Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 478 vom 07.07.2021

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2038.3.5-K
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungswesen
  • Vorschriften der Geschäftsbereiche (siehe auch 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)

2038.3.5-K

Änderung der Bekanntmachung über die Ausgestaltung
der inhaltlichen Prüfungsanforderungen für die Erste Staatsprüfung nach Kapitel II
der Lehramtsprüfungsordnung I zu den einzelnen Fächern (Kerncurricula)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 17. Juni 2021, Az. IV.5-BS4020-PRA.48 569

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Ausgestaltung der inhaltlichen Prüfungsanforderung für die Erste Staatsprüfung nach Kapitel II der Lehramtsprüfungsordnung I zu den einzelnen Fächern (Kerncurricula) vom 2. Januar 2009 (KWMBl. I S. 34), die durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 15. Oktober 2015 (KWMBl. S. 231) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Die Inhaltsübersicht wird nach der Überschrift „I. Kerncurricula zu den Fächern der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) vom 13. März 2008 (GVBl. S. 180)“ wie folgt geändert:
1.1.1
Die Wörter „Zu § 40 LPO I Arbeitslehre“ werden durch die Wörter „Zu § 40 LPO I Beruf und Wirtschaft“ ersetzt.
1.1.2
Nach den Wörtern „Zu § 43 LPO I Deutsch (Unterrichtsfach)“ werden eine neue Zeile und die Wörter „Zu § 43a LPO I Deutsch als Zweitsprache (Unterrichtsfach)“ eingefügt.
1.1.3
Die Wörter „Zu § 56 LPO I Sozialkunde“ werden durch die Wörter „Zu § 56 LPO I Politik und Gesellschaft“ ersetzt.
1.1.4
Die Wörter „Zu § 81 LPO I Sozialkunde“ werden durch die Wörter „Zu § 81 LPO I Politik und Gesellschaft“ ersetzt.
1.1.5
Die Wörter „Zu § 88 LPO I Metalltechnik“ und „Zu § 89 LPO I Sozialpädagogik“ werden gestrichen.
1.1.6
Die Angabe „§ 111“ wird durch die Angabe „§ 112“ ersetzt.
1.1.7
Die Wörter „Zu § 112 LPO I Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ werden durch die Wörter „Zu § 113 LPO I Deutsch als Zweitsprache als pädagogische Qualifikation“ ersetzt.
1.1.8
Die Angabe „§ 114“ wird durch die Angabe „§ 115“ und die bisherige Angabe „§ 115“ wird durch die Angabe „§ 116“ ersetzt.
1.2
Nr. 3 im Abschnitt nach der Überschrift „Zu § 32 LPO I Erziehungswissenschaften“ wird wie folgt gefasst:
3.
Psychologie
a)
Psychologie des Lernens und Lehrens und Grundprozesse des Lernens

Lernen als Verhaltensänderung; Lernen als Wissenserwerb; Lernen als Problemlösen; Gedächtnis und Wissensformen; kognitive, motivationale, emotionale und soziale Voraussetzungen des Lernens; selbstreguliertes Lernen; Lernen in Gruppen; Lernen und Lehren mit digitalen und analogen Medien;

Lehren und Lernumgebungen gestalten; Unterrichtsqualität; professionelle Kompetenzen von Lehrkräften (z. B. Kompetenzen zur Unterstützung kognitiver, metakognitiver, motivational-affektiver und sozialer Lernprozesse; medienbezogene Lehrkompetenzen).

b)
Entwicklungspsychologie des Kindes‐ und Jugendalters

Modelle und Bedingungen der Entwicklung;

Entwicklung ausgewählter Funktionsbereiche: kognitive, motivationale, emotionale und soziale Entwicklung;

Entwicklung von Selbst und Identität; Entwicklungsauffälligkeiten (z. B. Aufmerksamkeitsprobleme, Bullying, Medienabhängigkeit); Entwicklungsförderung.

c)
Pädagogisch‐psychologische Diagnostik und Evaluation

Psychologische Grundlagen (der Diagnostik) und Gütekriterien; Prinzipien der Standardisierung und Normierung; Bezugsnormen; Methoden der Diagnostik; diagnostische Kompetenz von Lehrkräften; Diagnostik von Bedingungen des Lernens; Diagnostik von Lernprozessen; Diagnostik von Lernergebnissen und Schulleistungen; Diagnostik von Lern‐ und Leistungsschwierigkeiten; Methoden der schulbezogenen Evaluation und Bildungsmonitoring; Evaluation von Lernumgebungen und Unterricht mit digitalen und analogen Medien.“

