerium der Justiz
  • Juristen

2038.3.3.2-J

Änderung der Rechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung

Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und
des Innern, für Sport und Integration und der bayerischen Rechtsanwaltskammern

vom 25. Mai 2021, Az. G1 - 2220 - IX - 12241/2017

1.
Die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern und der bayerischen Rechtsanwaltskammern über die Ausbildung der Rechtsreferendare (Rechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung) vom 28. April 2005 (JMBl. S. 57, AllMBl. S. 160), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 7. April 2020 (BayMBl. Nr. 232) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Im Eingangssatz wird die Angabe „§ 71“ durch die Angabe „§ 70“ ersetzt.
1.2
Nr. 1.3.4 wird wie folgt gefasst:
„1.3.4
Soweit eine Ausbildung bei einem Verwaltungsgericht, einem Sozialgericht oder einem Finanzgericht erfolgt, sollen die Rechtsreferendare die Besonderheiten des jeweiligen gerichtlichen Verfahrens und die Geschäftsabläufe bei dem betreffenden Gericht kennen lernen.“
1.3
In Nr. 1.3.5.2 werden die Wörter „beim Verwaltungsgericht“ durch die Wörter „bei einem Verwaltungsgericht, einem Sozialgericht oder einem Finanzgericht“ ersetzt.
1.4
In Nr. 1.3.6 wird das Wort „Verwaltungsgerichten“ durch das Wort „Gerichten“ ersetzt.
1.5
Nr. 1.6.1.1 wird wie folgt geändert:
1.5.1
In Spiegelstrich 2 wird das Wort „Zivilsenat“ durch das Wort „Familiensenat“ ersetzt.
1.5.2
Spiegelstrich 3 wird gestrichen.
1.5.3
In Spiegelstrich 7 wird das Wort „Insolvenzgericht“ durch das Wort „Familiengericht“ ersetzt.
1.5.4
Spiegelstrich 8 wird gestrichen.
1.6
In Nr. 1.6.1.2 Spiegelstrich 6 werden die Wörter „Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien“ durch die Wörter „Europaangelegenheiten und Internationales“ ersetzt.
1.7
In Nr. 1.7.1.3.1 Spiegelstrich werden die Wörter „beim Verwaltungsgericht“ durch die Wörter „bei einem Verwaltungsgericht, einem Sozialgericht oder einem Finanzgericht“ ersetzt.
1.8
In Nr. 1.7.1.3.2 werden die Wörter „beim Verwaltungsgericht“ durch die Wörter „bei einem Verwaltungsgericht, einem Sozialgericht oder einem Finanzgericht“ ersetzt.
1.9
Nr. 2.3.3 wird aufgehoben.
1.10
Die bisherigen Nrn. 2.3.4, 2.3.5 und 2.3.6 werden die Nrn. 2.3.3, 2.3.4 und 2.3.5.
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2021 in Kraft. Nr. 1.5 gilt erstmals für die Rechtsreferendare des Einstellungstermins Herbst 2020.
Bayerisches Staatsministerium der Justiz Bayerisches Staatsministerium des Innern,
für Sport und Integration

Prof. Dr. Frank Arloth

Ministerialdirektor

Karl Michael Scheufele

Ministerialdirektor

Rechtsanwaltskammer München Rechtsanwaltskammer Nürnberg

Michael Then

Präsident der Rechtsanwaltskammer München

Hans Link

Präsident der Rechtsanwaltskammer Nürnberg

Rechtsanwaltskammer Bamberg

Ilona Treibert

Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Bamberg