Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 47 vom 20.01.2021

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2230.1.1.1.2.4-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Allgemeines
  • Allgemeine Grundlagen des Bildungswesens
  • Allgemeine Grundlagen des Schulwesens
  • Schulordnung (schulartübergreifende Regelungen)
  • Schüler

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Änderung der Bekanntmachung über die Richtlinien für die
Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des
Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus –
Budget für integrierte Fachunterrichtsräume an berufsqualifizierenden Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 30. Dezember 2020, Az. I.7-BO1371.0/44/270

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – Budget für integrierte Fachunterrichtsräume an berufsqualifizierenden Schulen vom 28. Juni 2018 (KWMBl. S. 237) wird wie folgt geändert:

Nr. 6.2 wird wie folgt gefasst:

„6.2
Bewilligungszeitraum

Der im Zuwendungsbescheid festzusetzende Bewilligungszeitraum endet frühestens nach Ablauf des dritten Kalenderjahres seit Erlass des Zuwendungsbescheids, spätestens jedoch am 31. Dezember 2021.“

2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Stefan Graf

Ministerialdirigent