1.3
In der Überschrift „Zu § 40 LPO I Arbeitslehre (Unterrichtsfach)“ wird das Wort „Arbeitslehre“ durch die Wörter „Beruf und Wirtschaft“ ersetzt.
1.4
Nach dem Abschnitt „Zu § 43 LPO I Deutsch (Unterrichtsfach)“ wird folgender neuer Abschnitt angefügt:

Zu § 43a LPO I
Deutsch als Zweitsprache (Unterrichtsfach)

a)
Migrations- und Identitätsforschung

Historische und aktuelle Konzepte zur Kultur-, Heterogenitäts- und Migrationsforschung; Selbst- und Fremdwahrnehmung, Zugehörigkeiten und Identitäten; interkulturelle Kommunikation, Formen von Diskriminierung; Sprache(n) – Macht – Bildung.

b)
Zweitspracherwerbsforschung/Mehrsprachigkeitsforschung

Modelle des Spracherwerbs; Grundlagen der Mehrsprachigkeitsforschung; Sprachstandsdiagnostik unter Berücksichtigung von Sprachvergleich; innere und äußere Mehrsprachigkeit als Potenzial; Konzepte der Language Awareness.

c)
Sprachsystem und Sprachgebrauch (einschließlich kontrastiver Sprachbetrachtung)

Sprachwissenschaftliche Grundlagen des Deutschen unter besonderer Berücksichtigung zweitsprachdidaktischer Aspekte (insbesondere im Hinblick auf die Anwendung im Unterricht und in der Sprachdiagnostik) sowie deren Reflexion; Deutsch im Kontrast mit anderen Sprachsystemen/Sprachtypologie.

d)
Mündlichkeit und Schriftlichkeit im Unterricht

Hörverstehen und Sprechen in der Zweitsprache sowie Ansätze zur Förderung der Mündlichkeit; Produktion und Rezeption von Texten unter Berücksichtigung verschiedener Textformen, sprachlicher Handlungen und sprachlicher Routinen; Ansätze zur Lese- und Schreibförderung; kulturelles und ästhetisches Lernen mit Texten und weiteren Medien unter Berücksichtigung analytischer und didaktischer Aspekte aus der Perspektive des Deutschen als Zweitsprache.

e)
Sprachvermittlung und Lernen in interkulturellen Kontexten

Strukturelle Modelle der Beschulung von Lernenden mit Deutsch als Zweitsprache; Bedarfs- und Lernstandsanalyse für den Deutsch als Zweitsprache-Unterricht und Regelunterricht; didaktische Ansätze des Lehrens und Lernens der Zweitsprache, Vermittlung der einzelnen sprachlichen (Teil-)Kompetenzen, Förderung der Aussprache, Alphabetisierung und Schrift(sprach)erwerb; didaktische Konzepte des sprachsensiblen fachlichen Lernens schulform- und fächerübergreifend; Umgang mit Fehlern; Analyse und Reflexion von Lehrwerken und Unterrichtsmaterialien, Einsatz von (digitalen) Lehr- und Lernmedien.“

1.5
Nrn. 1 bis 3 im Abschnitt nach der Überschrift „Zu § 45 LPO I Ethik (Unterrichtsfach)“ werden wie folgt gefasst:
1.
Grundlagen der philosophischen Ethik

Argumentative Auseinandersetzung mit ethischen Grundmodellen (insbesondere Deontologie, Konsequentialismus, Kontraktualismus, Tugendethik), ethischen Grundbegriffen (insbesondere Ethik und Moral, Freiheit, Gerechtigkeit, Glück, Handlung, Menschenwürde, Person, Pflicht, Rechte, Verantwortung, Vernunft, Werte und Normen), Konzeptionen des guten Lebens, Moralprinzipien (insbesondere Gerechtigkeitsprinzipien, Kategorischer Imperativ, Nutzenprinzip), Moralbegründung und Moralkritik, ethischen Argumentationsstrukturen auf der Grundlage der folgenden klassischen Werke:

Platon: Gorgias; Aristoteles: Nikomachische Ethik; Thomas von Aquin: Summa Theologiae (Prima Secundae, q. 1 und q. 18-21); Immanuel Kant: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten; John Stuart Mill: Utilitarismus; John Rawls: Eine Theorie der Gerechtigkeit.

2.
Angewandte Ethik

Argumentative Auseinandersetzung mit zentralen Fragestellungen und Problemen der Angewandten Ethik unter bereichsspezifischer Einbeziehung von Kenntnissen grundlegender ethischer Begriffe, Prinzipien und Modelle sowie unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen aus den folgenden Bereichen:

a)
Medizinethik

Ethische Fragen am Anfang und Ende des Lebens, Menschenwürde, ethische Aspekte neuer Technologien im Gesundheitswesen;

b)
Wirtschaftsethik

Konsumentenethik, Verteilungsgerechtigkeit, globale Gerechtigkeit;

c)
Umweltethik

Tierethik, Naturethik, Klimaethik, Verantwortung;

d)
Medien- und Informationsethik

Produzentenethik, Nutzerethik, ethische Aspekte neuer Medien und Informationstechnologien, Meinungsfreiheit.

3.
Fachdidaktik
a)
Grundlagen des Ethikunterrichts

Verständnis und Begründung des Fachs; Unterrichtsthemen entsprechend den obersten Bildungszielen der Bayerischen Verfassung; einschlägige fachdidaktische Konzeptionen und Modelle (insbesondere bildungs- und identitätstheoretische sowie dialogisch-pragmatische Ansätze und Ansätze der didaktischen Transformation, Modelle zu „Philosophieren mit Kindern“); Grundlagen der Moralpsychologie und Moralpädagogik (insbesondere Empathieforschung, Entwicklung Prosozialen Verhaltens bzw. Logischen Denkens).

b)
Methoden und Medien des Ethikunterrichts

Methodik des Ethikunterrichts unter Bezugnahme auf ihre fachlichen Voraussetzungen (analytische Textarbeit, produktive und kreative Methoden; Gedankenexperimente, philosophische Formen der Gesprächsführung; handlungsorientierte und anwendungsbezogene Methoden und Unterrichtsformen); Medien des Ethikunterrichts (z. B. Bilder, Filme und digitale Medien) und ihr Einsatz auf der Grundlage fachdidaktischer Ansätze; Unterrichtsgestaltung mit Blick auf werteinsichtiges Urteilen und Handeln; zielgruppengerechte Unterrichtsgestaltung.

c)
Planung und Analyse von Lehr-Lern-Prozessen im Ethikunterricht

Didaktische Unterrichtsprinzipien (insbesondere Lebensweltbezug, Problem- und Schülerorientierung, Kompetenzorientierung); Unterrichtsaufbau und -phasierung sowie Reihenplanung unter Berücksichtigung des Lehrplans der Schulart; fachbezogenes Diagnostizieren und Beurteilen (Aufgabenkultur und Grundlagen der fachspezifischen Leistungserhebung und -bewertung; Binnendifferenzierung).“

1.6
In der Überschrift „Zu § 56 LPO I Sozialkunde (Unterrichtsfach)“ wird das Wort „Sozialkunde“ durch die Wörter „Politik und Gesellschaft“ ersetzt.
1.7
Nrn. 1 bis 3 im Abschnitt nach der Überschrift „Zu § 76 LPO I Philosophie/Ethik (vertieft studiert)“ werden wie folgt gefasst:
1.
Grundlagen der philosophischen Ethik

Argumentative Auseinandersetzung mit ethischen Grundmodellen (insbesondere Deontologie, Konsequentialismus, Kontraktualismus, Tugendethik), ethischen Grundbegriffen (insbesondere Ethik und Moral, Freiheit, Gerechtigkeit, Glück, Handlung, Menschenwürde, Person, Pflicht, Rechte, Verantwortung, Vernunft, Werte und Normen), Konzeptionen des guten Lebens, Moralprinzipien (insbesondere Gerechtigkeitsprinzipien, Kategorischer Imperativ, Nutzenprinzip), Moralbegründung und Moralkritik, metaethischen Fragestellungen, ethischen Argumentationsstrukturen auf der Grundlage vertiefter Kenntnisse der folgenden klassischen Werke:

Platon: Gorgias, Politeia; Aristoteles: Nikomachische Ethik; Thomas von Aquin: Summa Theologiae (Prima Secundae, q. 1 und q. 18-21); Thomas Hobbes: Leviathan; Immanuel Kant: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Kritik der praktischen Vernunft; John Stuart Mill: Utilitarismus; John Rawls: Eine Theorie der Gerechtigkeit.

2.
Angewandte Ethik

Argumentative Auseinandersetzung mit zentralen Fragestellungen und Problemen der Angewandten Ethik unter bereichsspezifischer Einbeziehung von Kenntnissen grundlegender ethischer Begriffe, Prinzipien und Modelle sowie unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen aus den folgenden Bereichen:

a)
Medizinethik

Ethische Fragen am Anfang und Ende des Lebens, Menschenwürde, Autonomie und Paternalismus, ethische Aspekte neuer Technologien im Gesundheitswesen, Fragen der Gerechtigkeit im Gesundheitswesen;

b)
Wirtschaftsethik

Unternehmensethik, Konsumentenethik, Verteilungsgerechtigkeit, globale Gerechtigkeit;

c)
Umweltethik

Tierethik, Naturethik, Klimaethik, Verantwortung;

d)
Medien- und Informationsethik

Produzentenethik, Nutzerethik, ethische Aspekte neuer Medien und Informationstechnologien, Meinungsfreiheit, informationelle Selbstbestimmung.

3.
Fachdidaktik
a)
Grundlagen des Ethikunterrichts

Verständnis und Begründung des Fachs; Unterrichtsthemen entsprechend den obersten Bildungszielen der Bayerischen Verfassung; einschlägige fachdidaktische Konzeptionen und Modelle (insbesondere bildungs- und identitätstheoretische sowie dialogisch-pragmatische Ansätze und Ansätze der didaktischen Transformation); Grundlagen der Moralpsychologie und Moralpädagogik (insbesondere Empathieforschung, Entwicklung Prosozialen Verhaltens bzw. Logischen Denkens).

b)
Methoden und Medien des Ethikunterrichts

Methodik des Ethikunterrichts unter Bezugnahme auf ihre fachlichen Voraussetzungen (analytische Textarbeit, produktive und kreative Methoden; Gedankenexperimente, philosophische Formen der Gesprächsführung; handlungsorientierte und anwendungsbezogene Methoden und Unterrichtsformen); Medien des Ethikunterrichts (z. B. Bilder, Filme und digitale Medien) und ihr Einsatz auf der Grundlage fachdidaktischer Ansätze; Unterrichtsgestaltung mit Blick auf werteinsichtiges Urteilen und Handeln; zielgruppengerechte Unterrichtsgestaltung.

c)
Planung und Analyse von Lehr-Lern-Prozessen im Ethikunterricht

Didaktische Unterrichtsprinzipien (insbesondere Lebensweltbezug, Problem- und Schülerorientierung, Kompetenzorientierung); Unterrichtsaufbau und -phasierung sowie Reihenplanung unter Berücksichtigung des Lehrplans der Schulart; fachbezogenes Diagnostizieren und Beurteilen (Aufgabenkultur und Grundlagen der fachspezifischen Leistungserhebung und -bewertung; Binnendifferenzierung).“

1.8
In der Überschrift „Zu § 81 LPO I Sozialkunde (vertieft studiert)“ wird das Wort „Sozialkunde“ durch die Wörter „Politik und Gesellschaft“ ersetzt.
1.9
Die Abschnitte „Zu § 88 LPO I Metalltechnik“ und „Zu § 89 LPO I Sozialpädagogik“ werden aufgehoben.
1.10
In der Überschrift „Zu § 111 LPO I Beratungslehrkraft“ wird die Angabe „111“ durch die Angabe „112“ ersetzt.
1.11
Die Überschrift „Zu § 112 LPO I Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ wird durch die Überschrift „Zu § 113 LPO I Deutsch als Zweitsprache als pädagogische Qualifikation“ ersetzt und die Nrn. 1 bis 6 werden durch folgenden Satz ersetzt:

„Für die Ablegung der Ersten Staatsprüfung gelten die Bestimmungen dieser Bekanntmachung zu § 43a LPO I Deutsch als Zweitsprache (Unterrichtsfach).“

1.12
In der Überschrift „Zu § 114 LPO I Medienpädagogik“ wird die Angabe „114“ durch die Angabe „115“ ersetzt.
1.13
In der Überschrift „Zu § 115 LPO I Darstellendes Spiel“ wird die Angabe „115“ durch die Angabe „116“ ersetzt.
2.
Übergangsregelungen

Die Bestimmungen in Nr. 1.2, 1.5 und 1.7 dieser Bekanntmachung gelten erstmalig zum Prüfungstermin Herbst 2022. Bis einschließlich des Prüfungstermins Frühjahr 2022 gelten die Bestimmungen zu § 32 LPO I Erziehungswissenschaften, zu § 45 LPO I Ethik (Unterrichtsfach) und zu § 76 LPO I Ethik (vertieft studiert) in der am 30. Juni 2021 geltenden Fassung. Die Bestimmungen zu Nr. 1.1.2, 1.1.7, 1.4 und 1.11 dieser Bekanntmachung gelten erstmalig zum Prüfungstermin Herbst 2023. Bis einschließlich des Prüfungstermins Frühjahr 2023 gelten die Bestimmungen zu § 112 LPO I Didaktik des Deutschen als Zweitsprache in der am 30. Juni 2021 geltenden Fassung.

3.
Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.

Stefan Graf

Ministerialdirektor